Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Sicherheitsabstand für Lastwagen: Welcher Mindestabstand gilt für Lkw auf der Autobahn?

Jeder Fahrer muss im Straßenverkehr einen Sicherheitsabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern einhalten. Doch für einige Fahrzeugführer gelten besondere Regeln. So müssen Lkw auf der Autobahn andere Abstandsregeln einhalten als Pkw. Grund dafür ist ihr bedeutend höheres Gewicht, was den Bremsweg enorm verlängert. Um Auffahrunfälle zu verhindern, gilt für Lastwagen daher ein anderer Mindestabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen.

Strafen bei Abstandsverstößen mit dem Lkw

Um einen Auffahrunfall zu vermeiden, ist es ratsam, den Sicherheitsabstand auf der Autobahn an die Geschwindigkeit des Lkw anzupassen. Sollte also die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausgereizt werden, muss der Abstand des Lastwagens zu den anderen Verkehrsteilnehmern angepasst und vergrößert werden. Hält ein Lkw-Fahrer keinen ausreichenden Abstand auf der Autobahn ein, drohen Strafen aus dem Bußgeldkatalog – von Bußgeldern bis zu Punkten in Flensburg. Folgende Sanktionen sind möglich:

VerstoßBußgeldPunkteEinspruch?
Mit Lkw über 3,5t bei mehr als 50 km/h auf der Autobahn den Mindestabstand von 50 Metern nicht eingehalten 80 €1hier prüfen**
Lkw über 3,5t mit gefährlichen Gütern bei mehr als 50 km/h auf der Autobahn den Mindestabstand von 50 Metern nicht eingehalten 120 €1hier prüfen**

** Anzeige

Es gibt jedoch mehrere Gründe für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei einem Abstandverstoß. So können vor allem Lkw-Fahrer, die beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, eine Strafe verhindern. Hier ist meist anwaltlicher Rat nötig.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich

Sicherheitsabstand für Lastwagen auf der Autobahn

LKW müssen auf der Autobahn einen besonders großen Sicherheitsabstand einhalten.

Einen besonderen Mindestabstand nach vorne müssen die Fahrzeugführer eines Lastwagens außerorts etwa auf Autobahnen einhalten. Bei Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, die schneller als 50 km/h fahren, müssen nach § 4 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf Autobahnen von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten. Die gleiche Vorgabe für den Abstand auf der Autobahn gilt für Fahrer von Kraftomnibussen. Grundsätzlich ist der Abstand immer so zu wählen, dass der Nachfahrende rechtzeitig anhalten kann, wenn der Vorausfahrende scharf abbremsen muss.

Eine gute Hilfe zur Abmessung des Abstandes auf der Autobahn sind die Leitpfosten, die im gleichmäßigen Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Lkw-Fahrer können sich an diesen schwarz-weißen Barken orientieren, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten.

Anzeige

Geblitzt worden?

Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.

Zum Blitzer-Check  
100% kostenlos und unverbindlich