Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Fahrverbot: Wann ist der Führerschein weg?

Es ist häufig die größte Angst aller Autofahrer: den Führerschein zu verlieren. Und die Angst ist nicht unberechtigt, wenn man eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht. Denn neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg wird bei erheblichen Verstößen auch ein Fahrverbot verhängt und dann ist der Führerschein erstmal weg.

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Was ist ein Fahrverbot?

Bei einem Fahrverbot muss ein betroffener Autofahrer seinen Führerschein – also das amtliche Dokument (Schein oder Plastikkarte) – für eine bestimmte Zeit an die zuständige Behörde abgeben. Seine Fahrerlaubnis verliert er allerdings nicht. Es handelt sich also nicht um den Entzug der Fahrerlaubnis.

Achtung: Nicht immer ist ein Verkehrsverstoß der Grund für ein Fahrverbot. Ein ärztliches Fahrverbot wird zum Beispiel bei Epilepsie ausgesprochen, um Unfälle zu verhindern.

Fahrverbot und Fahrerlaubnis – Unterschied einfach erklärt

Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein temporär abgenommen.

Die Fahrerlaubnis ist eine behördliche Genehmigung, dass eine Person grundsätzlich dazu berechtigt ist, ein Auto zu fahren. Den Nachweis darüber erhält man nach bestandener Führerscheinprüfung in Form des Führerscheins. Kurz gesagt: Wer zum Beispiel seinen Führerschein verliert, hat damit nicht seine Fahrerlaubnis verloren, sondern nur den Nachweis dafür. Beim Fahrverbot gilt das gleiche Prinzip: Autofahrer dürfen ohne gültigen Führerschein nicht hinterm Steuer sitzen – ihre grundsätzliche Fahrerlaubnis bleibt aber unangetastet.

Wann ist ein Fahrverbot fällig?

Wer den Führerschein abgeben muss, hat eine ziemlich gravierende Ordnungswidrigkeit begangen. Häufig gesellen sich zum Fahrverbot auch noch Bußgelder und Punkte hinzu. Häufiger Grund für ein Fahrverbot ist zum Beispiel eine zu hohe Geschwindigkeit. Ab wie viel km/h ein Fahrverbot aktuell verhängt wird, steht im Bußgeldkatalog:

GeschwindigkeitsüberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
Ab 26 km/h außerorts80 Euro1(1 Monat)*
Ab 31 km/h außerorts120 Euro1(1 Monat)*
Ab 41 km/h außerorts160 Euro21 Monat
Ab 51 km/h außerorts240 Euro21 Monat
Ab 61 km/h außerorts440 Euro22 Monate
Mehr als 70 km/h außerorts600 Euro23 Monate
Ab 26 km/h innerorts100 Euro1(1 Monat)*
Ab 31 km/h innerorts160 Euro21 Monat
Ab 41 km/h innerorts200 Euro21 Monat
Ab 51 km/h innerorts280 Euro22 Monate
Ab 61 km/h innerorts480 Euro23 Monate
Mehr als 70 km/h innerorts680 Euro23 Monate
GeschwindigkeitsüberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
Ab 26 km/h außerorts80 Euro1(1 Monat)*
Ab 31 km/h außerorts120 Euro1(1 Monat)*
Ab 41 km/h außerorts160 Euro21 Monat
Ab 51 km/h außerorts240 Euro21 Monat
Ab 61 km/h außerorts440 Euro22 Monate
Mehr als 70 km/h außerorts600 Euro23 Monate
Ab 26 km/h innerorts100 Euro1(1 Monat)*
Ab 31 km/h innerorts160 Euro21 Monat
Ab 41 km/h innerorts200 Euro21 Monat
Ab 51 km/h innerorts280 Euro22 Monate
Ab 61 km/h innerorts480 Euro23 Monate
Mehr als 70 km/h innerorts680 Euro23 Monate

* Das Fahrverbot droht nur im Wiederholungsfall, wenn ein Fahrer zweimal innerhalb eines Jahres mit 26 km/h oder mehr geblitzt wurde.

Ab Spätsommer 2021 soll die StVO-Novelle in Kraft treten. Mit dieser ändern sich die gemäß Bußgeldkatalog zu verhängenden Sanktionen. Diese Sanktionen sind geplant:

GeschwindigkeitsüberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
Ab 26 km/h außerorts150 Euro1(1 Monat)*
Ab 31 km/h außerorts200 Euro1(1 Monat)*
Ab 41 km/h außerorts320 Euro21 Monat
Ab 51 km/h außerorts480 Euro21 Monat
Ab 61 km/h außerorts600 Euro22 Monate
Mehr als 70 km/h außerorts700 Euro23 Monate
Ab 21 km/h innerorts115 Euro1(1 Monat)*
Ab 26 km/h innerorts180 Euro1(1 Monat)*
Ab 31 km/h innerorts260 Euro21 Monat
Ab 41 km/h innerorts400 Euro21 Monat
Ab 51 km/h innerorts560 Euro22 Monate
Ab 61 km/h innerorts700 Euro23 Monate
Mehr als 70 km/h innerorts800 Euro23 Monate
GeschwindigkeitsüberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
Ab 26 km/h außerorts150 Euro1(1 Monat)*
Ab 31 km/h außerorts200 Euro1(1 Monat)*
Ab 41 km/h außerorts320 Euro21 Monat
Ab 51 km/h außerorts480 Euro21 Monat
Ab 61 km/h außerorts600 Euro22 Monate
Mehr als 70 km/h außerorts700 Euro23 Monate
Ab 21 km/h innerorts115 Euro1(1 Monat)*
Ab 26 km/h innerorts180 Euro1(1 Monat)*
Ab 31 km/h innerorts260 Euro21 Monat
Ab 41 km/h innerorts400 Euro21 Monat
Ab 51 km/h innerorts560 Euro22 Monate
Ab 61 km/h innerorts700 Euro23 Monate
Mehr als 70 km/h innerorts800 Euro23 Monate

* Das Fahrverbot droht nur im Wiederholungsfall, wenn ein Fahrer zweimal innerhalb eines Jahres mit 26 km/h oder mehr geblitzt wurde.

Fahrverbot auch bei Rotlichtverstoß sowie Alkohol- und Drogenfahrten

Der Bußgeldkatalog sieht ein Fahrverbot aber auch bei weiteren Ordnungswidrigkeiten vor – zum Beispiel bei einem Rotlichtverstoß oder einem illegalen Autorennen. Auch bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann ein Fahrverbot die Folge sein – und kann sogar zu einem Fahrverbot im Ausland führen. Das gilt übrigens auf für Fahranfänger in der Probezeit. Ab wann Autofahrer den Führerschein abgeben und ein Fahrverbot antreten müssen, zeigt die folgende Tabelle:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Erster 0,5-Promilleverstoß500 Euro21 Monat
Zweiter 0,5-Promilleverstoß1.000 Euro23 Monate
Dritter 0,5-Promilleverstoß1.500 Euro23 Monate
Erster Verstoß gegen das Drogengesetz500 Euro21 Monat
Zweiter Verstoß gegen das Drogengesetz1.000 Euro23 Monate
Dritter Verstoß gegen das Drogengesetz1.500 Euro23 Monate
VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Erster 0,5-Promilleverstoß500 Euro21 Monat
Zweiter 0,5-Promilleverstoß1.000 Euro23 Monate
Dritter 0,5-Promilleverstoß1.500 Euro23 Monate
Erster Verstoß gegen das Drogengesetz500 Euro21 Monat
Zweiter Verstoß gegen das Drogengesetz1.000 Euro23 Monate
Dritter Verstoß gegen das Drogengesetz1.500 Euro23 Monate

Ab wie vielen Punkten gibt es ein Fahrverbot?

Zwischen Fahrverbot und Punkten in Flensburg gibt es einen Zusammenhang. Meist wird ein Fahrverbot fällig, wenn zwei Punkte für einen Verstoß verhängt werden. Es gibt aber auch Ausnahmen: Teilweise wird bei Geschwindigkeitsverstößen bereits ab einem Punkt ein Fahrverbot verhängt. Das ist in der Regel bei Wiederholungstätern der Fall.

Das Fahrverbot wird auch als eine Art erzieherische Maßnahme verhängt – nämlich dann, wenn Autofahrer im Laufe der Zeit aufgrund von vielleicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zu viele Punkte in Flensburg angehäuft haben. Hat ein Autofahrer bereits acht Punkte in Flensburg angesammelt, muss er üblicherweise nicht nur den Führerschein abgeben. In diesem Fall wird ihm tatsächlich die Fahrerlaubnis entzogen. Bei acht Punkten in Flensburg ist der Führerschein weg. Er erhält erst nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten den Führerschein wieder zurück. Eine Sperrfristverkürzung ist möglich.

Die Acht-Punkte-Regelung besagt aber nicht, dass Autofahrer nicht schon mit viel weniger Punkten nicht mehr hinters Steuer dürfen. Das zeigen auch die beiden oberen Tabellen aus dem Bußgeldkatalog. Ein Beispiel: Wer noch ein ganz punktefreies Konto in Flensburg hat, aber außerorts mehr als 61 km/h zu schnell fährt, kassiert zu den zwei Punkten auch ein Fahrverbot von zwei Monaten.

Fahren trotz Fahrverbot? Besser nicht!

Einfach mal beide Augen zudrücken und ohne Führerschein hinters Lenkrad setzen? Das ist gar keine gute Idee! Wer ein Fahrverbot erhalten oder sogar die Fahrerlaubnis entzogen bekommen hat, sollte sich tunlichst an die Regeln halten und auf Bus, Bahn oder Mitfahrgelegenheit umsteigen. Denn wer beim Fahren trotz Fahrverbot erwischt wird, begeht eine Straftat und handelt sich dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe ein. Fahrradfahren trotz Fahrerverbot ist aber erlaubt; auch die meisten E-Bikes dürfen trotz Fahrverbot gefahren werden.

Einspruch gegen Fahrverbot: Wann ist es sinnvoll?

Grundsätzlich gilt: Gegen ein Fahrverbot darf jeder Autofahrer Einspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Behörde eingehen. Diese Frist muss eingehalten werden, da der Bescheid sonst rechtskräftig wird. Dann tritt auch keine Verjährung des Fahrverbots mehr ein.

Begründen müssen Autofahrer den Einspruch nicht – allerdings wäre dies sinnvoll, um auch tatsächlich eine Chance auf Erfolg zu haben und das Fahrverbot umgehen zu können. Juristische Laien können jedoch häufig selbst nicht einschätzen, welche Gründe zu einem erfolgreichen Einspruch führen könnten. Deshalb lohnt es sich, Rücksprache mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zu halten, der die Lage einschätzen und einen Einspruch gegen das Fahrverbot in die Wege leiten kann. Möglich ist dann, die Strafe komplett aufzuheben oder zumindest das Fahrverbot umzuwandeln.

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