Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Abstandsmessung per Augenmaß: Wann lohnt sich ein Einspruch?

Wer sicher und ohne Strafen durch den Verkehr kommen möchte, sollte Abstand zu vorausfahrenden Autos halten. Wer es nicht tut und dabei erwischt wird, muss mit Punkten, Bußgeldern aus dem Bußgeldkatalog oder sogar mit dem Verlust des Führerscheins rechnen. Aber wie wird man beim Unterschreiten des Sicherheitsabstandes eigentlich erwischt? Dazu hat die Polizei mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist das Augenmaß.

Polizisten messen den Sicherheitsabstand per Augenmaß

Ja, tatsächlich. Polizisten dürfen ganz ohne Sensor oder Video den Abstand zwischen zwei Autos abschätzen. Dafür fahren Polizisten den Autos hinterher oder beobachten sie im Rückspiegel. Voraussetzung ist, dass die Beamten sehr erfahren in dieser Methode zur Abstandsmessung sind. Es gibt auch eine weitere Voraussetzung für diese Art der Messung: Die Messbeamten müssen die betreffenden Autos über eine Strecke von mindestens 600 Metern beobachten – und das in einem Abstand von 40 Metern. Kommen technische Geräte wie etwa beim Video-Abstand-Messverfahren (VAMA) zum Einsatz, sind auch kürzere Beobachtungsstrecken erlaubt.

Trotz dieser strengen Kriterien, sind Messungen per Augenmaß ungenauer als die Messung mit technischen Geräten. Deshalb wird Autofahrern, die ins Visier der Messbeamten geraten sind, in der Regel eine recht große Toleranz eingeräumt. Sei liegt üblicherweise bei 33,3 Prozent.

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Abstandsmessung kann unangenehme Strafen bedeuten

Wer sich nicht an den nötigen Sicherheitsabstand im Straßenverkehr hält, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und wird zur Rechenschaft gezogen. Bußgelder von 25 Euro bis 400 Euro können fällig werden – genauso wie Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Doch Autofahrer müssen ihr Schicksal nicht immer einfach akzeptieren.

Fehler bei der Messung möglich – Einspruch lohnt sich häufig!

Wird einem Autofahrer von Messbeamten vorgeworfen, den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten zu haben, ist es sein Recht, den Vorwurf zu bestreiten und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Bei der Messmethode per Augenmaß stehen die Chancen für Erfolg nicht schlecht, denn diese Variante ist besonders fehleranfällig.

Einspruch können Autofahrer in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde einlegen. Es ist sinnvoll, den Bußgeldbescheid vorab von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Er berät umfassend zum jeweiligen Fall, kann Akteneinsicht nehmen und einschätzen, wie erfolgversprechend der Einspruch ist.

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