Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Laser Patrol: Mobile Laserpistole zur Tempokontrolle bei Tag und bei Nacht

Sanktionen und Geldbußen für Verstöße gegen die geltende Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können hart ausfallen – das gilt vor allem für Tempoverstöße. Ein Blick in den Bußgeldkatalog verrät, zu schnelles Fahren innerorts kann für Pkw- und Motorradfahrer mit bis zu 680 Euro Bußgeld, ein oder zwei Punkten in Flensburg und bis zu drei Monaten Fahrverbot geahndet werden.

Mit dem Laser Patrol (auch LaserPatrol) des Technologiekonzerns Jenoptik mit Hauptsitz in Jena steht der Polizei noch ein Gerät mehr zur Geschwindigkeitskontrolle zur Verfügung. Der flexibel einsetzbare Laser-Blitzer kann nicht nur am Tage, sondern auch nachts Temposünder gezielt aufspüren.

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Das Laser Patrol im Einsatz bei der Polizei

Geschwindigkeitsmessung bei Nacht mit Laserpistole

Das Laser Patrol wird von der Polizei als mobiler Blitzer in Form einer Akku-betriebenen Laserpistole eingesetzt. Der autonome Einsatz des Messgeräts ist nicht möglich, ein Messbeamter muss vor Ort sein und das Laser Patrol manuell bedienen. Beim Erfassen von Geschwindigkeiten kann die Laserpistole entweder in der Hand gehalten oder auf ein Stativ platziert werden. Das Laser Patrol erinnert optisch an ein vertikal gehaltenes Fernglas.

Streng genommen ist das Laser Patrol kein Blitzer, da das Gerät weder blitzt noch ein Blitzerfoto schießt. Um auch ohne Beweisfoto Temposünder zur Rechenschaft ziehen zu können, greifen Polizisten bei Laser-Patrol-Messungen direkt ein. Beamte ziehen bei einer gemessenen Geschwindigkeitsübertretung das entsprechende Fahrzeug dann sogleich aus dem Verkehr. Während die Beamten die Personalien aufnehmen, können sich Betroffene das Display des Messgeräts zeigen lassen. Zudem führen die Beamten ein detailliertes Messprotokoll. Ein Bußgeldbescheid wird demjenigen, der einen Geschwindigkeitsverstoß begangen hat, trotzdem zugestellt.

Manchmal kommt es vor, dass sich Polizisten das Kennzeichen eines gemessenen Fahrzeugs notieren und das Messprotokoll an die zuständige Behörde weiterleiten. Diese schickt dann ein Bußgeldbescheid an den jeweiligen Fahrzeughalter.

Die Laser-Patrol-Laserpistole kann die Fahrzeuggeschwindigkeiten in beiden Fahrtrichtungen messen. Richten Beamte das Messgerät auf sich entfernende Fahrzeuge, wird deren Geschwindigkeit von hinten erfasst beziehungsweise die negative Geschwindigkeit gemessen.

Funktionsweise: Laser-Geschwindigkeitsmessung mit Laser Patrol

Polizist mit Laserpistole - Geschwindigkeitsmessung

Das Laser Patrol ist in der Lage, in knapp einer halben Sekunde Geschwindigkeiten von bis zu 250 km/h zu erfassen. Die Messobjekte sollten sich für die Messung etwa 20 bis 500 Meter entfernt vom Messgerät befinden.

Um Geschwindigkeiten zu messen, schaut der Messbeamte durch das Visier vom Laser Patrol und startet den Messvorgang per Knopfdruck. Als Zielhilfe dient ihm ein kleiner roter Punkt, mit dem er in der Regel das Fahrzeugkennzeichen anvisiert.

Das Laser Patrol sendet für das menschliche Auge unsichtbare Licht- oder Infrarotimpulse aus, die vom Kennzeichen reflektiert und zurück zur Laserpistole gesendet werden. Eine Messung dauert zwischen 0,3 und 0,5 Sekunden. In dieser Zeit sendet das Laser Patrol zwischen 40 und 75 Infrarotimpulse aus, mit denen sich mittels Weg-Zeit-Formel die Geschwindigkeit berechnen lässt. Die gemessenen Werte kann der Beamte dem Head-up-Display am Laser Patrol in Echtzeit entnehmen, ohne seine Kopfhaltung oder Blickrichtung ändern zu müssen.

Die wichtigste hervorzuhebende Eigenschaft des Laser Patrol ist seine Fähigkeit, auch bei Dunkelheit messen zu können. Damit unterscheidet es sich vom Laserfernglas LAVEG, das Jenoptik zuvor auf den Markt gebracht hat. Beamte haben nun mittels des roten Punktes im Visier des Laser Patrol auch die Möglichkeit, die Helligkeit beziehungsweise den Kontrast einzustellen.

Achtung: Die Laserpistole Laser Patrol erkennt, wenn sogenannte Laserblinder oder Laserstörer in den zu messenden Fahrzeugen aktiv sind. Das Messgerät signalisiert die Anwesenheit der verbotenen Störsender akustisch und optisch, sodass Polizeibeamte gegebenenfalls sofort reagieren können.  

Laser Patrol von Jenoptik: Fehler beim Messvorgang möglich

Messfehler bleiben bei keinem Geschwindigkeitsmessgerät aus. Auch bei der Jenoptik-Laserpistole Laser Patrol gibt es Fehler, die häufiger auftreten und einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen:

Bußgeldbescheid - Einspruch einlegen
  • Messfeld zu groß: Fahrzeuge müssen sich im von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vorgegebenen Messfeld befinden: Dieses beträgt für Laser-Blitzer 20 bis 500 Meter. Ist das Fahrzeug allerdings mehr als 300 Meter entfernt, muss der Messbeamte nachweisen, dass sich nur ein Kfz im Messbereich befand oder dass der gemessene Wert genau einem Fahrzeug zugeordnet werden kann. Der Grund: Lichtimpulse werden mit steigender Entfernung breiter und das Messfeld größer. Je größer die Entfernung zwischen Laserpistole und Kfz ist, desto schlechter sind die Reflektionseigenschaften und desto ungenauer die Messung.
  • Falsche Zuordnung von Messwerten: Fahren mehrere Fahrzeuge nebeneinander, kann es zu Ungenauigkeiten bei der Zuordnung der gemessenen Werte zu den entsprechenden Fahrzeugen kommen.
  • Falsches Anvisieren: Genaue Messungen sind nur möglich, wenn das Zielfernrohr des Laser Patrol stets den gleichen Punkt (meist Nummernschild) anvisiert. Vor allem bei Autos mit Stufenheck kann es bei nächtlichen Messungen zu Ungenauigkeiten kommen.
  • Messprotokoll fehlerhaft: Das Messprotokoll dient als wichtiger Beweis, da es keine Bild- oder Videoaufzeichnungen vom Verstoß gibt. Wurde es falsch oder fehlerhaft geführt, ist die Messung ungültig. Im Protokoll vermerken muss der Beamte neben dem Messwert unter anderem den Zeitpunkt der Messung, die Entfernung zwischen Fahrzeug und Laser Patrol sowie auch Angaben zur herrschenden Verkehrslage im Zeitraum der Messung. Bei der Übertragung von Werten vom Display ins Protokoll können Fehler entstehen, weshalb es sinnvoll ist, sich als Betroffener das Laser-Patrol-Display zeigen zu lassen.
  • Laser-Patrol-Starttests fehlen: Vor der eigentlichen Inbetriebnahme der Laserpistole müssen Beamte obligatorische Starttests und Geräteprüfungen durchführen, sodass sie die Zieloptik ordnungsgemäß justieren können. Zu den Testmessungen gehören: Eigentest, Displaytest, Visiertest und Nulltest.
  • Falsches Bedienpersonal: Ausschließlich speziell geschultes Messpersonal ist befugt, das Laser Patrol zu bedienen.
  • Fehlende Eichung: Eine fehlende Eichung des Messgeräts kann zu Messfehlern führen. Auf dem Eichschein angegebene Fristen müssen von der Polizei daher eingehalten werden.

Nach einer Laser-Patrol-Messung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden. Da es keinen Fotobeweis für den Tempoverstoß gibt, ist es möglicherweise schwierig, Fehler nachzuweisen. Vermutet man aber tatsächlich einen Messfehler oder, dass man zu Unrecht geblitzt wurde, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt und Erfolg verspricht. Dieser erhält im Regelfall auch Einsicht ins Messprotokoll.

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