Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Geschwindigkeitskontrolle per Laser mit dem Riegl LR90-235P

Der Blitzer LR90-235P (auch: LR90-235/P oder LR90 235 P) des österreichischen Herstellers Riegl ist schon mehr als 20 Jahre im Einsatz bei der Polizei. Es handelt sich sogar um einen der ersten von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenen Laser-Blitzer. Mittlerweile stehen den Behörden viele andere technisch moderne Geschwindigkeitsmessgeräte zur Verfügung, was aber nicht bedeutet, dass sie den Riegl-Blitzer zur Verkehrsüberwachung nicht mehr nutzen.

Dass der Riegl LR90-235P nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht, erhöht sicherlich seine Fehleranfälligkeit und wiederum die Erfolgschancen, einen Bußgeldbescheid nach einer LR90-235P-Messung anzufechten. Darüber hinaus schadet es in diesem Zusammenhang nicht, sich mit der Funktionsweise und den typischen Fehlerquellen des Messgeräts auszukennen. Gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, ist vor allem dann sinnvoll, wenn bei den gemäß dem Bußgeldkatalog verhängten Sanktionen Punkte in Flensburg und Fahrverbote im Spiel sind.

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Blitzereigenschaften und Einsatzmöglichkeiten

Laserpistole Riegl LR90-235P

Das Lasermessgerät Riegl LR90-235P wird aufgrund seiner Form häufig auch als Laserpistole bezeichnet. Es handelt sich um ein mobiles Messgerät, dessen Bedienung stets die Anwesenheit eines Messbeamten erfordert. Diese Möglichkeiten zum Einsatz des Riegl-Messgeräts gibt es:

  • Als Handmessgerät, indem ein Beamter den Blitzer in der Hand hält und Messungen durchführt. Ein Pistolenhandgriff und eine optionale Schulterstütze am Gerät erleichtern den Hand-Held-Betrieb.
  • Es lässt sich auf ein Einbein- oder Dreibein-Stativ montieren und mit oder ohne Schulterstütze verwenden, sodass Messungen vom Fahrbahnrand aus möglich sind.
  • Auch Messungen durch die Windschutzscheibe eines Fahrzeugs sind möglich, indem der Blitzer aus einem parkenden Auto heraus Geschwindigkeiten misst.

Meistens setzen Messbeamte den Riegl-Blitzer innerhalb geschlossener Ortschaften oder außerorts auf Landstraßen ein. Die Tempokontrolle ist auch bei Dunkelheit möglich. Mit dem Messgerät kann die Polizei sowohl den ankommenden als auch den sich entfernenden Verkehr mit Geschwindigkeiten von null bis 250 km/h messen. Ein zu schnelles Kfz kann also auch von hinten geblitzt werden.

Der zugelassene Messbereich umfasst 30 bis 500 Meter für Fahrzeuge mit reflektierenden Kennzeichen. Dazu gehören unter anderem zivile Pkw, Lkw oder Motorräder. Der Messbereich für Kfz mit nicht reflektierenden Nummernschildern beträgt höchstens 350 Meter. Nicht reflektierende Nummernschilder tragen etwa Fahrzeuge der Bundeswehr oder NATO.

Nach Riegl LR90-235P-Blitzer Polizeikontrolle

Es handelt sich beim Riegl LR90-235P um keinen Blitzer im herkömmlichen Sinne, denn die zu schnellen Fahrzeuge werden nicht geblitzt. Bei der Messung entstehen keine Fotos und auch keine Videoaufnahmen als Beweismittel. Wenn ein Tempoverstoß mit der Laserpistole festgestellt wurde, wird das entsprechende Fahrzeug von Polizeibeamten aus dem Verkehr gewunken und der Fahrer sogleich identifiziert und mit seiner Ordnungswidrigkeit konfrontiert.

Geschwindigkeitsmessfehlergrenzen gemäß PTB-Zulassung: Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h beträgt der Toleranzabzug drei km/h. Überschreitet die gemessene Geschwindigkeit 100 km/h, wird eine Toleranz von drei Prozent vom Messwert abgezogen.

Funktionsweise des Riegl-Laser-Blitzers LR90-235P

Das Riegl LR90-235P ist ein auf Lasertechnik basierendes Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerät. In der Funktionsweise gleicht es prinzipiell seinem Nachfolgemodell Riegl FG 21P. Die Ermittlung der Fahrzeuggeschwindigkeit erfolgt über die Weg-Zeit-Formel.

Der Messvorgang beim Laserhandmessgerät LR90-235P:

  • Der Polizeibeamte visiert mit dem Messgerät das Zielfahrzeug an und löst die Messung aus. Die Entfernung des Kfz darf dabei höchstens 500 Meter betragen.
  • Die Sensoroptik des Messgeräts sendet gebündelte Laserlichtsignale, die für das menschliche Auge unsichtbar sind, aus.
  • Die Lasersignale treffen auf das anvisierte Fahrzeug und werden von diesem reflektiert und so zur Empfangsoptik des Blitzers zurückgeworfen. Dieser Vorgang wiederholt sich viele Male innerhalb von einer halben bis eine Sekunde.
  • Die Geschwindigkeit des Zielfahrzeugs errechnet eine Software im Messgerät aus der Änderung der Entfernung zwischen den Laserimpulsen, die vom Messgerät ausgesendet und vom Fahrzeug reflektiert werden.
  • Das Messergebnis erscheint auf dem Gerätedisplay und der Messbeamte überträgt es ins Messprotokoll.

Typische Fehlerquellen bei der Messung mit dem Riegl LR90-235P

Die Messung mit dem LR90-235P zählt zwar zu den standardisierten Messverfahren, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Diese Riegl LR90-235P-Messfehler und –Fehlerquellen sind bei der Überprüfung einer Messung auf ihre Richtigkeit wichtig, da sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen können:

Bußgeldbescheid nach Riegl LR90-235P-Messung? Einspruch einlegen
  • Ist das Messprotokoll vollständig und korrekt ausgefüllt? Da kein Beweisfoto vom Geschwindigkeitsverstoß existiert, ist es besonders wichtig, dass die Beamten den Messvorgang ausführlich protokollieren. Im Protokoll sollte etwa die Messentfernung, der Messwert sowie auch ein Hinweis zur Verkehrslage dokumentiert sein.
  • Haben sich die Polizeibeamten bei der Bedienung des Messgeräts an die Gebrauchsanweisung des Herstellers gehalten? Die ordnungsgemäße Verwendung des Messgeräts setzt voraus, dass die Messbeamten die Riegl-Laserpistole gemäß der Anleitung des Herstellers einsetzen.
  • Wurden die vier Funktionstests durchgeführt? Vor Messbeginn und nach jedem Standortwechsel müssen die Polizeibeamten vier Funktionstests durchführen und dokumentieren: Selbsttest, Displaytest, Align-Test (Test der Visiereinrichtung) und Nulltest. Erst nach Abschluss der vier Tests darf das Riegl-Messgerät für amtliche Messungen eingesetzt werden.
  • War die Zieloptik des Blitzers richtig eingestellt? Bei falscher Ausrichtung der Justierhilfe, ist es möglich, dass Messwerte nicht vom anvisierten Zielfahrzeug, sondern von nachfahrenden oder überholenden Fahrzeugen stammen. Der Messbeamte muss während des Messvorgangs einen festen Punkt am Fahrzeug fixieren – meistens das Kennzeichen, um keine verfälschten Messwerte zu erhalten.
  • Waren während der Messung mehrere Fahrzeuge nebeneinander unterwegs? Fahren zwei Fahrzeuge nebeneinander (etwa beim Überholvorgang), kann dies beim Riegl-Lasermessgerät zu Problemen mit der Zuordnung von Messwerten führen.
  • War die Entfernung zwischen Messgerät und Zielfahrzeug zu groß? Da der Blitzer Riegl LR90-235P zu den älteren Modellen zur Geschwindigkeitsmessung gehört, können sich große Entfernungen zwischen Messgerät und Kfz auf die Genauigkeit der Messung auswirken. Je weiter ein Kfz bei Messbeginn entfernt ist, umso ungenauer kann die Messung sein. Insbesondere bei Dunkelheit, ungünstigen Witterungsverhältnissen (etwa Schnee, Regen oder Nebel) sollte die Messentfernung weit weniger als die von der PTB zugelassenen 500 Meter betragen.

Weiterhin muss das Messgerät gültig geeicht und die Messbeamten müssen entsprechend geschult sein, um den Riegl-Laser-Blitzer verwenden zu dürfen.

Hinweis: Kfz-Fahrer, die infolge einer Riegl LR90-235P-Messung aus dem Verkehr gezogen werden, sollten einen Blick auf das Display der Laserpistole werfen. So lassen sich beispielsweise Übertragungsfehler ins Messprotokoll vermeiden.

Kein Blitzerfoto – Ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid dennoch möglich?

Auch wenn es kein Blitzerfoto oder Tatvideo vom Geschwindigkeitsverstoß gibt, lässt sich der Bußgeldbescheid nach einer LR90-235PMessung anfechten. Hierfür sollte das Messprotokoll auf Ungereimtheiten, Zahlendreher, fehlende Angaben oder ähnliches überprüft werden. Zusätzlich kann zur Klärung, ob die Messung ordnungsgemäß abgelaufen ist oder ein Messfehler vorliegt, der entsprechende Messbeamte befragt werden.

In den meisten Fällen macht es Sinn, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser kann Akteneinsicht beantragen, das Riegl LR90-235P-Messprotokoll prüfen, die Betriebsanleitung des Messgeräts einsehen und Messbeamte befragen. Zudem kann ein Anwalt einschätzen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid überhaupt lohnt.

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