Zu dichtes Auffahren kann im Straßenverkehr zu schweren Unfällen führen. Deshalb gilt es, immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto einzuhalten. Um Verkehrssünder überführen zu können, gibt es verschiedene Messmethoden. Eine davon ist die ViBrAM-Messung mit integrierter Videostoppuhr VSTP. ViBrAM steht dabei für Videobrückenabstandsmessverfahren. So funktioniert die Messung:
Geblitzt worden?
Wir prüfen ob ein Einspruch in Ihrem Fall Sinn macht.
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Autofahrer bekommen von der Messung mittels diesem Brückenabstandsmessverfahren meistens nichts mit, weil die ViBrAm ohne Blitzer arbeitet. Der Bußgeldbescheid wird circa zwei Wochen später per Post zugestellt.
Wie bei allen anderen Messverfahren auch, kann es bei der ViBrAm zu Ungenauigkeiten und Fehlern kommen. Deshalb muss die Messung nach bestimmten Regeln verlaufen – und auch die Messanlage selbst unterliegt bestimmten Kriterien:
Ob die oben genannten Kriterien bei einer Messung mittels ViBrAm eingehalten wurden, ist für Laien in der Regel kaum feststellbar. Deshalb lohnt es sich, den Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht einzuholen. Er hat – im Gegensatz zum betroffenen Autofahrer – das Recht, Einsicht in die Ermittlungsakten, den Eichschein, das Messprotokoll und in das Videomaterial des Videobrückenabstandsmessverfahrens zu erhalten. So kann er alle Kriterien prüfen und einschätzen, wie erfolgreich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sein kann.
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