Lassen sich Punkte, Bußgeld oder ein Fahrverbot verhindern?

Bußgeldkatalog 2024: Aktuelle Verstöße und Bußgelder im Überblick

Der aktuelle Bußgeldkatalog listet die Strafen für Vergehen im Straßenverkehr auf. Grundlage für die Sanktionen bildet die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Diese Verordnung gibt vor, wann Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängt werden – und in welcher Höhe.

Dabei werden im Bußgeldkatalog 2024 verschiedene Vergehen im Straßenverkehr kategorisiert, denen dann die entsprechenden Strafen zugeordnet sind. Die vier Hauptvergehen aus dem Bußgeldkatalog sind folgende:

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Strafen aus dem Bußgeldkatalog variieren nach Schwere des Vergehens

Zu den Hauptvergehen hinzu kommen weitere Vergehen, wie Missachtung der Vorfahrt, Fehler beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren sowie Drogen und Alkohol am Steuer, die jeweils zu einem besonders schweren Unfall im Straßenverkehr frühen können. Für jeden Verstoß führt der aktuelle Bußgeldkatalog eine Strafe auf – je nach Schwere des Vergehens und der Folge. Zudem werden besondere Strafen für Wiederholungstäter oder Fahranfänger in der Probezeit festgehalten. Nach diesen Strafen aus dem Bußgeldkatalog richten sich dann die zuständigen Behörden, wenn sie einen Bußgeldbescheid für einen Regelbruch ausstellen und verschicken.

Die Vorgaben und Strafen aus dem Bußgeldkatalog für Auto, Lkw, Motorrad und Fahrrad gelten in der Regel bundesweit – auch für Fahrer aus dem Ausland, wenn sie in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr begehen. Mit der Zeit wird der Strafenkatalog immer wieder aktualisiert und verändert. Auf unserer Seite bleiben Sie auf dem Laufenden, was die aktuellen Strafen aus dem Bußgeldkatalog angeht.

Das sind die häufigsten Verstöße gegen den Bußgeldkatalog im Straßenverkehr

Das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg gibt Ausschluss über die häufigsten Verstöße im Straßenverkehr – und damit auch über die Bußgeldkatalog-Strafen, die am häufigsten verhängt werden müssen. Im Jahr 2020 stand der Geschwindigkeitsverstoß mit großem Abstand auf Platz eins der Verkehrsverstöße. Hier das gesamte Ranking:

  1. Geschwindigkeitsverstoß
  2. Handy am Steuer
  3. Rotlichtverstoß
  4. Abstandsverstoß
  5. Fahren ohne Fahrerlaubnis
  6. Alkoholverstoß
  7. Überholen
  8. Halterpflicht
  9. Ladungsverstoß
  10. Wenden, Abbiegen, Rückwärtsfahren

Aktualisierung im Bußgeldkatalog – hier sind Sie auf dem neuesten Stand!

Im Februar 2009 erhielt der Bußgeldkatalog ein Update. Dabei wurden beispielsweise die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße, gefährliche Überholvorgänge, Rotlichtverstöße, Missachtung des Abstands und Vorfahrtsverstöße verschärft. Das Ziel des Bußgeldkatalogs 2009: die Zahl der Unfalltoten reduzieren.

Im Jahr 2014 wurde insbesondere der Punktekatalog reformiert. Statt bei 18 Punkten in Flensburg wird der Führerschein nun bereits bei 8 Punkten entzogen. Dafür werden nur noch besonders schwere Vergehen im Straßenverkehr mit Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg bestraft. Zusätzlich wurden die Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) erhöht.

Im Video fasst Rechtsanwalt Johannes von Rüden zusammen, welche Bedeutung die StVO-Novelle und der stark verschärfte Bußgeldkatalog von April 2020 für die Autofahrer hatten:

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StVO-Novelle: Neuer Bußgeldkatalog im April 2020

Der neue Bußgeldkatalog ab April 2020 löste heftige Diskussionen aus. Der Hintergrund: Ab dem 28. April 2020 galt zunächst die aktuellste Fassung des Bußgeldkatalogs. Mit dieser StVO-Novelle wollte das zuständige Bundesverkehrsministerium abermals die Strafen für Verkehrsvergehen verschärfen. Die umstrittenste Neuerung: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 21 km/h innerorts oder einem Tempovergehen von mindestens 26 km/h außerorts sieht der Bußgeldkatalog bereits ein einmonatiges Fahrverbot gegen den geblitzten Fahrer vor. Ein auslösender Blitzer könnte also laut geplantem Bußgeldkatalog schnell zu einem Fahrverbot führen. Zudem wurden einige Verkehrsregeln so angepasst und ergänzt, dass sich die Verkehrssicherheit für Radfahrer erhöht.

Nach langem Ringen konnten die Verkehrsminister von Bund und Ländern im April 2021 endlich eine Einigung beim neuen Bußgeldkatalog 2021 vermelden: Die hohen Geldbußen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bleiben, die schnellen Fahrverbote wurden wieder gestrichen. Insgesamt wird zu schnelles Fahren im aktuellen Bußgeldkatalog also nur teurer als in der Vergangenheit. Die geplanten schärferen Bußen für das Durchfahren einer Rettungsgasse oder für das Falschparken sind auch im verabschiedeten Bußgeldkatalog zu finden. Diese StVO-Novelle trat am 9. November 2021 in Kraft und gilt bis heute. In unserem Bußgeldkatalog sind alle aktuellen Bußgelder hinterlegt!

Rechtsanwalt Johannes von Rüden erklärt im folgenden Video, warum der neue Bußgeldkatalog 2020 ungültig war und welche Strafen aus dem Bußgeldkatalog für Autofahrer gültig sind:

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Bußgeldrechner: Alle Strafen aus dem Bußgeldkatalog im Überblick

Unser Bußgeldkatalog gibt mit Videos, Bußgeldtabellen und kostenlosen Downloads von Mustervorlagen einen Überblick über die Verstöße gegen das Verkehrsrecht und die dazugehörigen Sanktionen. Zudem erklären wir alles Wichtige zu Anhörungsbogen, Zeugenfragebogen und Bußgeldbescheid und wann sich ein Einspruch gegen die verhängte Sanktion aus dem Bußgeldkatalog lohnen kann. Bei Fragen können Sie sich gern bei uns melden. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf Verkehrsrecht spezialisiert und vertritt Autofahrer in Bußgeldverfahren. Mit unserem Bußgeldrechner erfahren Sie, ob sich ein Einspruch für Sie lohnt. In einem kostenlosen Erstgespräch erklären wir Ihnen unverbindlich, wie Sie sich gegen ein ungerechtfertigtes Bußgeld wehren können. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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FAQ zum Bußgeldkatalog 2024

Wir beantworten Ihnen in unseren FAQ (Frequently Asked Questions) die am häufigsten gestellten Fragen zum Bußgeldkatalog im Verkehrsrecht. Hier bekommen Sie Ihre Fragen zum Bußgeldkatalog 2024 kompakt und verständlich beantwortet.

Der Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr in Deutschland richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer. Damit gilt der aktuelle Katalog sowohl für PKW- als auch für LKW-Fahrer, für Fahrradfahrer und Fahrer von Motorrädern, Motorrollern oder E-Rollern. Der Bußgeldkatalog richtet sich sogar an Fußgänger. So sieht er etwa eine Strafe vor, wenn ein Fußgänger bei Rot eine Straße überquert.

Die Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2024 fallen aber für die einzelnen Typen von Verkehrsteilnehmern unterschiedlich aus. Meist sind die Sanktionen für motorisierte Fahrzeuge wie Autos und LKW härter als für Radfahrer und Fußgänger. Das liegt daran, dass beispielweise von einem Auto, dass die Verkehrsregeln missachtet, eine größere Gefahr mit schwereren Folgen für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht als von schwächeren Teilnehmern.

Ja, auch Fahranfängern in der Probezeit drohen Strafen aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, wenn sie sich nicht an die Regeln im Straßenverkehr halten. Meist kommen aber zu den regulären Sanktionen aus dem aktuellen Bußgeldkatalog – die für alle Verkehrsteilnehmer gelten – noch gesonderte Probezeitmaßnahmen hinzu. Diese sollen den Fahranfänger vor Unachtsamkeit, Provokation oder Selbstüberschätzung warnen und können verhängt werden, um die Fahrtauglichkeit des jungen Fahrers erneut zu prüfen. Zu den Probezeitmaßnahmen aus dem Bußgeldkatalog zählen zum Beispiel die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre oder die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Die schwere der Probezeitmaßnahme hängt dabei zum einen von der Anzahl der bisherigen Verstöße und zum anderen von der Schwere des Verstoßes ab. Dafür werden Regelbrüche in sogenannte A- und B-Verstöße unterteilt, für die der Bußgeldkatalog unterschiedliche Probezeitmaßnahmen vorsieht. Im schlimmsten Fall kann der Fahranfänger seine Fahrerlaubnis wieder verlieren, wenn er während der Probezeit wiederholt Regeln bricht.

Bei den Verstößen, die der Bußgeldkatalog 2024 auflistet und sanktioniert, handelt es sich meist nicht um Straftaten, wie sie aus dem Strafrecht bekannt sind, sondern um Ordnungswidrigkeiten. Daher sieht der Bußgeldkatalog in der Regel keine Freiheits- oder hohe Geldstrafen vor. Stattdessen droht der Bußgeldkatalog mit Bußgeldern (bis max. 1.000 Euro), Punkten in Flensburg oder Fahrverboten. Wiederholungstätern oder besonders ignoranten Verkehrssündern kann auch der Führerscheinentzug beziehungsweise der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

Wird eine Ordnungswidrigkeit mit einer Straftat kombiniert – wie etwa Drogenkonsum am Steuer oder Fahrerflucht –, kann der Verkehrsteilnehmer auch nach dem Strafrecht verurteilt werden. Dann wird das Verkehrsstrafrecht angewendet. Üblicherweise findet dann ein Gerichtsprozess statt, um eine angebrachte Strafe zu ermitteln, was bei einer Ordnungswidrigkeit laut Bußgeldkatalog in der Regel nicht nötig ist.

Der Bußgeldkatalog beschäftigt sich mit allen Verstößen gegen das Verkehrsrecht – vom Falschparken über Geschwindigkeitsverstöße bis zu Alkohol am Steuer oder der Nutzung eines verkehrsuntauglichen Fahrzeugs. So gibt es unter anderem folgende Kategorien im Bußgeldkatalog:

• Bußgeldkatalog Geschwindigkeit
• Bußgeldkatalog Rotlichtverstoß
• Bußgeldkatalog Abstand (Sicherheitsabstand)
• Bußgeldkatalog Handy am Steuer
• Bußgeldkatalog Alkohol und Drogen am Steuer
• Bußgeldkatalog Halten und Parken
• Bußgeldkatalog Überholen
• Bußgeldkatalog Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
• Bußgeldkatalog Vorfahrt missachtet
• Bußgeldkatalog Unfall
• Bußgeldkatalog Straßenbenutzung bzw. Straßenverkehrsregeln
• Bußgeldkatalog Beleuchtung und Warnzeichen
• Bußgeldkatalog Polizei bzw. Verkehrskontrolle
• Bußgeldkatalog Sicherheit bzw. Missachtung von Sicherheitsvorschriften

Um einen Verstoß laut dem aktuellen Bußgeldkatalog bestrafen zu können, muss er gemessen, aufgezeichnet oder beobachtet werden. Oft sind die Messgeräte jedoch nicht korrekt geeicht, die Messmethoden veraltet oder der Polizist, der den Verstoß aufnimmt, ist nicht ausreichend geschult. Zudem kann die Messung verfälscht werden, weil äußere Umstände oder andere Verkehrsteilnehmer eine korrekte Messung behindern. All das sind legitime Gründe für einen Einspruch gegen eine Strafe aus dem Bußgeldkatalog 2024.

Insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit lohnt es sich, prüfen zu lassen, ob sich ein Einspruch lohnt. So können unangenehme Probezeitmaßnahmen verhindert werden. Aber auch geübte Fahrer haben das Recht, Einspruch einzulegen, wenn die Strafe laut Bußgeldkatalog angezweifelt werden kann. Dadurch können die unbeliebten Punkte in Flensburg, Bußgelder und Fahrverbote verhindert werden. Das ist ganz besonders für Berufsfahrer wichtig, die auf ihren Führerschein angewiesen sind – wie Lkw- oder Busfahrer. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann den Bußgeldbescheid prüfen, Akteneinsicht beantragen, die Chancen eines Einspruchs bewerten und die Kommunikation mit den Behörden übernehmen. In einem Bußgeldverfahren unterstützt der Rechtsanwalt den Fahrer bei der Argumentation und Verteidigung und setzt sich gegenüber der Behörde oder dem Gericht für die Abmilderung oder sogar die Aussetzung der Strafe ein.

Grundlage für den Bußgeldkatalog (BKat) bildet die Bußgeldkatalog-Verordnung (BkatV). Sie definiert die Sanktionen für Verstöße und Ausnahmen in besonderen Fällen. Ergänzend dazu gibt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Tatbestandskatalog heraus, der ebenfalls Verstöße im Straßenverkehr und dazugehörige Strafen enthält. Behörden können dann bei einem Verstoß die entsprechenden Regeln und Sanktionen heraussuchen.

Darüber hinaus gibt es weitere Verordnungen, Gesetze und Regelwerke, die Einfluss auf den Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr haben:
• Mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) kommt jeder in Kontakt, der eine Fahrschule besucht. Die FeV beschreibt die Voraussetzungen, die ein Fahrzeugführer erfüllen muss und definiert die einzelnen Führerscheinklassen.
• Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) legt fest, welche Fahrzeuge unter welchen Bedingungen am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und wann ein Fahrzeug nicht verkehrstüchtig ist.
• Auch die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beschäftigt sich mit den Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen. Sie erklärt, welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Fahrzeug – nicht nur Kfz, sondern alle Fahrzeuge – am Straßenverkehr teilnehmen darf. Dazu zählen sowohl Sicherheitsmerkmale wie die Beleuchtung als auch formelle Vorgaben wie die Fahrzeuglänge-, höhe und -breite.
• Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) bildet die Basis für das Verhängen von Verwarngeldern, Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten. An OWiG orientiert sich der Bußgeldkatalog.
• Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) beschäftigt sich mit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr. Hier werden zum Beispiel Regelungen und Vorgaben zu Alkohol am Steuer, Verstößen in der Probezeit oder Fahren ohne Fahrerlaubnis getroffen, die auch für den Bußgeldkatalog von Bedeutung sind.

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