Handy am Steuer: Ablenkung im Straßenverkehr zum Beispiel durch die Beschäftigung mit dem eigenen Handy, ist eine der häufigsten Unfallursachen. Daher dürfen aktive Verkehrsteilnehmer das Smartphone nicht nutzen – das gilt sowohl für Kraftfahrer als auch für Fahrradfahrer. Wann ist das Telefonieren am Steuer verboten und in welchen Fällen ist es legal? Wie hoch fällt die Geldbuße für das unerlaubte Handy am Steuer aus? Wir klären auf!
Die Strafen für eine Nutzung des Handys am Steuer richten sich nach den Konsequenzen, die der Handyverstoß hat. So wird die reine Nutzung des Smartphones durch den Fahrer milder bestraft als eine Handynutzung, die einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat. Die Ahndung des Handyverstoßes nach dem aktuellen Bußgeldkatalog kann Geldbußen, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote umfassen. Allein die StVO-widrige Bedienung des Smartphones am Steuer kostet 100 Euro Bußgeld und bringt einen Punkt in Flensburg ein. Dafür genügt schon, dass der Fahrer das Handy in die Hand nimmt. Der Fahrer muss nicht unbedingt mit dem Handy geblitzt werden. Es reicht aus, wenn die Polizei als Zeuge einen Handyverstoß beobachtet.
Handy am Steuer | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch? |
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt | 100 € | 1 | hier prüfen** | |
… mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
… mit Sachbeschädigung | 200 € | 2 | 1 Monat | hier prüfen** |
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt | 55 € |
| wohl nicht |
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Mit einem nachgewiesenen Handyverstoß riskiert der Fahrer mitunter sogar seinen Versicherungsschutz. Zwar wird bei vielen Kfz-Versicherungen ein selbst verursachter Schaden auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeglichen. Jedoch schränken viele Versicherungen den Schutz ein, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht, der auf die Nutzung des Handys am Steuer zurückzuführen ist.
Achtung: Die Strafen für Fahranfänger, die in der Probezeit das Handy am Steuer nutzen, können härter ausfallen. Zum Teil drohen Probezeitmaßnahmen.
Geblitzt worden?
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Zum Blitzer-CheckObwohl das Bedienen des Handys am Steuer gesetzlich verboten ist, nutzen Fahrer die Zeit im Auto häufig, um zu telefonieren oder auf Textnachrichten zu antworten. Das gesetzliche Verbot ergibt sich dabei aus § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der die Bedienung von elektronischen Geräten zur Kommunikation während der Fahrt verbietet. Bei Missachtung dieses Verbots drohen ein Bußgeld sowie gegebenenfalls Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Ausnahmen von dieser Regel gibt es für Fahrlehrer, die das Handy als Beifahrer bedienen.
Das Handyverbot aus § 23 StVO umfasst nicht nur das Telefonieren. Vielmehr riskiert auch derjenige ein ordentliches Bußgeld, der das Handy am Steuer zu anderen Zwecken nutzt. Dazu gehört das Schreiben von Nachrichten, das Fotografieren oder die Informationsrecherche. Jede Bedienung, bei der das Handy in die Hand genommen werden muss, ist strafbar und hat einen Bußgeldbescheid zur Folge.
Eine Missachtung des Handyverbots ist sogar dann gegeben, wenn der Fahrer das Handy nur in die Hand nimmt, um kurz auf die Uhr zu schauen oder einen eingehenden Anruf wegzudrücken. Denn: Der Sinn der Norm liegt darin, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten, indem sich alle Teilnehmer auf den Verkehr konzentrieren und sich nicht mit einem technischen Gerät ablenken.
Unter bestimmten Voraussetzungen darf das Handy dennoch am Steuer genutzt werden – auch vom Fahrzeugführer: immer, wenn das Fahrzeug mit abgeschaltetem Motor steht oder wenn der Fahrer das Gerät per Sprachsteuerung bedient beziehungsweise eine Freisprechanlage zum Telefonieren nutzt.
Das Handyverbot am Steuer gilt laut § 23 StVO nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Unter dieser Voraussetzung darf mit dem Handy am Ohr telefoniert und das Gerät bedient werden. Das bedeutet: Bei einer längeren Rotphase an einer Ampel oder Wartezeiten in einem Stau oder vor einem Bahnübergang darf das Smartphone vom Fahrer genutzt werden – solang der Motor abgeschaltet ist.
Auch während der Fahrt kann der Fahrzeugführer mit dem Handy am Steuer telefonieren, wenn er hierfür eine Freisprechanlage oder ein Headset, also Kopfhörer, nutzt. Insbesondere Menschen, die aus beruflichen Gründen viel telefonieren müssen, sind auf solche Lösungen angewiesen. Nutzen Fahrer diese technischen Möglichkeiten, müssen sie kein Bußgeld befürchten, da sie das Handy nicht in die Hand nehmen.
Viele Fahrer nutzen ihr Handy mittlerweile als Navigationsgerät. Auch für die Nutzung von Navigations-Apps auf dem Smartphone gelten die strengen Regeln der StVO. An sich ist die Verwendung des Handys als Navigationsgerät erlaubt und stellt keinen Verstoß gegen die Vorschriften dar. Dies gilt aber nur unter der Voraussetzung, dass das Handy am Steuer nicht in die Hand genommen wird. Das Smartphone muss also in einer entsprechenden Handyhalterung aufbewahrt und die Navigationsfunktion mit der Stimme gesteuert werden. Zur Nutzung des Gerätes darf laut § 23 StVO nur ein kurzer Blick des Fahrers nötig sein, deren Dauer an die Verkehrs- und Wetterverhältnisse angepasst sein sollte. Wichtig ist immer, dass sich der Fahrer während der Fahrt auf den Verkehr konzentrieren kann.
Eine Smartwatch kann sich mit dem Handy verbinden und ermöglicht dem Nutzer, Apps zu steuern, Nachrichten zu schreiben und andere digitale Funktionen zu nutzen. Daher stellt sich auch hier die Frage, ob die Nutzung dieses Geräts am Steuer erlaubt ist. In der StVO ist die Verwendung von Smartwatches nicht explizit geregelt. Der § 23 StVO kann aber auch auf Smartwatches Anwendung finden, da es sich dabei um elektronische Geräte handelt, wie sie die StVO beschreibt. Da sich die Smartwatch im Gegensatz zum Handy bereits am Handgelenk des Fahrers befindet, ist hier ein kurzer Blick auf die Uhr unschädlich.
Die Bedienung einer Smartwatch am Steuer kann jedoch strafbar sein. So sollte auch bei diesen Geräten auf das Lesen von langen Textnachrichten verzichtet werden, um keine Strafe aus dem Bußgeldkatalog zu riskieren. Zudem verlangt § 1 StVO ständige Vorsicht und die Vermeidung der Gefährdung anderer – was die aktive Bedienung einer Smartwatch im Straßenverkehr ausschließt.
Allein wegen der Nutzung des Smartphones am Steuer wird kein Fahrverbot verhängt. Nur bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung aufgrund eines Handyverstoßes droht ein einmonatiges Fahrverbot. Ganz sicher müssen dafür Fahrer ihren Führerschein für eine gewisse Zeit abgeben, wenn sie wiederholt mit dem Handy am Steuer ertappt werden. Nach § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann bei Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot für bis zu drei Monate verhängt werden, wenn der Verstoß eine beharrliche Pflichtverletzung darstellt – der Fahrer also Ordnungswidrigkeiten mehrfach wiederholt. Mit dem Handy am Steuer telefonieren als Wiederholungstäter kann eine solche beharrliche Pflichtverletzung darstellen. Hier lohnt es sich, einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid durch einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen.
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