Ablauf Jugendgerichtsverfahren
- Eröffnung der Verhandlung: Alle Verfahrensbeteiligten werden in den Gerichtssaal gerufen.
- Verlesung der Anklageschrift: Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verliest die Anklageschrift und erläutert die Vorwürfe gegen den Jugendlichen
- Der Angeklagte hat nun die Möglichkeit, sich zur Anklage zu äußern oder zu schweigen.
- Beweisaufnahme: Zeugen werden vernommen und belehrt, dass sie wahrheitsgemäße Angaben machen müssen
- Die Jugendgerichtshilfe gibt eine Stellungnahme zur Persönlichkeit und aktuellen Situation des Angeklagten ab und macht ggf. einen Vorschlag zur Ahndung.
- Plädoyers: Der Staatsanwalt und der Strafverteidiger halten ihre Plädoyers, in denen sie ihre Sicht der Dinge darlegen und Strafvorschläge machen
- Letztes Wort des Angeklagten: Der Angeklagte hat das letzte Wort, um sich abschließend zu äußern
- Der Richter zieht sich zur Beratung und Urteilsfindung zurück, bevor er schließlich das Urteil verkündet.
Beteiligte Akteure einer Jugendgerichtsverhandlung
- Der Jugendrichter leitet die Jugendgerichtsverhandlung und fällt das Urteil. Bei schwereren Delikten kann ein Jugendschöffengericht mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen beteiligt sein.
- Der Vertreter der Staatsanwaltschaft vertritt die Anklage und erläutert die Vorwürfe gegen den Angeklagten
- Der Verteidiger stellt die Sachlage aus der Sicht des Angeklagten dar.
- Die Jugendgerichtshilfe begleitet den Jugendlichen durch das Verfahren, gibt eine Einschätzung zu dessen Persönlichkeit ab und macht ggf. Vorschläge zur Sanktionierung.
- Bei Jugendlichen unter 18 Jahren sind die Erziehungsberechtigten in der Regel anwesend und können sich ebenfalls äußern.
- Die Zeugen werden vernommen und müssen wahrheitsgemäße Angaben machen. Nach ihrer Befragung verlassen sie den Sitzungssaal.
Besonderheiten beim Jugendgerichtsverfahren
Jugendgerichtsverhandlungen gegen Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht öffentlich. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Fokus. Das primäre Ziel ist es, den Jugendlichen zu resozialisieren und ihn von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten.
Die besondere Struktur eines Jugendgerichtsverfahrens und die Beteiligung spezialisierter Akteure sollen gewährleisten, dass die spezifischen Bedürfnisse und Entwicklungsstände junger Menschen im Strafverfahren angemessen berücksichtigt werden.