Das Jugendgerichtsverfahren als Konfrontation mit dem Staat versetzt Jugendliche, Heranwachsende und Eltern in einen Ausnahmezustand. Ein Anwalt für Jugendstrafrecht muss nicht nur die bestmögliche Verteidigung liefern, sondern auch auf die besondere individuelle Situation der Beteiligten eingehen, die sich durch die Eigenheiten des Jugendstrafrechts ergeben. Die Zukunft der Kinder und Heranwachsenden ist durch eine Verurteilung gefährdet, wenn sie zu einer Vorstrafe führt. Vorstrafen sind im Führungszeugnis sichtbar und können die Zukunft empfindlich beeinflussen. Wir haben die häufigsten Fragen im Bereich Jugendstrafrecht zusammengefasst und beantwortet.
Spezialisierte Unterstützung durch Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht
Die Verteidigung in Jugendstrafsachen durch einen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht wacht in besonderem Maße über die Einhaltung der durch die Strafprozessordnung, des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) vorgegebenen besonderen strafprozessualen Regeln. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, jugendlichen Beschuldigten von (zusätzlichen) Beeinträchtigungen durch das Jugendstrafverfahren zu schützen. Ein im Jugendstrafrecht spezialisierter Anwalt kann vor Fehlern in der Hauptverhandlung bewahren.
Eine versierte Verteidigung schützt jugendliche Beschuldigte zudem vor Fehlern sonstiger Art. Hierzu gehört das Auftreten des Jugendlichen im Ermittlungs- und Hauptverfahren, von der Kleidung in der Hauptverhandlung bis zum Verhalten bei Zeugenaussagen. Wenn tatsächlich ein strafbares Verhalten vorliegt, berät der Anwalt für Jugendstrafrecht nicht zuletzt zu Optionen bzw. Angeboten einer Schadenswiedergutmachung wie dem Täter-Opfer-Ausgleich, einem Geldausgleich oder einer ernstgemeinten Entschuldigung.
Zudem müssen Jugendliche vor einer unnötigen Brandmarkung durch ein Jugendstrafverfahren geschützt werden. So kann Jugendlichen und deren Angehörigen geholfen werden, einen langen Strafprozess zu vermeiden. Auch die Kommunikation mit der Schule oder der Ausbildungsstelle während eines Ermittlungsverfahrens bedarf besonderer Erfahrung und Sensibilität, über die ein erfahrener Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht verfügt.
Was kostet ein Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin?
Ein auf das Jugendstrafrecht spezialisierter Anwalt hat keinen besonderen Tarif. Die Tätigkeit als Rechtsanwalt berechnet sich nach einem Stundenhonorar oder einer Pauschale. Diese fällt je nach Umfang, Bedeutung und Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit unterschiedlich aus. Sofern erforderlich, kann das Honorar auch in Raten zahlbar. Dies kann im Rahmen eines persönlichen Termins bei uns in Berlin besprochen werden.
Info: Es gibt einen Katalog von Straftaten und/oder Situationen, bei denen davon ausgegangen wird, dass Jugendliche einen Anwalt benötigen. Kennen der Jugendliche oder seine Eltern keinen Anwalt für Jugendstrafrecht und/oder können sie sich keinen Verteidiger leisten, wird ein sogenannter Pflichtverteidiger bestellt.
Wann man sich an einen Anwalt für Jugendstrafrecht wenden sollte
Bereits beim ersten Kontakt mit der Polizei, das bedeutet, wenn der/die Jugendliche eine Vorladung erhalten hat, hat er/sie das Recht einen Anwalt zu beauftragen. Die komplizierte Situation mit der Polizei setzt insbesondere junge Menschen in der Regel stark unter Druck. Hierbei ist zu beachten, dass der/die Jugendliche sich als Beschuldigte/r in einem Ermittlungsverfahren grundsätzlich nicht äußern muss und dies auch ohne einen im Jugendstrafrecht spezialisierten Anwalt in keinem Fall tun sollte – unabhängig davon, ob er/sie unschuldig ist.
Kann jugendlichen Straftätern eine Freiheitsstrafe drohen?
Der Freiheitsentzug kommt im Jugendstrafrecht nur als letzte Stufe der Sanktionsmöglichkeiten in Betracht. Es muss daher schon etwas Gravierendes passiert sein, dass diese Strafe droht – die Jugendstrafe ist nämlich das letzte Mittel. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Jugendstrafe „aufzuschieben“ oder zur Bewährung auszusetzen.

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Wer fällt unter das Jugendstrafrecht?
Das Jugendstrafrecht findet bei jugendlichen Straftätern im Alter von 14 bis 17 Jahren Anwendung. Zudem können Straftaten von Heranwachsenden im Alter von 18 bis 20 Jahren unter bestimmten Umständen nach dem JGG verhandelt werden. Die Aufgabe als Anwalt für Jugendstrafrecht kann es sein, darzulegen, warum das Sonderrecht auf den Heranwachsenden Anwendung finden soll.
Typische Delikte im Jugendstrafrecht, die die Unterstüzung eines Rechtsanwalts erfordern sind
- Körperverletzungsdelikte,
- Drogendelikte,
- Delikte im Bereich Sexualstrafrecht,
- Sachbeschädigung,
- Straßenverkehrsdelikte,
- räuberische Erpressung,
- Raub und Diebstahl sowie
- schwerer Diebstahl.
Unterschied zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht, das bei Straftaten von Jugendlichen altersangemessene und flexible Maßnahmen ermöglicht. Dabei steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das wesentliche Ziel der Maßnahmen ist daher nicht die Bestrafung bzw. der Schuldausgleich, sondern das Vorbeugen erneuter Straftaten. Das Jugendstrafrecht berücksichtigt, dass Jugendliche nicht die Verantwortungsreife von Erwachsenen besitzen und somit nicht im gleichen Maßen und nur bedingt schuldfähig sind.
Im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht zielt das Sonderstrafrecht zudem weniger auf die Vergeltung einer Tat oder den Abschreckungseffekt für potenzielle Täter ab. Es dient vielmehr der Abwendung von Wiederholungstaten. Entsprechend § 2 Abs. 1 JGG sollen sich Verfahren und rechtliche Konsequenzen vorrangig am Erziehungsgedanken ausrichten, um die straffällig gewordenen Jugendlichen zu einem zukünftig gesetzeskonformen Leben zu befähigen. Die Einsicht hierzu soll dem/der Jugendlichen idealerweise selbst erwachsen, d. h., nicht einfach aufgrund äußeren Drucks entstehen. Auch aus diesem Grund gibt das Jugendgerichtsgesetz vor, dass die Regeln des StGB nur dann gelten, wenn nach Jugendstrafrecht bzw. JGG keine Sonderregelungen bestehen.
Spezielle Regelungen im Sonderstrafrecht für Jugendliche
- Gerichtsverhandlungen finden unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt.
- Besonderes Augenmerk liegt auf der Einsichtsfähigkeit, Unrechtes getan zu haben.
- Im Alter zwischen 14 und 18 Jahren gilt die bedingte Schuldfähigkeit.
- Das JGG benennt besondere Rechtsfolgen, Strafzumessungen und Verfahrensbestimmungen.
Diese Strafen sieht das Jugendgerichtsgesetz vor
Erziehungsmaßregeln
Im Gesetz genannt sind zum Beispiel der Täter-Opfer-Ausgleich, soziale Trainingskurse oder Betreuungsweisungen. Aber anders als im Erwachsenenstrafrecht ist das Gericht frei, sich auch andere Erziehungsmaßregeln auszudenken. Von dieser pädagogischen Freiheit machen die Gerichte auch Gebrauch. Die Jugendgerichtshilfe und der Anwalt für Jugendstrafrecht können ihrerseits ebenfalls Vorschläge machen.
Zuchtmittel
Zuchtmittel haben einen stärkeren Missbilligungscharakter als die Erziehungsmaßregeln. Formal unterscheidet man die Verwarnung und die Auflage als Arten der Zuchtmittel. Hier kommen Geldzahlungen und Wiedergutmachungen in Betracht.
Jugendstrafe
Jugendstrafe ist das äußerste Mittel (Ultima Ratio). Das heißt, sie ist immer die letzte Lösung, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen. Eine Freiheitsstrafe kann bei Jugendlichen zwischen 6 Monate und 10 Jahre betragen, bei Heranwachsenden unter besonderen Umständen auch bis zu 15 Jahre. Die Jugendstrafe kann ergehen, wenn die Schwere der Schuld feststellbar ist, d. h. es muss eine besonders schwere Straftat vorliegen, etwa eine schwere Körperverletzung. Die Vollstreckung der Jugendstrafe findet in speziellen Jugendstrafanstalten statt. Es besteht auch im Jugendstrafrecht die Möglichkeit, die Jugendstrafe zur Bewährung auszusetzen. Wer als Jugendliche/r einer schweren Straftat verdächtig ist, sollte sich versierte Hilfe von einem Anwalt für Jugendstrafrecht suchen.
Kombination der Rechtsfolgen
Eine Kombination aus Jugendstrafe, Maßregelung und Erziehungsmaßnahme kann hinsichtlunter dem Gesichtspunkt der Effektivität in Verbindung mit dem Erziehungsgedanken ebenfalls sinnvoll sein. Als sogenannte Nebenfolgen kommen Maßregeln der Besserung und Sicherung (in schweren Fällen zudem die Sicherungsverwahrung) oder ein Führerscheinentzug infrage.
Jugendstrafverfahren am Jugendgericht, Jugendschöffengericht und der Jugendkammer
Welches Gericht für einen Fall zuständig ist, hängt in erster Linie von der Schwere der Straftat ab.
- Das Jugendgericht ist zuständig, wenn mit Auflagen, Weisungen, Jugendarrest oder Jugendstrafe bis zu einem Jahr zu rechnen ist. Hier entscheidet der/die Jugendrichter/in allein.
- Das Jugendschöffengericht ist für Straftaten mit einem höheren erwarteten Strafmaß als einer Jugendstrafe ab einem Jahr zuständig. Hier entscheiden der/die Jugendrichter/in und zwei Schöffen/innen über das Urteil.
- Die Jugendkammer verhandelt schwere Verbrechen und Berufungsverfahren. Hier entscheiden drei Richter/innen und zwei Schöffen/innen über das Urteil. Sie können für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren eine Höchststrafe von zehn Jahren aussprechen. Auch Heranwachsende (18 bis 21 Jahre) können unter bestimmten Umständen noch nach dem JGG verurteilt werden, wobei sich hier das Strafmaß auf maximal 15 Jahre erhöht, sofern für die entsprechende Tat eigentlich eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt würde.
Anwalt für Jugendstrafrecht in Berlin beauftragen
Sollten Sie oder Ihr Kind einen Anwalt für Jugendstrafrecht benötigen, können Sie sich vertrauensvoll an Rechtsanwalt Johannes von Rüden wenden. Er berät und vertritt Jugendliche und Heranwachsende als Awalt für Jugendstrafrecht in Berlin und setzt sich für das bestmögliche Ergebnis ein. Er ist seit 15 Jahren als Anwalt für Strafrecht in Berlin tätig, um seinen jungen wie älteren Mandanten eine Verteidigung zu bieten, die sie in einer nervenaufreibenden – und eventuell auch zukunftsentscheidenden Lebenssituation – dringend benötigen.
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FAQ: Häufige Fragen zum Thema Jugendstrafrecht
Das Erziehungsregister, auch Jugendregister genannt, ist Teil des Bundeszentralregisters. Es enthält Eintragungen über Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und weitere Entscheidungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht in das Führungszeugnis aufgenommen werden. Mit der Vollendung des 24. Lebensjahrs erfolgt die Löschung in der Regel automatisch. Es gelten jedoch Ausnahmen, so bleiben etwa Einträge, die aufgrund schwerer Straftaten bestehen, länger registriert. Bei Fragen zur Einsicht und Löschung von Einträgen im Erziehungsregister empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt für Jugendstrafrecht zu beauftragen.
Im Jugendalter begangene Straftaten haben andere rechtliche Konsequenzen als Taten, die im Alter ab 18 bzw. 21 Jahren begangen werden. Mögliche Strafen sind Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und die Jugendstrafe.
Entsprechend § 18 JGG beträgt das Mindestmaß für eine Jugendstrafe 6 Monate und das Höchstmaß 5 Jahre. Allerdings kann das Höchstmaß 10 Jahre betragen, wenn es sich bei der Tat um ein Verbrechen handelt, für das nach Erwachsenenstrafrecht eine Maximalstrafe von mehr als 10 Jahren droht. Bei Mord gilt für Heranwachsende das Höchststrafmaß von 15 Jahren Freiheitsstrafe.
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) hat im Jugendstrafrecht wichtige Aufgaben. Sie berät und unterstützt Jugendliche, Heranwachsende und Eltern während des Verfahrens. Sie untersucht zudem die familiären Verhältnisse sowie die schulische und berufliche Situation, um eine Persönlichkeits- und Lebenslagenanalyse zu erstellen. Die JGH verfasst dann Berichte für das Gericht und die Staatsanwaltschaft, die über Persönlichkeit, Entwicklung und soziales Umfeld der beschuldigten Person informieren. Sie macht Vorschläge zu erzieherischen Maßnahmen und alternativen Lösungen. In der Kommunikation mit der Jugendgerichtshilfe empfiehlt sich die beratende Begleitung durch einen Anwalt für Jugendstrafrecht.
Typische Delikte im Kontext des JGG sind Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, diverse Raubdelikte und Drogendelikte. Im Jugendstrafrecht stehen zu deren Ahndung verschiedene Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung, etwa Erziehungsmaßregeln wie Anti-Aggressions-Trainings, sogenannte Zuchtmittel (z. B. Sozialstunden) und – als schwerste Sanktion – die Jugendstrafe.