Wie hoch sind die Strafen für verschiedene Betäubungsmitteldelikte?

Die Strafen für verschiedene Betäubungsmitteldelikte zusammengefasst:

  1. Grundtatbestand (§ 29 BtMG):
  • Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe für Besitz, Handel, Anbau, Herstellung etc. von Betäubungsmitteln
  1. Handel mit nicht geringer Menge (§ 29a BtMG):
  • Freiheitsstrafe von 1 bis 15 Jahren
  1. Gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Handel (§ 30 BtMG):
  • Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren
  1. Handel als Mitglied einer Bande mit Waffen oder in nicht geringer Menge (§ 30a BtMG):
  • Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren
  1. Besitz geringer Mengen zum Eigenkonsum:
  • Möglichkeit der Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG

Die konkrete Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art und Menge der Betäubungsmittel (weiche/harte Drogen)
  • Wirkstoffgehalt
  • Rolle des Täters (Konsument, Dealer, Kurier etc.)
  • Vorstrafen
  • Persönliche Umstände des Täters

Bei geringen Mengen zum Eigenkonsum besteht die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung, insbesondere bei Ersttätern. Ab der „nicht geringen Menge“ drohen in der Regel Freiheitsstrafen.

Es gibt keinen festen „Strafkatalog“, sondern die Gerichte entscheiden im Einzelfall innerhalb der gesetzlichen Strafrahmen. Eine genaue Prognose erfordert die Beurteilung durch einen erfahrenen Strafverteidiger.