Ihre Rechte bei einer Durchsuchung aufgrund von BtM-Verdacht
Bei einer Wohnung- oder Hausdurchsuchung wegen des Verdachts eines BtMG-Verstoßes haben Sie nicht nur das Recht darauf, über den Grund der Durchsuchung informiert zu werden, sondern darüber hinaus einige weitere Rechte, die Sie unbedingt beanspruchen sollten. Im Folgenden haben wir die wichtigsten für Sie zusammengefasst.
Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses und Anwesenheit eines Anwalts
Die Polizei muss in der Regel einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Nur bei Gefahr im Verzug kann eine Durchsuchung auch ohne „richterlichen Segen“ erfolgen. Außerdem haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und zu verlangen, dass dieser während der Durchsuchungsmaßnahme anwesend ist. Die Beamten müssen in der Regel warten, bis der Anwalt eintrifft. Bis zum Eintreffen Ihres Anwalts sowie generell besitzen Sie zudem das Schweigerecht. Das heißt, Sie sind nicht verpflichtet, Aussagen zu machen oder Fragen zu beantworten.
Bezeugung, Protokollierung & Versiegelung
Sie können einen neutralen Zeugen (z. B. einen Nachbarn) zur Durchsuchung hinzuziehen.
Überdies sind die Beamten, die die Durchsuchung leiten, dazu verpflichtet, ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmeprotokoll aushändigen sowie beschlagnahmte Gegenstände auf Ihr Verlangen zu versiegeln. Auch Sie haben das Recht, zu protokollieren: Notieren Sie den Ablauf der Durchsuchung und die Namen aller beteiligten Beamten.
Maßnahmen müssen im Rahmen bleiben
Eine Durchsuchung darf nur in den im Durchsuchungsbeschluss aufgeführten Räumen stattfinden. Lassen Sie sich diesen aushändigen und bestehen Sie darauf, diesen in Ruhe durchlesen zu können. Des Weiteren müssen die Maßnahmen verhältnismäßig sein und dürfen nicht übermäßig in Ihre Rechte eingreifen. Bei einer entsprechenden Beurteilung hilft Ihnen am besten ein auf Drogen spezialisierter BtM-Anwalt.

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