Welche Rechte habe ich bei einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Betäubungsmittel-Delikte?

Bei einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Betäubungsmitteldelikte haben Sie folgende wichtige Rechte:

  • Recht auf Vorlage eines Durchsuchungsbeschlusses: Die Polizei muss in der Regel einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Nur bei „Gefahr im Verzug“ kann darauf verzichtet werden .
  • Recht auf Anwesenheit eines Anwalts: Sie dürfen einen Rechtsanwalt kontaktieren und um dessen Anwesenheit bei der Durchsuchung bitten. Die Beamten müssen in der Regel warten, bis der Anwalt eintrifft .
  • Schweigerecht: Sie müssen keine Aussagen machen oder Fragen beantworten. Es empfiehlt sich, von diesem Recht Gebrauch zu machen .
  • Recht auf Zeugen: Sie können neutrale Zeugen (z.B. Nachbarn) zur Durchsuchung hinzuziehen .
  • Recht auf Protokoll: Lassen Sie sich ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmeprotokoll aushändigen .
  • Recht auf Versiegelung: Bei Beschlagnahmungen können Sie auf einer Versiegelung der Gegenstände bestehen .
  • Recht auf Begrenzung: Die Durchsuchung darf nur in den im Beschluss genannten Räumen stattfinden .
  • Recht auf Information: Sie müssen über den Grund der Durchsuchung informiert werden .
  • Recht auf Verhältnismäßigkeit: Die Maßnahmen müssen angemessen sein und dürfen nicht übermäßig in Ihre Rechte eingreifen
  • Recht auf Dokumentation: Notieren Sie sich den Ablauf der Durchsuchung und die Namen der beteiligten Beamten .

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