Welche Rechte habe ich bei einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Betäubungsmittel-Delikte?
Bei einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Betäubungsmitteldelikte haben Sie folgende wichtige Rechte:
- Recht auf Vorlage eines Durchsuchungsbeschlusses: Die Polizei muss in der Regel einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorlegen. Nur bei „Gefahr im Verzug“ kann darauf verzichtet werden .
- Recht auf Anwesenheit eines Anwalts: Sie dürfen einen Rechtsanwalt kontaktieren und um dessen Anwesenheit bei der Durchsuchung bitten. Die Beamten müssen in der Regel warten, bis der Anwalt eintrifft .
- Schweigerecht: Sie müssen keine Aussagen machen oder Fragen beantworten. Es empfiehlt sich, von diesem Recht Gebrauch zu machen .
- Recht auf Zeugen: Sie können neutrale Zeugen (z.B. Nachbarn) zur Durchsuchung hinzuziehen .
- Recht auf Protokoll: Lassen Sie sich ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmeprotokoll aushändigen .
- Recht auf Versiegelung: Bei Beschlagnahmungen können Sie auf einer Versiegelung der Gegenstände bestehen .
- Recht auf Begrenzung: Die Durchsuchung darf nur in den im Beschluss genannten Räumen stattfinden .
- Recht auf Information: Sie müssen über den Grund der Durchsuchung informiert werden .
- Recht auf Verhältnismäßigkeit: Die Maßnahmen müssen angemessen sein und dürfen nicht übermäßig in Ihre Rechte eingreifen
- Recht auf Dokumentation: Notieren Sie sich den Ablauf der Durchsuchung und die Namen der beteiligten Beamten .