- Führerscheinentzug: Eine Verurteilung wegen eines Drogendelikts kann zum Entzug des Führerscheins führen, auch ohne direkten Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Behörden sehen den Besitz oder Konsum von Drogen als Indiz für mangelnde Fahreignung.
- Fahreignungsprüfung: Die Fahrerlaubnisbehörde erhält in der Regel Informationen über die Verurteilung und kann eine Überprüfung der Fahreignung anordnen. Diese Überprüfung umfasst möglicherweise ein ärztliches Gutachten, ein Drogenscreening oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).
- Sperrfrist: Eine strafrechtliche Verurteilung kann zu einer Sperrfrist von mindestens 10 Monaten für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis führen.
- Kosten: Die erforderlichen Untersuchungen, Gutachten und die MPU verursachen erhebliche Kosten. Schätzungen belaufen sich auf 5000 bis 7000 Euro.
- Abstinenznachweis: Die Wiedererlangung des Führerscheins erfordert möglicherweise einen Abstinenznachweis über einen bestimmten Zeitraum. Dieser Nachweis beinhaltet regelmäßige Drogentests.
- Unterscheidung nach Drogenart: Bei Cannabis unterscheiden Behörden zwischen regelmäßigem und gelegentlichem Konsum. Bei anderen „harten“ Drogen wie Kokain oder Heroin gehen die Behörden in der Regel strenger vor.
- Verwaltungsrechtliches Verfahren: Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch nach Abschluss des Strafverfahrens in einem separaten verwaltungsrechtlichen Verfahren die Fahrerlaubnis entziehen.
- Selbst geringe Verstöße gegen das BtMG können erhebliche Folgen für die Fahrerlaubnis haben. Eine frühzeitige rechtliche Beratung empfiehlt sich daher, um mögliche negative Konsequenzen zu minimieren oder abzuwenden.