Wie wirkt sich eine Betäubungsmittelabhängigkeit auf das Strafverfahren aus?

Eine Betäubungsmittelabhängigkeit kann sich auf verschiedene Weise auf ein Strafverfahren auswirken. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

1. Verminderte Schuldfähigkeit

Eine Betäubungsmittelabhängigkeit kann zu einer verminderten Schuldfähigkeit führen. Dies bedeutet, dass die Fähigkeit des Angeklagten, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, erheblich vermindert sein kann. In solchen Fällen kann das Gericht gemäß § 21 StGB (Strafgesetzbuch) die Strafe mildern. Die verminderte Schuldfähigkeit muss jedoch durch ein psychiatrisches Gutachten bestätigt werden.

2. Therapie statt Strafe (§ 35 BtMG)

Gemäß § 35 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) besteht die Möglichkeit, die Strafvollstreckung zugunsten einer Therapie zurückzustellen. Dies bedeutet, dass ein drogenabhängiger Straftäter unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit hat, eine Therapie zu absolvieren, anstatt eine Freiheitsstrafe zu verbüßen. Die Voraussetzungen sind:

  • Der Täter muss drogenabhängig sein.
  • Es muss eine Aussicht auf einen erfolgreichen Therapieabschluss bestehen.
  • Die Straftat muss im Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit stehen.

Wird die Therapie erfolgreich abgeschlossen, kann das Gericht die Strafe ganz oder teilweise erlassen.

3. Einfluss auf das Strafmaß

Die Betäubungsmittelabhängigkeit kann auch bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt werden. Gerichte können mildernde Umstände anerkennen, wenn die Straftat im direkten Zusammenhang mit der Abhängigkeit steht und der Täter ernsthafte Bemühungen zeigt, seine Sucht zu überwinden. Dies kann zu einer Reduzierung der Strafe führen.

4. Besondere Maßnahmen im Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht wird der Erziehungsgedanke besonders betont. Bei drogenabhängigen Jugendlichen können spezielle Maßnahmen wie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder die Anordnung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln ergriffen werden, um die Resozialisierung zu fördern.

Fazit

Eine Betäubungsmittelabhängigkeit kann das Strafverfahren erheblich beeinflussen. Sie kann zu einer verminderten Schuldfähigkeit führen, die Möglichkeit einer Therapie statt Strafe eröffnen und das Strafmaß mildern. Diese Regelungen zielen darauf ab, den Betroffenen eine Chance zur Rehabilitation zu geben und die Rückfallquote zu senken.