Im Jugendstrafrecht werden Geldstrafen und -auflagen anders gehandhabt als im Erwachsenenstrafrecht. Hier sind die wichtigsten Aspekte:
Geldauflagen im Jugendstrafrecht
- Rechtsgrundlage:Geldauflagen sind im Jugendgerichtsgesetz (JGG) unter § 15 geregelt und zählen zu den Zuchtmitteln.
- Zweck und Ziel:Geldauflagen sollen erzieherisch wirken und den Jugendlichen an die Tat erinnern. Sie sind weniger auf Bestrafung als auf Wiedergutmachung und Erziehung ausgerichtet.
- Anwendungsbereich:Geldauflagen werden seltener verhängt als andere Maßnahmen wie Arbeitsauflagen oder Sozialstunden, da man davon ausgeht, dass Geldzahlungen für die meisten Jugendlichen nicht so abschreckend sind wie andere Leistungspflichten.
- Formen der Geldauflagen:Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung (§ 15 Abs. 1 Nr. 4 JGG).
- Durchsetzung und Folgen bei Nichterfüllung:Wenn ein Jugendlicher die Geldauflage nicht erfüllt, kann das Gericht einen sogenannten Ungehorsamsarrest verhängen (§ 11 Abs. 3 JGG). Dies bedeutet, dass der Jugendliche für eine kurze Zeit in Arrest genommen wird, um die Ernsthaftigkeit der Auflage zu verdeutlichen.
- Erziehungsfunktion:Die Geldauflage soll den Jugendlichen dazu anregen, sich mit den Folgen seiner Tat auseinanderzusetzen und Verantwortung zu übernehmen. Sie ist daher eng mit dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts verknüpft.
Unterschiede zur Geldstrafe im Erwachsenenstrafrecht
- Häufigkeit der Anwendung:Während Geldstrafen im Erwachsenenstrafrecht häufig verhängt werden, sind Geldauflagen im Jugendstrafrecht seltener. Dies liegt daran, dass andere erzieherische Maßnahmen oft als wirksamer angesehen werden.
- Erzieherischer Charakter:Im Jugendstrafrecht steht die erzieherische Wirkung im Vordergrund, während im Erwachsenenstrafrecht die Geldstrafe primär eine strafende Funktion hat.
- Finanzielle Möglichkeiten:Bei Jugendlichen wird berücksichtigt, dass sie oft keine eigenen finanziellen Mittel haben. Daher sind Geldauflagen in der Regel niedriger und auf die finanziellen Möglichkeiten des Jugendlichen abgestimmt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Geldauflagen im Jugendstrafrecht eine spezifische Form der Sanktion darstellen, die auf Erziehung und Wiedergutmachung abzielt. Sie werden seltener verhängt als im Erwachsenenstrafrecht und sind eng mit dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts verknüpft.