Die häufigsten Delikte im Jugendstrafrecht und deren Ahndung wie folgt:
- Diebstahl: Einfacher Diebstahl wird oft mit Geldstrafen zwischen 10 und 30 Tagessätzen oder Sozialstunden geahndet
- Körperverletzung: Einfache Körperverletzung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden
- Sachbeschädigung: Einfache Sachbeschädigung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft
- Raub und Raubdelikte:
Diese werden als jugendtypische Straftaten erwähnt, aber spezifische Strafen sind in den Quellen nicht angegeben.
- Drogendelikte:
Bei Heranwachsenden spielen diese eine größere Rolle, genaue Strafen sind jedoch nicht spezifiziert.
Im Jugendstrafrecht stehen verschiedene Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Erziehungsmaßregeln: z. B. Weisungen, Teilnahme an sozialen Trainingskursen oder Anti-Aggressions-Trainings.
- Zuchtmittel: Verwarnung, Auflagen (wie Sozialstunden) oder Jugendarrest.
- Jugendstrafe: Als schwerste Sanktion, in der Regel zwischen 6 Monaten und 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren.
Wichtig ist, dass im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Die Strafen sollen primär erzieherisch wirken und eine Resozialisierung ermöglichen. Oft werden bei Ersttätern mildere Strafen verhängt oder Verfahren eingestellt, insbesondere bei geringfügigen Delikten.