Zwischenzeugnis – Wann Arbeitnehmer ihren Anspruch geltend machen sollten

Muss der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen? Tatsächlich nicht, doch die meisten Arbeitgeber stellen dennoch eines auf Nachfrage aus. Ein Zwischenzeugnis ist nicht nur wichtig, wenn ein Jobwechsel beabsichtigt ist; es gibt noch einige andere Gründe, die der Arbeitnehmer als Anlass nutzen sollte, um eine Zwischenbeurteilung anzufordern.

  1. Was ist ein Zwischenarbeitszeugnis?
  2. Wann habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
  3. Gute Gründe für ein Zwischenzeugnis
  4. Das Zwischenzeugnis in der Ausbildung
  5. Zwischenzeugnis und Schlussformel: Diese Besonderheiten gelten
  6. Darf das Arbeitszeugnis schlechter als das Zwischenzeugnis sein?

Was ist ein Zwischenarbeitszeugnis?

Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis oder Zwischenarbeitszeugnis dient als vorläufige Bewertung der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers, kann aber auch ein Nachweis darüber sein, dass jemand einer Arbeitsbeschäftigung nachgeht. Manchmal verlangen Ämter oder Institutionen ein Zwischenarbeitszeugnis oder Arbeitnehmer können es zur Bewerbung auf eine andere Arbeitsstelle nutzen.

Wie auch beim Arbeitszeugnis, kann eine Unterscheidung zwischen einfachem und qualifiziertem Zwischenarbeitszeugnis getroffen werden. Ein einfaches Zwischenzeugnis enthält ausschließlich Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit sowie zu den Aufgaben oder Tätigkeitsbereichen des Arbeitnehmers. Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis gibt zusätzlich Auskunft über die Arbeitsleistung und das Sozialverhalten des Arbeitnehmers.

Bei der Form gelten für das Zwischenarbeitszeugnis die gleichen Anforderungen wie für ein Arbeitszeugnis, das am Ende eines Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt wird. Das bedeutet, das Zeugnis muss schriftlich vorliegen und vom Arbeitgeber eigenhändig unterschrieben worden sein. Ein Zeugnis in elektronischer Form (etwa als E-Mail) ist nicht ausreichend. Wichtig für das Zwischenarbeitszeugnis ist außerdem, dass es in Präsens (Gegenwartsform) geschrieben wird, da der Arbeitnehmer noch im Unternehmen tätig ist.

Tipp: Für die Bewerbung auf eine andere Stelle sollten Arbeitnehmer stets ein qualifiziertes Zwischenarbeitszeugnis anfordern, denn nur aus diesem können potenzielle neue Arbeitgeber Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers schließen.

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Wann habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Zwischenzeugnis anfordern

Gesetzlich existiert kein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, dennoch sind die meisten Arbeitgeber bereit, eines auf Wunsch des Arbeitnehmers auszustellen. Für das Arbeitszeugnis, das erst nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt wird, besteht laut Gewerbeordnung hingegen ein gesetzlicher Anspruch (§ 109 GewO). Das Recht auf ein Arbeitszeugnis umfasst das einfache Arbeitszeugnis und auf Verlangen des Arbeitnehmers auch ein qualifiziertes Zeugnis.

Arbeitnehmer sollten hinsichtlich ihres Zeugnis-Anspruchs einen Blick in ihren Arbeits- oder Tarifvertrag werfen. Dieser kann Regelungen enthalten, die vorsehen, dass ein Arbeitnehmer nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeitsdauer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat. Im Allgemeinen dürfen Arbeitnehmer Zwischenzeugnisse nicht beliebig oft beantragen, da dem Arbeitgeber genügend Zeit bleiben muss, um die Leistung des Arbeitnehmers neu zu beurteilen. Der notwendige Beurteilungszeitraum liegt bei sechs Monaten.

Bevor Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis beantragen, sollten sie sich überlegen, ob und warum sie eines benötigen. Unter Umständen kann sich die Nachfrage nach einem Zwischenarbeitszeugnis negativ auf das bestehende Arbeitsverhältnis auswirken. Die meisten Arbeitnehmer bitten nämlich um eine Zwischenbeurteilung, wenn sie auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sind. Da kein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenarbeitszeugnis besteht, kann der Arbeitnehmer daher die Ausstellung eines Zeugnisses verweigern.

Zwischenzeugnis als Druckmittel? Die Frage nach einem Zwischenarbeitszeugnis ist oft ein Alarmsignal für Arbeitgeber, dass Arbeitnehmer sich nach einem neuen Job umsehen. Eine Zwischenbeurteilung kann daher unter Umständen als Druckmittel (mit Risikofaktor) dienen, um etwa eine Gehaltserhöhung zu erwirken.

Gute Gründe für ein Zwischenzeugnis

Auch ohne gesetzliche Anspruchsgrundlage kann ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis geltend machen. Arbeitnehmer können auch ein Zwischenzeugnis anfordern ohne eine Kündigung ihres gegenwärtigen Arbeitsplatzes zu beabsichtigen. Wichtige Zwischenzeugnis-Gründe können etwa sein:

Zwischenzeugnis und Arbeitszeugnis
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Hat ein Arbeitnehmer lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag, kann er ein Zwischenzeugnis beim Arbeitgeber anfordern, da er nicht mit Sicherheit wissen kann, ob dieser ihn übernimmt. Mit dem Zwischenarbeitszeugnis kann er sich bereits auf eine neue Arbeitsstelle bewerben.
  • Betriebszugehörigkeit: Ist ein Arbeitnehmer seit Jahren im Unternehmen angestellt und hat er noch nie eine Leistungsbeurteilung erhalten, ist das ein triftiger Grund für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses. Es liegt nahe, dass der Arbeitnehmer ein Interesse daran hat, zu erfahren, wie der Arbeitgeber seine Arbeitsleistung einschätzt.
  • Neuer Chef: Der Arbeitnehmer darf ein Zwischenzeugnis bei Vorgesetztenwechsel anfordern, denn er kann im Vorhinein nicht wissen, ob die neue Führungskraft seine Arbeit genauso bewertet. Eine eigentlich positive Bewertung in der Vergangenheit würde ohne Zwischenbeurteilung unter den Tisch fallen.
  • Interner Jobwechsel: Tritt der Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens eine neue Position an, versetzt man ihn in eine andere Abteilung oder ändert sich sein Aufgabengebiet, kann er für die Zeit vor der Versetzung um ein Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber bitten.
  • Beförderung oder Weiterbildung: Im Falle der Beförderung sollte der Arbeitnehmer sich ebenfalls seine bisherigen Leistungen mit einem Zwischenarbeitszeugnis bescheinigen lassen. Bei manchen Fortbildungseinrichtungen zur beruflichen Weiterbildung ist es sogar Pflicht, eine Zwischenbeurteilung vorzulegen.
  • Betriebsübernahme: Bei Betriebsübergang wechselt häufig auch die Personalabteilung. Da die neue Abteilung die vorangegangenen Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers kaum einschätzen kann, darf der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis anfordern.
  • Berufliche Umorientierung: Arbeitnehmer benötigen ein Zwischenarbeitszeugnis häufig, um sich auf eine neue Arbeitsstelle zu bewerben. Einige wollen schlichtweg ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausloten.
  • Elternzeit: Da der Arbeitnehmer aufgrund der Elternzeit längere Zeit nicht im Unternehmen sein wird, kann ein Zwischenzeugnis vor der Elternzeit wichtig sein, um zu sehen, wie der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vor dessen Abwesenheit eingeschätzt hat. Nicht immer ist eine Weiterbeschäftigung nach der Auszeit möglich oder vom Arbeitnehmer gewünscht, weshalb er ein Zwischenarbeitszeugnis rechtzeitig einfordern sollte.

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Das Zwischenzeugnis in der Ausbildung

Auszubildende können ein Zwischenzeugnis bereits vor Ausbildungsende verlangen. Dafür kann es unter anderem folgende Gründe geben:

  • Der Azubi möchte sich um eine andere Ausbildung oder um eine Arbeitsstelle nach der Ausbildung bewerben.
  • Der Ausbilder wechselt vor Ende der Ausbildung.
  • Die Ausbildung wird für einen längeren Zeitraum unterbrochen, zum Beispiel aufgrund von Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst.

Beim Zwischenzeugnis in der Ausbildung handelt es sich ausschließlich um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Im Unterschied zum Ausbildungszeugnis oder Arbeitszeugnis bei Ausbildungsende wird es aber nicht in der Vergangenheitsform, sondern im Präsens geschrieben, da die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist.

Zwischenzeugnis und Schlussformel: Diese Besonderheiten gelten

Zwischen den Abschlussformeln in Endzeugnissen und Zwischenzeugnissen bestehen naturgemäß große Unterschiede. Mit der Beendigungsformel im Arbeitszeugnis dankt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in der Regel für die geleistete Arbeit und wünscht ihm alles Gute für die Zukunft. Zukunftswünsche passen allerdings nicht in ein Zwischenarbeitszeugnis, da das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

So kann eine Schlussformel im Zwischenzeugnis aussehen:

  • „Wir hoffen auf eine weiterhin (sehr) gute Zusammenarbeit.“
  • „Wir danken für die bisher geleistete gute Arbeit und Zusammenarbeit.“

Der Arbeitnehmer kann übrigens keinen Schlusssatz im Zwischenzeugnis oder im Arbeitszeugnis erzwingen. Laut Bundesarbeitsgericht ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine vollständige Schlussformulierung im Zeugnis aufzunehmen. Der Grund: Beim Schlusssatz handelt es sich um eine „emotionale Äußerung des Arbeitgebers“, zu die er nicht gezwungen werden darf. Eine gerichtliche Geltendmachung einer Beendigungsformel im Zeugnis ist demnach nicht möglich.

Darf das Arbeitszeugnis schlechter als das Zwischenzeugnis sein?

Unterschied zwischen Arbeits- und Zwischenzeugnis

Insbesondere wenn nur wenige Monate zwischen dem Zwischenarbeitszeugnis und dem eigentlichen Arbeitszeugnis nach einer Kündigung liegen, müssen beide Zeugnisse ähnlich ausfallen, insofern kein guter Grund für eine schlechtere Bewertung vorliegt. Innerhalb weniger Monate kommt es nämlich selten zu einer erheblichen Verschlechterung der Arbeitsleistung. Auch wenn ein längerer Zeitraum zwischen Zwischen- und Arbeitszeugnis liegt und der Arbeitnehmer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, darf das Zeugnis nicht schlechter ausfallen.

Anderes gilt, wenn der Arbeitnehmer einen neuen Vorgesetzten bekommt und sich zuvor eine Zwischenbeurteilung hat anfertigen lassen. Das Arbeitszeugnis darf nun anders als das Zwischenarbeitszeugnis ausfallen, da das Zwischenarbeitszeugnis aufgrund des Vorgesetztenwechsels seine Bindungswirkung eingebüßt hat. Der neue Vorgesetzte kann die Leistung des Arbeitnehmers anders bewerten als der vorherige Chef.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keinen gesetzlichen Zwischenzeugnis-Anspruch für Arbeitnehmer, dennoch stellen Arbeitgeber auf Wunsch Zwischenzeugnisse aus.
  • Hat der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis, kann er trotz nicht vorhandener gesetzlicher Grundlage seinen Anspruch auf ein Zeugnis geltend machen.
  • Während das Arbeitszeugnis erst nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, wird das Zwischenzeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses angefertigt.
  • Auch beim Zwischenzeugnis gibt zwei Arten: das einfache und das qualifizierte Zwischenzeugnis. Geeignet ist vor allem das qualifizierte Zwischenzeugnis zur Bewerbung auf eine neue Arbeitsstelle.
  • Ein wesentlicher Unterschied zwischen Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis ist, dass das Zwischenzeugnis in der Gegenwartsform verfasst sein muss.
  • Ohne triftigen Grund darf das Arbeitszeugnis nicht schlechter als das Zwischenarbeitszeugnis ausfallen.

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