Ein Arbeitszeugnis gibt potenziellen neuen Arbeitgebern Auskunft über die beruflichen Leistungen des Arbeitnehmers. Es ist ein wichtiger Bestandteil von Bewerbungsunterlagen. Daher ist es wichtig, Bewertungen im Zeugnis, mit denen man nicht einverstanden ist, ändern zu lassen. Wie das funktioniert und was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.
- Änderung des Arbeitszeugnisses: Art der Änderungen
- Was ist bei der Korrektur des Zeugnisses zu beachten?
- Wann man ein Arbeitszeugnis ändern lassen kann
- Frist zur Änderung: Kann man das Arbeitszeugnis nach Jahren ändern lassen?
- Wann kann man ein besseres Arbeitszeugnis verlangen?
- Korrektur des Arbeitszeugnisses einfordern
- Arbeitszeugnis ändern lassen – Formulieren des Widerspruchs
- Zwischenzeugnis ändern lassen
- Änderung des Arbeitszeugnisses auf Verlangen des Arbeitgebers
Änderung des Arbeitszeugnisses: Art der Änderungen
Dem Arbeitnehmer steht grundsätzlich ein Zeugnisberichtigungsanspruch zu. Bei der Änderung des Arbeitszeugnisses ist zwischen Änderungen den Zeugnisinhalt betreffend und den Wechsel der Zeugnisart zu unterscheiden:
- Wechsel der Zeugnisart: Gesetzlich ist nicht eindeutig geklärt, ob ein ehemaliger Arbeitnehmer die Zeugnisart ändern lassen kann. Es kommt vor, dass ehemalige Mitarbeiter zunächst ein einfaches Arbeitszeugnis verlangen, dann aber später ein qualifiziertes Zeugnis beanspruchen – oder umgekehrt. Häufiger ist der Fall, dass Arbeitnehmer später um ein einfaches Zeugnis bitten, weil ihnen die erteilte Leistungs- und Verhaltensbeurteilung bei der Jobsuche im Wege steht. Gegen Herausgabe das ursprünglichen Zeugnisses neigen Arbeitgeber oft dazu, der Bitte des Arbeitnehmers nachzukommen.
- Inhalt des Zeugnisses: Ist ein Arbeitszeugnis nicht ordnungsgemäß formuliert oder entspricht es den gesetzlichen Anforderungen nicht, weil etwa die Leistungs- und Verhaltensbewertung unzutreffend ist oder wichtige Aufgaben nicht enthalten sind, muss der Arbeitgeber das bereits ausgestellte Arbeitszeugnis korrigieren.
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Jetzt Kontakt aufnehmenWas ist bei der Korrektur des Zeugnisses beachten?
Nimmt der Arbeitgeber inhaltliche wie formale Korrekturen am Arbeitszeugnis vor, muss er darauf achten, dass die Bewertung nicht schlechter als im ursprünglichen Zeugnis wird. Der Arbeitgeber ist an den bisherigen Zeugnistext und die bisherige Beurteilung des Arbeitnehmers gebunden, wenn er die Korrekturwünsche einfließen lässt. Er darf ausschließlich die geforderten Korrekturen einpflegen; das Arbeitszeugnis muss ansonsten unverändert belassen werden.
Von großer Wichtigkeit ist, dass dem Arbeitnehmer stets ein neues Zeugnis ausgestellt werden muss. Das heißt, die Passagen dürfen im alten Zeugnis nicht bloß ersetzt werden. Niemand darf im Nachhinein erkennen, dass es sich um ein korrigiertes Arbeitszeugnis handelt. Das bedeutet wiederum, dass das neue Zeugnis das Datum des alten Zeugnisses tragen muss.
Wann man ein Arbeitszeugnis ändern lassen kann
Stellt man fest, dass wesentliche Angaben im Arbeitszeugnis unvollständig oder gar falsch sind, kann man eine Zeugnisänderung beim Arbeitgeber einfordern. In diesen Fällen kann der Arbeitnehmer sein Zeugnis ändern lassen:
- Schreibfehler, falsche Daten oder Bezeichnungen müssen vom Arbeitgeber berichtigt werden.
- Wenn wichtige Angaben im Zeugnis fehlen, sind diese durch den Arbeitgeber zu ergänzen (Beispiel: wesentliche Tätigkeiten oder Aufgaben des Arbeitnehmers sind nicht aufgeführt).
- Die Leistungs- oder Verhaltensbeurteilung des Mitarbeiters entspricht nicht den Tatsachen.
- Ändert ein ehemaliger transsexueller Mitarbeiter seinen Namen oder sein Geschlecht, hat er ein Recht auf ein Arbeitszeugnis, in dem sein neuer Name steht. Das gilt auch, wenn die Geschlechts- oder Namensänderung erst erfolgt, wenn das Arbeitszeugnis bereits ausgestellt wurde. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall seine nachvertragliche Fürsorgepflicht erfüllen.
Frist zur Änderung: Kann man das Arbeitszeugnis nach Jahren ändern lassen?
Will ein Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis ändern lassen, ist die Frist zu beachten, nach der der Anspruch auf Zeugnisberichtigung erlischt. Wie lang diese Frist zur Zeugnisberichtigung ist, ist juristisch nicht eindeutig festgelegt. So geht das Landesarbeitsgericht Mainz 2002 davon aus, dass eine Korrektur bis zu zehn Monate nach Erhalt des Arbeitszeugnisses eingefordert werden kann. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main urteilt dagegen 2004, dass der Mitarbeiter innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb seinen Anspruch auf Zeugnisänderungen geltend machen muss.
Fallen dem Arbeitnehmer also nach mehreren Jahren Mängel in der Bewertung seiner Arbeitsleistung im Zeugnis auf, kann er diese nicht mehr durch den ehemaligen Arbeitgeber korrigieren lassen. Ausnahme: Der Arbeitnehmer kann beispielsweise sein Arbeitszeugnis nach 2 Jahren ändern lassen, wenn er in diesem Zeitraum eine Namens- oder Geschlechtsumwandlung durchgemacht hat.
Wann kann man ein besseres Arbeitszeugnis verlangen?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer ein besseres Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber verlangen. Der Arbeitgeber hat allerdings einen Beurteilungsspielraum beim Formulieren des Zeugnisses. So kann er frei darüber entscheiden, welche Formulierungen er verwendet und welche positiven oder negativen Leistungen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers er hervorheben möchte. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber sich an die Wahrheit hält.
Bewertet der Arbeitgeber die Arbeitsleistung und das Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis deutlich schlechter als es den Tatsachen entspricht, kann der Arbeitnehmer für sein Arbeitszeugnis eine Nachbesserung verlangen. Wer im Rahmen des arbeitsgerichtlichen Prozesses letztendlich beweisen muss, dass die Leistungen und Eigenschaften des Arbeitnehmers besser als angegeben sind, richtet sich nach der Note im Arbeitszeugnis:
- Durchschnittliches Arbeitszeugnis: Handelt es sich um ein Arbeitszeugnis, das der Note 2 (gut) oder 3 (befriedigend) entspricht, so muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er eine bessere Beurteilung beziehungsweise ein überdurchschnittliches Arbeitszeugnis verdient hat.
- Unterdurchschnittliches Arbeitszeugnis: Entspricht das Arbeitszeugnis der Note 4 (ausreichend) oder schlechter und der Arbeitnehmer will das Arbeitszeugnis korrigieren lassen, muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass seine schlechte Beurteilung den Tatsachen entspricht.
Korrektur des Arbeitszeugnisses einfordern
Innerhalb der Frist zur Zeugnisberichtigung (sechs bis zehn Monate) kann der Arbeitnehmer Korrekturen an seinem Arbeitszeugnis bei seinem ehemaligen Arbeitgeber einfordern. Ratsam ist allerdings, eventuelle Änderungen am Zeugnis zeitnah vornehmen zu lassen, am besten direkt nach Erhalt des Zeugnisses. Will ein Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis anfechten, sollte er diese vier Schritte befolgen:
- Vier-Augen-Gespräch: Persönlich mit dem Arbeitgeber die Beanstandungen im Arbeitszeugnis besprechen. Im Idealfall sollte der Arbeitnehmer die zu korrigierenden Passagen im Zeugnis bereits in einer berichtigten Version mitbringen.
- Widerspruch einlegen: Der Arbeitgeber will das Arbeitszeugnis nicht ändern? Dann sollte der Arbeitnehmer schriftlich Widerspruch mit Fristsetzung einlegen. Auch das Widerspruchsschreiben sollte die zu berichtigenden Textteile beinhalten sowie Formulierungsvorschläge.
- Zeugnis prüfen lassen: Hat der Arbeitgeber die Frist zur Berichtigung des Zeugnisses verstreichen lassen, sollte der Arbeitnehmer einen Anwalt einschalten. Dieser kann das Arbeitszeugnis prüfen und einschätzen, ob die Korrekturwünsche berechtigt sind und eine Klage erfolgversprechend ist. Der Anwalt wird zunächst versuchen, den Arbeitgeber mit einem Schreiben erneut dazu aufzufordern, das Arbeitszeugnis zu berichtigen.
- Klage vor dem Arbeitsgericht: Reagiert der Arbeitgeber auch nicht auf das Schreiben des Anwalts, bleibt nur noch, die Änderungen am Arbeitszeugnis auf rechtlichem Wege durchzusetzen. Der Arbeitnehmer kann dann eine Zeugnisberichtigungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Arbeitszeugnis ändern lassen – Formulieren des Widerspruchs
Folgendermaßen kann ein Arbeitnehmer den Widerspruch formulieren, um den ehemaligen Arbeitgeber aufzufordern, Änderungen am Arbeitszeugnis vorzunehmen:
Zwischenzeugnis ändern lassen
Enthält ein Zwischenzeugnis formale Fehler oder ist es inhaltlich nicht korrekt oder unvollständig, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auffordern, die Mängel zu berichtigen. Die Korrekturen kann er dabei auf demselben Wege einfordern wie bei einem Arbeitszeugnis. Als erstes sollte der Mitarbeiter also das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen.
Hat der Arbeitnehmer sich einst ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen und dieses trotz Mängel widerspruchslos hingenommen, kann er die Korrektur dieser Mängel auch erst im Arbeitszeugnis nach einer Kündigung (Endzeugnis) geltend machen. Der Arbeitgeber muss dann ein inhaltlich berichtigtes neues Zwischenzeugnis mit dem Datum des früher ausgestellten, nicht ordnungsgemäßen Zwischenzeugnisses ausstellen. Das alte Zwischenzeugnis kann er zurückverlangen.
Gut zu wissen: Hat der Arbeitnehmer einst ein Zwischenzeugnis mit Mängeln akzeptiert, kann er dennoch auf Berichtigung dieser Fehler im endgültigen Arbeitszeugnis bestehen.
Änderung des Arbeitszeugnisses auf Verlangen des Arbeitgebers
Nicht nur der Arbeitnehmer kann sein Arbeitszeugnis unter Umständen ändern lassen, sondern auch der Arbeitgeber stellt manchmal im Nachhinein fest, dass sein ausgestelltes Zeugnis falsch ist. Ein bereits ausgestelltes Arbeitszeugnis kann der Arbeitgeber nicht anfechten, er kann es aber widerrufen. Voraussetzung dafür ist, dass er etwas im Zeugnis formuliert hat, was erheblich falsch ist. Dies kann vorkommen, wenn der Arbeitgeber erst nach Erteilung des Arbeitszeugnisses von Umständen erfährt, die das von ihm ausgestellte Zeugnis als objektiv falsch erscheinen lassen. In der Regel betrifft dies oft die Schilderung der Leistung und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers.
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