Erhalten Arbeitnehmer auch ein Arbeitszeugnis, wenn sie selbst kündigen oder fristlos gekündigt werden? Was gilt für Kündigungen in der Probezeit? Wir haben für Sie zusammengefasst, wann Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zeugnis nach einer Kündigung haben. Außerdem erfahren Sie, wie lange ein Arbeitgeber nach einer Kündigung Zeit hat, ein Abschlusszeugnis auszustellen.
- Habe ich ein Recht auf ein Arbeitszeugnis nach einer Kündigung?
- Wie schnell muss ein Arbeitszeugnis nach einer Kündigung erstellt werden?
- Schlechtes Arbeitszeugnis nach Kündigung? – So können Arbeitnehmer dagegen vorgehen
Habe ich ein Recht auf ein Arbeitszeugnis nach einer Kündigung?
Es besteht sowohl ein Recht auf ein Arbeitszeugnis bei Kündigung durch den Arbeitgeber als auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer. Ganz gleich, wer kündigt, der Arbeitnehmer muss das Arbeitszeugnis ausdrücklich verlangen. Erst dann ist der Arbeitgeber in der Pflicht, ein Arbeitszeugnis auszustellen. In diesen Fällen hat ein Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Beurteilung nach einer Kündigung:
- Üblich ist ein Dienstzeugnis oder Arbeitszeugnis bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer wie auch durch den Arbeitgeber.
- Ein Arbeitszeugnis nach einem Aufhebungsvertrag ist ebenso möglich wie nach einer Kündigung. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich im Guten getrennt, kann im Zeugnis stehen „Das Arbeitsverhältnis endet in bestem gegenseitigen Einvernehmen“.
- Dem Arbeitnehmer steht auch ein Arbeitszeugnis nach einer Kündigung in der Probezeit zu. Ob das Zeugnis nach der Kündigung dann einfach oder qualifiziert ist, hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab und ob sich der Arbeitgeber bereits ein Bild vom Arbeitnehmer machen konnte.
Arbeitszeugnis anfordern nach Kündigung: Spricht der Arbeitgeber in seinem Kündigungsschreiben nicht schon an, dass er ein Arbeitszeugnis ausstellen wird, sollte der Arbeitnehmer zeitnah ein Zeugnis verlangen. Bei einer Eigenkündigung kann der Arbeitnehmer die Kündigung mit Bitte um ein Arbeitszeugnis formulieren.
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Jetzt Kontakt aufnehmenWie schnell muss ein Arbeitszeugnis nach einer Kündigung erstellt werden?
Endet ein befristeter Arbeitsvertrag oder ist aufgrund einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages absehbar, wann ein Arbeitsverhältnis endet, kann der Arbeitnehmer bereits ein Zeugnis beim Arbeitgeber beantragen. Normalerweise hat der Arbeitnehmer schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf sein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis spätestens bei Ablauf der Kündigungsfrist ausgestellt haben oder wenigstens am letzten Arbeitstag des Mitarbeiters.
Es besteht auch ein Recht auf ein Arbeitszeugnis nach fristloser Kündigung. Hier bleibt dem Arbeitgeber wenig Zeit, um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Ein Zeitraum von zwei bis vier Tagen zur Formulierung des Zeugnisses gilt als angemessen. Ein einfaches Zeugnis beansprucht meist noch weniger Zeit.
Braucht der Arbeitgeber deutlich länger für die Ausstellung des Arbeitszeugnisses, muss er dafür einen wichtigen Grund haben. Massenentlassungen können ein Grund sein, da sehr viele Mitarbeiter gleichzeitig ein Arbeitszeugnis einfordern. In jedem Fall sollte der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber nachhaken, wenn das Arbeitszeugnis auf sich warten lässt.
Arbeitszeugnis nach Kündigung – Frist: Wurde im Arbeitsvertrag keine Ausschlussklausel vereinbart, die eine Frist für die Einforderung des Arbeitszeugnisses vorsieht, können Arbeitnehmer bis zu drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis einfordern.
Schlechtes Arbeitszeugnis nach Kündigung? – So können Arbeitnehmer dagegen vorgehen
Hat ein Arbeitnehmer ein schlechtes Arbeitszeugnis wegen einer Kündigung oder nach einer Kündigung erhalten, sollte er das Zeugnis nicht einfach so akzeptieren, sondern sich dagegen wehren. Ein schlechtes Zeugnis kann sich auf die weitere Karriere auswirken, denn es erschwert die Jobsuche. Arbeitnehmer können verlangen, dass der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis ändert oder sie können es gerichtlich anfechten. Hat ein Arbeitnehmer ein Abschlusszeugnis nach einer Kündigung erhalten, das er für ungerechtfertigt hält, kann er folgendermaßen dagegen vorgehen:
- Gespräch mit Arbeitgeber oder Personalabteilung suchen: Nicht immer ist ein schlechtes Zeugnis böser Wille, sondern resultiert lediglich aus Unwissenheit über die „Geheimcodes“ der Zeugnissprache. Meistens hilft ein klärendes Gespräch und das Nennen konkreter Korrekturwünsche für das Zeugnis.
- Schriftlich Widerspruch einlegen: Bleibt die Umsetzung der Korrekturwünsche aus oder zeigt der Arbeitgeber keine Einsicht, kann der Arbeitnehmer einen schriftlichen Widerspruch formulieren. In diesem Schreiben sollten die schlechten Passagen aus dem Arbeitszeugnis aufgeführt und Alternativvorschläge gegeben werden. Wichtig ist, im Widerspruchsschreiben eine Korrekturfrist von zwei Wochen zu setzen. Bei Verstreichen der Frist, ist es ratsam, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Dieser kann das Arbeitszeugnis prüfen. Häufig reagieren Arbeitgeber spätestens nach einem Schreiben vom Anwalt.
- Gerichtliche Schritte einleiten: Als letztes bleibt nur der Gang vor das Arbeitsgericht. Nach Erhalt des Arbeitszeugnisses hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, eine Zeugnisberichtigungsklage einzureichen.
Schlechtes Arbeitszeugnis wegen Krankheit nach Kündigung? Aussagen oder Anspielungen zu Krankheiten oder über eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber im Arbeitszeugnis grundsätzlich nicht erwähnen. Nur wenn die krankheitsbedingten Fehltage die Hälfte der Beschäftigungszeit ausmachen, dürfen sie ausnahmsweise im Punkt zur Beschäftigungsdauer im Zeugnis zur Sprache kommen.
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