Sie fragen sich, ob Sie sich ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von Ihrem Arbeitgeber ausstellen lassen sollen? Was ist der Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses im Unterschied zum einfachen Zeugnis? Wir klären über die Unterschiede und Vor- und Nachteile beider Zeugnisformen auf. Zudem erfahren Sie, welche Formulierungen im qualifizierten Zeugnis welcher Schulnote entsprechen.
- Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
- Unterschiede: Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Wann hat man Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
- Aufbau: Qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Formulierungen und ihre Bedeutungen
Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis oder Dienstzeugnis enthält Angaben, die über die des einfachen Arbeitszeugnisses hinausgehen. So wird neben der Art, der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Beschreibung von Tätigkeitsbereichen auch auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers sowie sein Sozialverhalten eingegangen. Es handelt sich um ein ausführliches Arbeitszeugnis, in dem sich der Arbeitgeber wohlwollend beziehungsweise berufsfördernd ausdrücken muss. Das Arbeitszeugnis kann durch den Arbeitnehmer mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder mit Ablauf der Kündigungsfrist beantragt werden.
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Jetzt Kontakt aufnehmenUnterschiede: Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
Hierzulande gibt es zwei Formen von Arbeitszeugnissen: das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf beide Arbeitszeugnisse und er kann meistens frei entscheiden, ob sein Arbeitszeugnis qualifiziert oder einfach sein soll:
Aufbau und Inhalt: Einfaches Arbeitszeugnis | Aufbau und Inhalt: Qualifiziertes Arbeitszeugnis |
– enthält Personaldaten des Arbeitnehmers, Angaben zur Position im Unternehmen und zur Beschäftigungsdauer – keine Bewertung der Arbeitsleistung und des Verhaltens – ermöglicht keinen tieferen Einblick in das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – ausreichend als einfacher Tätigkeitsnachweis | – enthält Personaldaten, Angaben zur Position und Beschäftigungsdauer – erworbene Qualifikationen im Unternehmen werden herausgestellt – die Qualität der Arbeit des Arbeitnehmers wird bewertet – das Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Arbeitnehmer sowie zwischen Kollegen oder Kunden und Arbeitnehmer wird beleuchtet – kann bei Bewerbungen als Empfehlungsschreiben dienen |
Aufbau und Inhalt: Einfaches Arbeitszeugnis | Aufbau und Inhalt: Qualifiziertes Arbeitszeugnis |
– enthält Personaldaten des Arbeitnehmers, Angaben zur Position im Unternehmen und zur Beschäftigungsdauer – keine Bewertung der Arbeitsleistung und des Verhaltens – ermöglicht keinen tieferen Einblick in das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – ausreichend als einfacher Tätigkeitsnachweis | – enthält Personaldaten, Angaben zur Position und Beschäftigungsdauer – erworbene Qualifikationen im Unternehmen werden herausgestellt – die Qualität der Arbeit des Arbeitnehmers wird bewertet – das Verhältnis zwischen Vorgesetzten und Arbeitnehmer sowie zwischen Kollegen oder Kunden und Arbeitnehmer wird beleuchtet – kann bei Bewerbungen als Empfehlungsschreiben dienen |
Arbeitnehmer sollten stets ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen, denn nur so haben sie einen Nachweis über ihre besonderen Qualifikationen und Leistungen. Ein einfaches Zeugnis eignet sich eher als Nachweis darüber, dass man über einem bestimmten Zeitraum hinweg nicht untätig war.
Ein einfaches Arbeitszeugnis wird von Personalern zudem häufig negativ ausgelegt, da es den Eindruck erwecken kann, der Arbeitnehmer wolle mit der Wahl des einfachen Zeugnisses eine schlechte Bewertung durch den Arbeitgeber verhindern. Es gilt: Für Bewerbungen eignen sich qualifizierte Arbeitszeugnisse besser.
Wann hat man Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Immer wenn ein Arbeitsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Allerdings besteht nicht immer ein Anspruch auf ein ausführliches Zeugnis. In diesen Fällen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis:
- Ein qualifiziertes Zeugnis steht dem Arbeitnehmer auch nach relativ kurzer Beschäftigungsdauer (etwa wenige Wochen) zu, insofern eine Beurteilung der fachlichen und persönlichen Fähigkeiten durch den Arbeitgeber möglich ist.
- Auszubildende haben am Ende ihrer Berufsausbildung ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über die Ausbildung beziehungsweise ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis.
- Bei einem Zwischenzeugnis während einer Ausbildung, das dazu dient, sich als Azubi um eine neue Arbeitsstelle im Anschluss an die Ausbildung zu bewerben, muss es sich um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis handeln.
- Bei einem freiwilligen Praktikum hat der Praktikant in der Regel einen Anspruch auf ein qualifiziertes Praktikumszeugnis. Beim Pflicht- oder Schülerpraktikum hingegen ist ein einfaches Zeugnis üblich.
Hinweis: Der Arbeitnehmer muss bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis beantragen. Der Arbeitgeber muss nur auf Anforderung überhaupt ein Zeugnis ausstellen. Für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis läuft die gesetzliche Frist zur Ausstellung des Zeugnisses ein Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ab. Es kommt vor, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter dazu auffordern, ihr Arbeitszeugnis selbst zu schreiben.
Aufbau: Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist in der Regel folgendermaßen aufgebaut:
- Daten und Anschrift des Arbeitgebers
- Überschrift (etwa „Arbeitszeugnis“)
- Stammdaten des Arbeitnehmers (Name, Geburtsdatum)
- Beschäftigungsart und -dauer
- Beschreibung oder Auflistung der Aufgaben und Tätigkeiten des zu bewertenden Arbeitnehmers
- Beurteilung der Arbeitsleistung und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers
- Schlussteil: Beendigungsgrund des Arbeitsverhältnisses, Danksagung, Wünsche für die berufliche Zukunft
- eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers, eventuell Firmenstempel
Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Formulierungen und ihre Bedeutung
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss stets wohlwollend und wahrheitsgemäß formuliert sein. Damit zukünftige Personaler sich anhand der Inhalte eines qualifizierten Arbeitszeugnisses trotz wohlwollender Formulierungen ein umfassendes Bild vom Arbeitnehmer machen können, haben sich gewisse „Codes“ etabliert, mit denen Aussagen über den Arbeitnehmer getroffen werden können.
Um die Leistung des Arbeitnehmers zu bewerten, sollte der Arbeitgeber auf die Arbeitsbereitschaft, die Arbeitsweise, die Fachkompetenzen sowie auf Aufgaben und Erfolge des Arbeitnehmers eingehen. Mithilfe spezieller Formulierungen lassen sich Aussagen zur Leistung treffen, die den gängigen Schulnoten entsprechen.
Beurteilung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers – Beispiele:
- „stets zur vollsten Zufriedenheit“ – Note 1
- „stets zur vollen Zufriedenheit“ – Note 2
- „zur vollen Zufriedenheit“ – Note 3
- „zur Zufriedenheit“ – Note 4
- „im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit“ – Note 5
- „hat sich bemüht“ oder „er/sie bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden“ – Note 6
- „er/sie war bei Kunden schnell beliebt“ – Der Arbeitnehmer machte zu viele und zu schnelle Zugeständnisse Kunden gegenüber.
- „Durch seine/ihre Pünktlichkeit war er/sie ein gutes Beispiel.“ – Nur die Pünktlichkeit des Arbeitnehmers ist positiv hervorzuheben.
- „Er/sie verstand es, alle Aufgaben erfolgreich zu delegieren.“ – Der Arbeitnehmer wälzte Aufgaben gekonnt auf Kollegen ab.
- „Er/sie hat alle Aufgaben in seinem/ihren und im Interesse der Firma gelöst.“ – Der Arbeitnehmer bereicherte sich selbst (etwa Diebstahl) und fiel durch schwere Vergehen auf.
Neben der Leistung muss der Arbeitgeber auch das Verhalten des Arbeitnehmers beleuchten. Hierzu gehören Aussagen zum Sozialverhalten, zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden und teilweise auch zu Führungskompetenzen des Arbeitnehmers (Managerzeugnis).
Beurteilung des Arbeitnehmerverhaltens – Beispiele:
- Das „Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit vorbildlich.“ – Note 1
- „(…) war jederzeit einwandfrei“ – Note 2
- „(…) war einwandfrei“ – Note 3
- „(…) war korrekt und ohne Beanstandung“ – Note 4
- „Es erübrigt sich zu betonen, dass sein/ihr Betragen gegenüber Vorgesetzten und Kollegen unbelastet war.“ – Note 5
- „Er/sie verfügt über Fachwissen und gesundes Selbstvertrauen.“ – Der Arbeitnehmer ist arrogant.
- „Mit seinen/ihren Vorgesetzten kam er/sie gut zurecht.“ – Der Arbeitnehmer ist ein Mitläufer und passt sich überall an.
- „ein umgänglicher und kontaktbereiter Kollege“ – Keiner konnte ihn leiden.
- „Im Umgang mit seinen/ihren Vorgesetzten und Kollegen hatte er/sie eine erfrischende Art.“ – Der Arbeitnehmer war frech und ihm fehlte es an Manieren.
Schlussformel – Beispiele:
- Das Arbeitsverhältnis wurde „auf eigenen Wunsch“ beendet. – Kündigung durch den Arbeitnehmer
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses „in gegenseitigem Einverständnis“ – Es handelt sich um eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kam einer Kündigung zuvor.
- „Wir wünschen für die Zukunft alles Gute und Gesundheit.“ – Der Arbeitnehmer war häufig krank.
- „viel Glück“ – Dies ist als Indiz dafür zu werten, dass der Arbeitnehmer dringend Glück benötigt, um erfolgreich zu sein.
- „Weiterhin wünschen wir viel Erfolg.“ – Bisher blieb der Erfolg aus.
- „Wir wünschen weiterhin viel Erfolg“ – Der Arbeitnehmer war erfolgreich und wird dies wahrscheinlich auch in Zukunft sein.
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