Wer muss das Arbeitszeugnis schreiben? Kann der Arbeitnehmer sein eigenes Zeugnis selbst verfassen? Ist das nicht strafbar? Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen hier. Zudem erfahren Sie, auf was Sie unbedingt achten sollten, wenn Sie Ihr eigenes Zeugnis formulieren.
- Darf man sein Arbeitszeugnis selber schreiben?
- Arbeitszeugnis selber erstellen: Diese Fehler gilt es zu vermeiden
- Das eigene Zeugnis selbst verfassen – der richtige Aufbau
- Tipps: Arbeitszeugnis selber schreiben
Darf man sein Arbeitszeugnis selber schreiben?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis auszustellen. In diesem Zeugnis sind Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses vermerkt; es handelt sich also um ein einfaches Arbeitszeugnis. Der Arbeitnehmer ist aber auch berechtigt, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen, das zusätzlich Aussagen zu seiner Arbeitsleistung und zu seinem Sozialverhalten enthält.
Dem Gesetz nach hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zeugnis gegenüber dem Unternehmen. Normalerweise verfasst dann der Arbeitgeber oder die Personalabteilung das Arbeitszeugnis. Das Unternehmen kann nicht einfach ein selbst geschriebenes Arbeitszeugnis vom Arbeitnehmer verlangen. Dennoch: Nicht selten fordern Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auf, ihr abschließendes Arbeitszeugnis selbst zu verfassen. Mitarbeiter können dann zwar ablehnen, einen eigenen Entwurf anzufertigen, klug ist das jedoch nicht. Vielmehr sollten Arbeitnehmer dies als Chance begreifen; wenn sie ihr Arbeitszeugnis selbst schreiben, können sie sich auf die Tätigkeiten und Fähigkeiten konzentrieren, die ihnen am wichtigsten erscheinen, und Negativformulierungen vermeiden.
Hinweis: Auch wenn der Arbeitnehmer sein Zeugnis selber schreiben soll, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Zeugnisentwurf des Mitarbeiters zu übernehmen. Weiterhin ist er auch nicht verpflichtet, sich mit diesem im Detail überhaupt auseinanderzusetzen.
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Folgende Fettnäpfchen sollten Arbeitnehmer vermeiden, wenn sie ihr Arbeitszeugnis selbst schreiben müssen:
- Kopierte Passagen: Etwa aus dem Internet kopierte Passagen zu Tätigkeitsbeschreibungen, Lebensläufe oder Beurteilungen verraten schnell, dass der Arbeitnehmer für das Zeugnis selbst verantwortlich ist. Auch die Nutzung eines Arbeitszeugnis-Generators im Internet ist nicht ratsam. Personaler merken sofort, wenn ein Zeugnis nicht individuell ist.
- Zuviel Lob: Bewertungen wie „sehr gut“ oder Superlative können im Zeugnis vorkommen, sollten allerdings zurückhaltend verwendet werden. Wirkt das Arbeitszeugnis zu enthusiastisch, enttarnen es Personaler schnell als selbst formuliert oder vermuten ein Gefälligkeitszeugnis dahinter, mit dem einem unliebsamen Mitarbeiter die Kündigung erleichtert wird.
- Übertreibungen: Gerade, wenn der Arbeitnehmer nur kurz im Unternehmen gearbeitet hat, sollte auf Übertreibungen wie „extrem schnelle Auffassungsgabe“, „stets äußerst engagiert“ oder „absolut belastbar unter allerhöchstem Termindruck“ verzichtet werden.
- Zu lang: Mitarbeiter tendieren dazu, so viel wie möglich in ihrem eigenen Zeugnis zu erwähnen. Ein Vorgesetzter würde kein Zeugnis formulieren, das vier oder fünf Seiten umfasst. Ein sehr langes Arbeitszeugnis verrät Personalern in der Regel sogleich, dass die Beurteilung durch den Mitarbeiter selbst geschrieben wurde. Überdies zeigt es, dass der Mitarbeiter Wichtiges nicht von Unwichtigem unterscheiden kann.
- Nicht schlüssig: Die im Zeugnis enthaltenen Angaben müssen wahr sein und sich mit dem Lebenslauf des Mitarbeiters decken.
- Fehlende Elemente: Wurden beim Verfassen des Zeugnisses darin üblicherweise vorkommende Elemente, etwa der Kündigungsgrund oder wichtige Aspekte bei der Leistungsbewertung, vergessen, deutet das darauf hin, dass diese negativ gewesen wären.
- Zeugnissprache: Der Mitarbeiter, der sein Zeugnis selbst verfasst, sollte sich auf jeden Fall mit den Geheimcodes der Zeugnissprache vertraut machen, um sich nicht ungewollt selbst ein schlechtes Arbeitszeugnis auszustellen.
- Kein Firmenpapier: Angestellte, die ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis selber schreiben, sollten darauf achten, ihr Zeugnis auf Firmenpapier auszudrucken, bevor der Vorgesetzte es unterschreibt.
Das eigene Zeugnis selbst verfassen – der richtige Aufbau
Um als Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis selbst zu formulieren, ist es wichtig, den Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zu kennen. Folgende Elemente sollten mindestens im qualifizierten Arbeitszeugnis vorkommen:
- Briefkopf des Arbeitgebers
- Überschrift (Bei einem Arbeitszeugnis nach einer Kündigung bietet sich „Arbeitszeugnis“ an. Soll der Mitarbeiter sein Zwischenzeugnis selber schreiben, dann eignet sich auch „Zwischenzeugnis“ als Überschrift.)
- Arbeitnehmerdaten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -ort, Dauer des Arbeitsverhältnisses und korrekte Positionsbezeichnung)
- Tätigkeitsfeld (in der Wichtigkeit absteigende Auflistung von Haupt- und Nebenaufgaben)
- Bewertung der Arbeitsleistung
- Bewertung des Sozialverhaltens
- Kündigungs- oder Beendigungsgrund
- Dank für die Zusammenarbeit
- Bedauern über das Ausscheiden und Zukunftswünsche
- Unterschrift des Arbeitgebers
Praktikumszeugnis selbst schreiben: Beim Praktikumszeugnis kann man sich im Großen und Ganzen am Aufbau und Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses orientieren. In der Regel sollte das Praktikantenzeugnis nicht allzu lang sein, da ein Praktikum üblicherweise über einen kurzen Zeitraum absolviert wird.
Tipps: Arbeitszeugnis selber schreiben
Das Herzstück eines Arbeitszeugnisses ist die subjektive Leistungsbewertung und die Bewertung des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Hierbei gilt es zu beachten, dass unbedingt alle Aspekte darin vorkommen sollten. Fehlt ein Aspekt, deutet das darauf hin, dass es über dieses nur Negatives zu berichten gegeben hätte. Die Leistungsbewertung sollte nach folgendem Schema erfolgen:
- Engagement beziehungsweise Arbeitsbereitschaft
- Kompetenz
- Fachwissen
- Arbeitsweise und Arbeitsstil
- Arbeitserfolg
- Führungsleistung (vor allem im Zeugnis für Führungskräfte)
Bei der Bewertung des Sozialverhaltens geht es um den Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Hierbei ist unbedingt auf die richtige Reihenfolge zu achten:
- Vorgesetzte (intern)
- Kollegen und Mitarbeiter (intern)
- Kunden und Geschäftspartner (extern)
Wird im Arbeitszeugnis das Verhalten gegenüber Kollegen zuerst erwähnt und anschließend erst das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, deutet das darauf hin, dass der Arbeitnehmer mit Vorgesetzen weniger gut zurecht kam. Werden Vorgesetzte gar nicht erwähnt, gehen Personaler davon aus, dass der Arbeitnehmer womöglich zur Arbeitsverweigerung neigte und Konflikte mit Vorgesetzten suchte.
Dienstzeugnis selber schreiben: Dienstzeugnisse sind Arbeitszeugnisse der Bundeswehr. Auch Soldaten werden hin und wieder gebeten, ihr Zeugnis selbst zu schreiben. Das Schreiben des Dienstzeugnisses birgt dieselben Fehlerquellen wie ein normales Arbeitszeugnis.
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