Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält keine Aussagen über die Arbeitsleistung und das Sozialverhalten eines Arbeitnehmers und ist somit nicht immer für Bewerbungen geeignet. Wann ein einfaches Zeugnis dennoch Sinn macht und was beim Schreiben des Zeugnisses zu beachten ist, haben wir für Sie zusammengestellt.
- Was ist ein einfaches Arbeitszeugnis? – Definition
- Wann bekommt man ein einfaches Arbeitszeugnis?
- Einfaches Arbeitszeugnis: Inhalt und Aufbau
- Einfaches Zeugnis in der Ausbildung
Was ist ein einfaches Arbeitszeugnis? – Definition
In einem einfachen Arbeitszeugnis (auch: unqualifiziertes Arbeitszeugnis) oder Dienstzeugnis ist lediglich die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses wiedergegeben. Auch einzelne regelmäßig ausgeführte Tätigkeiten oder Aufgabenbereiche des Arbeitnehmers des Arbeitnehmers werden erwähnt. Damit unterscheidet sich das einfache vom qualifizierten Arbeitszeugnis, in dem auch Aussagen zur Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, seinem Sozialverhalten oder seinen Führungsqualitäten enthalten sind.
Für Bewerbungen ist das einfache Zeugnis nur bedingt geeignet, da es sich in erster Linie um eine neutrale Tätigkeitsbeschreibung handelt und keine Aussagen zum Arbeitnehmer selbst enthält. Arbeitnehmer, die auf Jobsuche sind, sollten sich deshalb lieber mit qualifizierten Arbeitszeugnissen bewerben.
Der Vorteil eines einfachen Arbeitszeugnisses ist, dass eventuelle Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zur Sprache kommen. Dies kann aber zum Nachteil werden, wenn Personaler sich fragen, aus welchem Grund der Arbeitgeber kein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt hat.
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Jetzt Kontakt aufnehmenWann bekommt man ein einfaches Arbeitszeugnis?
In manchen Fällen reicht ein einfaches Arbeits- oder Dienstzeugnis aus und in manchen Situationen macht es Sinn, als Arbeitnehmer lediglich um ein einfaches Zeugnis zu bitten. Manchmal kann der Arbeitgeber wiederum auch nur ein unqualifiziertes Zeugnis ausstellen. In diesen Fällen ist ein einfaches Zeugnis üblich:
- Wenn der Arbeitnehmer erst kurz im Unternehmen ist und seine Arbeitsleistung und sein Verhalten noch nicht eingeschätzt werden können, bietet sich ein einfaches Zeugnis an. Arbeitgeber stellen auch häufig nur ein einfaches Arbeitszeugnis in der Probezeit aus, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird.
- Geht ein Arbeitnehmer ohnehin davon aus, dass ein qualifiziertes Zeugnis schlecht ausfällt, ist ein unqualifiziertes Zeugnis meist die bessere Alternative.
- Soll lediglich gegenüber einer Behörde nachgewiesen werden, dass man für einen bestimmten Zeitraum beruflich beschäftigt war, reicht ebenfalls ein einfaches Arbeitszeugnis.
- Bei Tätigkeiten, die nur eine geringe Qualifikation voraussetzen, werden in der Regel ausschließlich einfache Arbeitszeugnisse ausgestellt.
- Praktikanten erhalten bei einem Pflichtpraktikum grundsätzlich nur ein einfaches Praktikumszeugnis. Ein einfaches Zeugnis für Praktikanten gibt es auch bei einem Schülerpraktikum.
Einfaches Arbeitszeugnis: Inhalt und Aufbau
Ein einfaches oder unqualifiziertes Arbeitszeugnis passt normalerweise auf ein DIN A4-Blatt. Der Text ist in der Regel nüchtern und sagt nichts über die Arbeitsleistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers aus. Angaben, die ein einfaches Arbeitszeugnis enthalten muss:
Aufbau: Einfaches Arbeitszeugnis | Einfaches Zeugnis – Inhalt |
Angaben über das Unternehmen / den Arbeitgeber | Ganz oben sollten der Firmenname und die Adresse des Unternehmens im Zeugnis stehen. |
Überschrift | Für gewöhnlich ist als Überschrift „Zeugnis“ oder „Arbeitszeugnis“ ausreichend. |
Einleitung | Einleitend sollten Name, Geburtsdatum und Geburtstort des Arbeitnehmers genannt werden sowie auch die Stellenbezeichnung und die Dauer der Tätigkeit. |
Hauptteil | Es folgt eine Beschreibung der Tätigkeiten des Arbeitnehmers. Die Tätigkeitsbereiche können ausformuliert sein oder als Stichpunkte gelistet werden. |
Schlussformulierung | Dankesformel und Zukunftswünsche. Auf Wunsch kann der Arbeitgeber auch den Grund für die Kündigung mit aufnehmen. |
Datum, Ort, Unterschrift des Arbeitgebers | Während das gesamte Arbeitszeugnis maschinell erstellt sein sollte, muss die Unterschrift eigenhändig erfolgen. |
Aufbau: Einfaches Arbeitszeugnis | Einfaches Zeugnis – Inhalt |
Angaben über das Unternehmen / den Arbeitgeber | Ganz oben sollten der Firmenname und die Adresse des Unternehmens im Zeugnis stehen. |
Überschrift | Für gewöhnlich ist als Überschrift „Zeugnis“ oder „Arbeitszeugnis“ ausreichend. |
Einleitung | Einleitend sollten Name, Geburtsdatum und Geburtstort des Arbeitnehmers genannt werden sowie auch die Stellenbezeichnung und die Dauer der Tätigkeit. |
Hauptteil | Es folgt eine Beschreibung der Tätigkeiten des Arbeitnehmers. Die Tätigkeitsbereiche können ausformuliert sein oder als Stichpunkte gelistet werden. |
Schlussformulierung | Dankesformel und Zukunftswünsche. Auf Wunsch kann der Arbeitgeber auch den Grund für die Kündigung mit aufnehmen. |
Datum, Ort, Unterschrift des Arbeitgebers | Während das gesamte Arbeitszeugnis maschinell erstellt sein sollte, muss die Unterschrift eigenhändig erfolgen. |
Einfaches Zeugnis in der Ausbildung
Ein einfaches Zeugnis in der Ausbildung darf gemäß Berufsbildungsgesetz ausschließlich folgende Angaben enthalten (§ 16 BBiG):
- Art der Ausbildung (innerbetriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung)
- Ausbildungsdauer (rechtlich festgelegte Dauer, nicht die tatsächliche Dauer)
- Ausbildungsziel (der Ausbildungsberuf)
- Inhalt der Ausbildung (vom Azubi erworbene berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten)
Ein einfaches Ausbildungszeugnis ist eine Ausbildungsbescheinigung ohne Bewertungen zur Leistung und zum Verhalten des Auszubildenden. Bewertende Angaben dürfen auch nicht versteckt in der Tätigkeitsbeschreibung auftauchen. Um sich zu bewerben, reicht ein einfaches Arbeitszeugnis über die Ausbildung kaum aus, da es meist als Indiz dafür gewertet wird, dass es Unstimmigkeiten zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Azubi gab oder die Leistungen des Azubis schlecht waren.
Bei einem Zwischenzeugnis in der Ausbildung handelt es sich in der Regel um kein einfaches Zwischenzeugnis, sondern um ein qualifiziertes Zeugnis. Ein Zwischenzeugnis kann während der Ausbildung ausgestellt werden, wenn Auszubildende sich bereits vor Ende der Ausbildung in anderen Unternehmen bewerben möchten.
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