⁠Wie wird mit Fällen umgegangen, in denen Aussage gegen Aussage steht?

Bei Fällen, in denen eine Aussage gegen die andere steht, gelten im Strafrecht die nachfolgend aufgelisteten Grundsätze.

  • Die Staatsanwaltschaft und das Gericht müssen aufgrund mangelnder Beweise sämtliche Aussagen besonders gründlich prüfen, um ihrer Aufklärungspflicht nachzukommen. Vor diesem Hintergrund spielt sich auch die Glaubhaftigkeitsprüfung bzw. die Aussage des mutmaßlichen Opfers ab. Diese wird anhand von Kriterien wie Konsistenz und Komplexität auf ihre Plausibilität untersucht. Häufig wird zur aussagepsychologischen Begutachtung ein Sachverständigengutachten eingeholt.
  • Der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ gilt weiterhin. Die Aussage des Opfers darf nicht automatisch als glaubwürdiger eingestuft werden. Der Strafprozess soll auch einen Schutz vor möglichen Falschbeschuldigungen bieten. Es müssen alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt und eine Gesamtwürdigung vorgenommen werden. Für eine Verurteilung muss das Gericht von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein. Verbleibende Zweifel führen zum Freispruch.
  • Bedeutung der Verteidigung: Eine spezialisierte Verteidigung durch einen Anwalt für Sexualstrafrecht kann mittels gezielter Befragung und Argumentation Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage wecken.
  • Viele Verfahren werden mangels hinreichenden Tatverdachts bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt. Eine ausreichende Beweisführung ist in solchen Fällen oft schwierig, was zu einer niedrigen Verurteilungsquote führen kann.

Insgesamt erfordert die Situation „Aussage gegen Aussage“ eine besonders sorgfältige und kritische juristische Überprüfung, um sowohl den Schutz mutmaßlicher Opfer als auch die Rechte des Beschuldigten zu wahren.