Jeder Arbeitnehmer hat nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses das Recht auf ein Arbeitszeugnis, doch was genau im Zeugnis stehen soll, bietet oft Anlass zum Streit. Das ist vor allem der Fall, wenn es um den Kündigungsgrund geht. Muss oder darf der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Zeugnis stehen?
- Darf im Arbeitszeugnis der Kündigungsgrund stehen?
- Arbeitszeugnis: Kündigungsgrund und Formulierung dessen
- Arbeitszeugnis: Kündigungsgrund bei Probezeit-Kündigung formulieren
- Wo steht der Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis?
Darf im Arbeitszeugnis der Kündigungsgrund stehen?
Ein Arbeitszeugnis muss gemäß Gewerbeordnung wahr und wohlwollend formuliert sein und darf den Arbeitnehmer nicht an seinem beruflichen Fortkommen hindern (§ 109 Abs. 2 GewO). Das bedeutet, der exakte Kündigungsgrund darf nur dann ins Zeugnis stehen, wenn es dem Willen des Arbeitnehmers entspricht und diesem nicht schadet. Das heißt aber auch, der konkrete Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung darf auf keinen Fall im Arbeits- oder Dienstzeugnis auftauchen. Fazit: Im Zeugnis darf der Kündigungsgrund, er muss es aber nicht.
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Jetzt Kontakt aufnehmenDoch warum sollte der Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis stehen? Ein Zeugnis ohne Kündigungsgrund wirft bei Personalern oft Fragen auf und bietet Anlass zu Spekulationen, ob es sich um eine fristlose Kündigung oder eine unfreiwillige Entlassung gehandelt hat. In aller Regel wirkt es sich auf den Arbeitnehmer negativ aus, wenn im Arbeitszeugnis der Kündigungsgrund fehlt.
Es gilt: Es ist sowohl rechtlich zulässig als auch üblich, den Kündigungsgrund im Zeugnis zu nennen. Ein Arbeitszeugnis ohne Kündigungsgrund legen Personaler immer zum Nachteil des Arbeitnehmers aus.
Arbeitszeugnis: Kündigungsgrund und Formulierung dessen
Arbeitszeugnisse nach einer Kündigung enthalten standardmäßige Formulierungen, die verdeutlichen oder Hinweise darauf geben, ob der Arbeitnehmer von sich aus gekündigt hat, ob ihm (betriebsbedingt) gekündigt wurde oder ob das Arbeitsverhältnis befristet war. Im Großen und Ganzen ist zwischen folgenden Konstellationen die Kündigung betreffend zu unterscheiden:
- Eigenkündigung des Arbeitnehmers
- Kündigung durch den Arbeitgeber
- befristetes Vertragsende
- Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen
Arbeitszeugnis mit Kündigungsgrund „auf eigenen Wunsch“
Im Arbeitszeugnis sieht es stets positiv aus, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst beendet hat, denn die Kündigung ist meist mit einer neuen Arbeitsstelle oder einer beruflichen Weiterentwicklung verbunden. Die Eigenkündigung ist auf jeden Fall im Zeugnis zu erwähnen. Dabei kann der Zeugnisschreiber den konkreten Kündigungsgrund nennen, wie diese Formulierungsbeispiele zeigen:
- „Herr XY verlässt uns auf eigenen Wunsch.“
- „Das Arbeitsverhältnis endet auf Wunsch des Arbeitnehmers.“
- „Frau XY verlässt uns auf eigenen Wunsch, um ein Studium der Betriebswirtschaftslehre aufzunehmen.“
- „Her XY verlässt zu unserem Bedauern unser Werk mit dem heutigen Tag auf eigenen Wunsch, um innerhalb der Unternehmensgruppe eine Aufgabe mit Führungsverantwortung zu übernehmen.“
Bei der Nennung des Kündigungsgrundes im Zeugnis ist wichtig, dass dieser nicht zum Bumerang für den Arbeitnehmer wird. Eine Eigenkündigung ist positiv, doch wenn diese damit begründet wird, Sprachkenntnisse im Ausland verbessern zu wollen, wirkt sich das nachteilig auf den Arbeitnehmer aus, wenn er keine verbesserten Sprachkenntnisse vorweisen kann.
Eine Passiv-Formulierung im Zeugnis wie „Herr XY trennt sich von uns auf eigenen Wunsch.“ deutet an, dass die Eigenkündigung nicht freiwillig geschah, sondern dem Mitarbeiter nahegelegt wurde. Es handelt sich also um eine verschleierte Kündigung durch den Arbeitgeber. Hat der Arbeitnehmer gezwungenermaßen selbst gekündigt und ist danach erst einmal arbeitslos, wirft das ebenfalls Fragen bei Personalern auf.
Hinweis: Ist die Lücke zwischen Kündigung des alten Jobs und Antritt der neuen Arbeitsstelle größer als zwei bis drei Monate, gehen Personaler fast immer davon aus, dass der Arbeitnehmer zur Kündigung gedrängt wurde.
Betriebsbedingte Kündigung im Arbeitszeugnis
Ist im Arbeitszeugnis der Kündigungsgrund betriebsbedingt, können Arbeitnehmer sogar verlangen, dass das auch so im Zeugnis steht. Unter Umständen kann der Arbeitgeber den Kündigungsgrund hier auch genauer ausformulieren, denn bei einer betriebsbedingten Kündigung liegt kein Verschulden auf Arbeitnehmerseite vor. Die Nennung betriebsbedingter Kündigungsgründe im Zeugnis hat stets einen positiven Einfluss auf den Mitarbeiter.
Unter den betriebsbedingten Kündigungsgründen können die Folgen der Corona-Pandemie fallen. Der Arbeitgeber sollte im Arbeitszeugnis als Kündigungsgrund Corona nennen, wenn der Mitarbeiter aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage entlassen werden muss. Eine Kündigung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise legen zukünftige Arbeitgeber weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer nachteilig aus.
Beispielformulierungen im qualifizierten Arbeitszeugnis für Kündigungen aus betrieblichen Gründen:
- „Das Arbeitsverhältnis wurde betriebsbedingt beendet.“
- „Das Arbeitsverhältnis musste leider aufgrund der Schließung unserer Produktionsstätte in Potsdam beendet werden.“
- „Wir bedauern sehr, dass wir das Arbeitsverhältnis mit Frau XY wegen der schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unerwartet betriebsbedingt zum 31.03.2022 beenden müssen.“
Formulierungsbeispiel für ein Zwischenzeugnis mit Kündigungsgrund:
- „Wir stellen dieses Zwischenzeugnis aus, weil wir wegen gravierender wirtschaftlicher Veränderungen bedingt durch die Corona-Krise das Arbeitsverhältnis mit Frau XY aus betriebsbedingten Gründen leider zum 31.01.2022 beenden müssen.“
Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber
Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist verzichtet man im Arbeitszeugnis in der Regel auf eine weitere Begründung:
- „Das Arbeitsverhältnis endet fristgemäß zum 31.03.2022.“
- „Wir mussten leider das Arbeitsverhältnis zum 31.07.2022 beenden.“
- „Frau XY musste die Kündigung zum 31.01.2022 ausgesprochen werden.“
- „Wir beenden das Arbeitsverhältnis zum 31.03.2022.“
- „Wir bedauern, dass das Arbeitsverhältnis mit Herrn XY endet.“
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Jetzt Kontakt aufnehmenFristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
Bei einer fristlosen Kündigung liegt eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder Rechtsverletzung arbeitnehmerseitig vor. Mit dem Verb „trennen“ signalisiert der Arbeitgeber im Zeugnis meist, dass die Kündigung von ihm ausgegangen ist. Ein expliziter Hinweis auf eine fristlose Kündigung als Trennungsgrund (etwa „arbeitgeberseitige fristlose Kündigung“) darf im Arbeitszeugnis nicht vorkommen. Verboten ist zudem, das schwerwiegende Verhalten des Mitarbeiters, das zur Kündigung führte, konkret im Zeugnis zu benennen. Anderes gilt, wenn die Straftat erwiesen oder beweisbar ist, wie zum Beispiel im Fall von Unterschlagung, kriminellem Verhalten oder sexuellen Straftaten.
Der Grund für die Kündigung wird im Arbeitszeugnis bei einer außerordentlichen Kündigung in der Regel über den Kündigungszeitpunkt, der nicht wie üblich die Monatsmitte oder das Monatsende ist, zum Ausdruck gebracht. Beispiele zur Formulierung einer arbeitgeberseitigen fristlosen Kündigung:
- „Wir trennten uns am 27.03.2022.“
- „Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tage.“
Achtung: Endet das Vertragsverhältnis eines Mitarbeiters an einem krummen Datum, ohne dass eine fristlose Kündigung erfolgt ist, sollte bereits im Arbeitszeugnis eine nachvollziehbare Erklärung dafür stehen.
Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen
Eine Kündigung im beiderseitigen Einvernehmen meint meistens einen Aufhebungsvertrag oder einen Vergleich vor Gericht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Oft wird der Kündigungsgrund von zukünftigen Arbeitgebern als negativ ausgelegt, da meist davon auszugehen ist, dass die Kündigung auf Initiative des Arbeitgebers geschah. Einen konkreten Kündigungsgrund sollte der Arbeitgeber im Arbeitszeugnis lieber nicht nennen.
Es empfiehlt sich, für das Arbeitszeugnis eine Formulierung zu wählen, die nahelegt, dass die Kündigung vom Arbeitnehmer ausging. Da ein Aufhebungsvertrag nur geschlossen werden kann, wenn beide Parteien zustimmen, bleibt das Zeugnis so wahrheitsgemäß.
Vorteilhafte Formulierungsbeispiele im Arbeitszeugnis bei einer Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen:
- „Das Arbeitsverhältnis endete im beiderseitigen allerbesten Einvernehmen.“
- „Aus betrieblichen Gründen endete das Arbeitsverhältnis mit Herrn XY im besten gegenseitigen Einvernehmen.“
Ungünstige Formulierungen, die sich häufig an der Passiv-Form erkennen lassen und nahelegen, dass die Initiative für die Kündigung vom Arbeitgeber ausging, sind dagegen:
- „Das Arbeitsverhältnis mit Frau XY wird im gegenseitigen Einvernehmen beendet.“
- „Das Arbeitsverhältnis wird mittels Aufhebungsvertrag beendet.“
- „Das Arbeitsverhältnis wird durch einvernehmliche Trennung beendet.“
- „Das Arbeitsverhältnis endete am 17.03.2022 im gegenseitigen Einvernehmen.“
Befristeter Arbeitsvertrag als Kündigungsgrund
Endet ein Arbeitsverhältnis, weil die Befristung ausläuft, bewerten das Personaler häufig als positiv. Der Grund: Es handelt sich nicht um keine Kündigung, sondern der Arbeitsvertrag ist regulär zu einer vereinbarten Zeit abgelaufen. Arbeitszeugnis-Formulierungen für die befristete Beendigung des Arbeitsverhältnisses können mit oder ohne weitere Begründung erfolgen:
- „Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.“
- „Das Arbeitsverhältnis endete mit Befristungsende am 31.03.2022.“
- „Da das Arbeitsverhältnis wegen des Erziehungsurlaubs einer Mitarbeiterin befristet war, endet es mit Befristungsende zum 31.03.2022.“
- „Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des befristeten Vertrages; bedauerlicherweise können wir Frau XY wegen des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes momentan keine Dauerbeschäftigung anbieten.“
Arbeitszeugnis: Kündigungsgrund bei Probezeit-Kündigung formulieren
Endet ein Arbeitsverhältnis noch während der Arbeitnehmer in der Probezeit ist, wird es potenzielle neue Arbeitgeber besonders interessieren, weshalb das Arbeitsverhältnis nach so kurzer Zeit bereits geendet hat. Im Arbeitszeugnis bei Probezeit-Kündigung darf der Arbeitgeber den konkreten Grund nicht nennen, dennoch muss die Formulierung der Wahrheit entsprechen. Diese Zeugnis-Formulierungen etwa eignen sich bei einer Kündigung in der Probezeit:
- Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer: „Frau XY verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.“
- Trennung im Guten mittels Aufhebungsvertrag: „Das Arbeitsverhältnis endet im besten gegenseitigen Einvernehmen zum 31.01.2022.“
- Betriebsbedingte Kündigung: „Wir bedauern außerordentlich, das Arbeitsverhältnis mit Herrn XY aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unerwartet betriebsbedingt noch in der Probezeit zum 31.03.2022 beenden zu müssen.“
- Bei verhaltensbedingter oder fristloser Kündigung sollten Arbeitgeber keinen Grund nennen. Hier empfiehlt sich eine neutrale Formulierung: „Das Arbeitsverhältnis endet zum 01.03.2022.“
Wo steht der Kündigungsgrund im Arbeitszeugnis?
Angaben zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen normalerweise im Schlussteil des Zeugnisses. Dort kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter Umständen auch für seine erbrachten Leistungen danken, er kann sein Bedauern über den Weggang des Mitarbeiters ausdrücken und ihm alles Gute für die Zukunft wünschen.
Die Schlussformel im Arbeitszeugnis muss als Ganzes betrachtet werden; auch sie enthält Informationen zu den Umständen der Kündigung. Der Grad des Bedauerns, die Danksagung und die Zukunftswünsche sind ebenfalls Indikatoren, die auf die Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hindeuten. Drückt der Arbeitgeber etwa kein Bedauern über den Weggang des Mitarbeiters aus, gilt dies im Allgemeinen als Hinweis dafür, dass (auch) der Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wünschte.
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