Eine Rechtsschutzversicherung soll den Arbeitnehmer vor Kosten arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen schützen. Doch haben Arbeitnehmer für einen Aufhebungsvertrag Rechtsschutz, wenn sie außerhalb des Gerichts mit ihrem Arbeitgeber darüber verhandeln? Lesen Sie hier, wann der Versicherer die Anwaltskosten übernehmen muss.
- Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Aufhebungsvertrag?
- Rechtsschutzfall: Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers
- Ist ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag ein Rechtsschutzfall?
- Rechtsschutzversicherung bei Aufhebungsvertrag: Welche Kosten werden übernommen?
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Aufhebungsvertrag?
Arbeitnehmer können frei entscheiden, ob sie vor Unterzeichnung eines Aufhebungs- oder Auflösungsvertrags einen Anwalt hinziehen. Ob ihre Arbeitsrechtsschutzversicherung die Anwaltskosten dann trägt, hängt von der Rechtsschutzversicherung beziehungsweise den Bedingungen im Versicherungsvertrag ab. Nicht immer besteht Rechtsschutz beim Aufhebungsvertrag und die Versicherung deckt sämtliche Kosten.
Die meisten Rechtsschutzversicherungen für Arbeitsrecht sollen den Versicherten vor allem vor rechtlichen Auseinandersetzungen und den dabei entstehenden Kosten schützen. Aus diesem Grund übernehmen nicht alle Versicherer Kosten für die vorbeugende Rechtsberatung wie etwa bei Verhandlungen zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags.
In der Regel kommt es darauf an, ob ein Rechtsschutzversicherungsfall vorliegt. Dieser ist zum Beispiel dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen haben oder ein solcher Verstoß behauptet wird.
Arbeitnehmer gehen auf Nummer sicher, wenn sie sich, bevor sie einen Anwalt zur Beratung hinzuziehen, bei ihrer Rechtsschutzversicherung informieren, ob diese auch im Falle eines Aufhebungsvertrags die anwaltlichen Beratungskosten übernimmt. Die Arbeitsrechtsschutzversicherung darf eine Kostenübernahme nicht in jedem Fall verweigern.
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Jetzt kostenlos prüfenRechtsschutzfall: Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers
Oft droht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit einer Kündigung und bietet ihm gleichzeitig einen Aufhebungsvertrag an. Hier liegt ein Versicherungsfall vor, der auch die Beratung zum Aufhebungsvertrag durch einen Anwalt beinhaltet. Der Grund: Eine rechtswidrige Kündigung ist eine Pflichtverletzung und somit ein Versicherungsfall. Ob die Kündigung, mit der der Arbeitgeber droht, tatsächlich rechtsunwirksam ist, spielt letztendlich keine Rolle. Es reicht aus, wenn der Arbeitnehmer behauptet, die Kündigung sei rechtswidrig.
Jeder Arbeitnehmer sollte die Rechtsberatung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitgeber den Abschluss eines Auflösungsvertrags vorschlägt. Die Rechtsschutzversicherung ist verpflichtet, die Kosten für den Anwalt zu tragen. Ein Aufhebungsvertrag kann nämlich weitreichende Folgen für den Arbeitnehmer haben. Erkennt der Arbeitnehmer die Aufhebungsvereinbarung mit seiner Unterschrift an, erkennt er auch den Inhalt der Vereinbarung an. Das Anfechten des Aufhebungsvertrags ist dann nur noch unter bestimmten Umständen möglich.
Alternative zum Rechtsschutz für Arbeitsrecht beim Aufhebungsvertrag: Arbeitnehmer, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, können sich einen Prozesskostenfinanzierer vermitteln lassen. Dabei handelt es sich um einen rückwirkenden Sofort-Rechtsschutz ohne Wartezeit.
Ist ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag ein Rechtsschutzfall?
In der Regel liegt kein Rechtsschutzfall vor, wenn der Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitnehmers oder einvernehmlich geschlossen wird. Der Grund: Keine der Vertragsparteien verstößt gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. Der Arbeitnehmer muss die anwaltlichen Beratungskosten meistens selbst tragen. Einige wenige Versicherungen übernehmen die Kosten aus Kulanzgründen dennoch.
Auch wenn es sich um einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag handelt, der keinen Versichertenfall darstellt, kann es für Arbeitnehmer sinnvoll sein, den Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung von einem spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Zum Beispiel eine Erledigungsklausel im Aufhebungsvertrag kann sich negativ auf noch bestehende finanzielle Ansprüche des Arbeitnehmers auswirken. Und auch um keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu riskieren, bietet sich juristische Beratung an.
Rechtsschutzversicherung bei Aufhebungsvertrag: Welche Kosten werden übernommen?
Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Aufhebungsvertrag entstehen, nur dann, wenn ein Versicherungsfall vorliegt. Die Rechtsschutzversicherer sind verpflichtet, im Falle eines Rechtsschutzversicherungsfalls Beratungskosten für den Auflösungsvertrag größtenteils zu übernehmen.
Die Anwaltskosten bei einem Auflösungsvertrag setzen sich aus einer Geschäftsgebühr und einer Einigungsgebühr zusammen. Für den versicherten Arbeitnehmer ist es wichtig, zusammen mit seinem Anwalt sämtliche Kosten detailliert der Versicherung darzulegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Arbeitsrechtsschutzversicherung muss im Falle eines Aufhebungsvertrags nur dann die Kosten für den Anwalt tragen, wenn der Aufhebungsvertrag auf Initiative des Arbeitgebers geschlossen wird.
- Geht die Initiative für den Auflösungsvertrag vom Arbeitnehmer aus, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Beratungskosten durch den Anwalt in der Regel nicht.
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