Ist ein Aufhebungsvertrag an Fristen gebunden? Muss mit dem Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist eingehalten werden? In unserem Artikel fassen wir zusammen, welche Fristen Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages beachten sollten, damit ihnen keine Nachteile entstehen.
- Welche Fristen gelten bei einem Aufhebungsvertrag?
- Gilt für den Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist?
- Aufhebungsvertrag: Frist einhalten in Ausbildung, Probezeit oder im öffentlichen Dienst
Welche Fristen gelten bei einem Aufhebungsvertrag?
Folgende allgemein gültige Fristen sollten vom Arbeitnehmer beim Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag im Auge behalten werden:
Fristen bei einem Aufhebungsvertrag | Länge der Frist für den Aufhebungsvertrag |
Frist für Arbeitsuchendmeldung | Will der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beziehen, muss er sich drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Erfährt er erst später, dass er seinen Job kurzfristig verliert, so muss er sich innerhalb von drei Tagen nach Zugang seiner Kündigung arbeitsuchend melden. |
Frist für Arbeitslosmeldung | Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss sich der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Erst dann kann er seinen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. |
Anfechtung Aufhebungsvertrag –Klagefrist | Um einen Aufhebungsvertrag wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung anzufechten, haben Arbeitnehmer ab Erkennen der Täuschung in der Regel ein Jahr Zeit. |
Rücktritt vom Aufhebungsvertrag – Frist | Zahlt der Arbeitgeber eine vereinbarte Abfindung nicht, kann der Arbeitnehmer vom Aufhebungsvertrag zurücktreten, insofern im Vertrag das Rücktrittsrecht nicht ausgeschlossen ist oder das Insolvenzfahren über den Arbeitgeber eröffnet wurde. Das Datum für die Fälligkeit der Abfindung sollte im Auflösungsvertrag festgelegt sein oder der Arbeitnehmer kann mit dem Aufhebungsvertrag eine Frist setzen. Bei Nichteinhaltung der Frist, ist der Rücktritt vom Aufhebungsvertrag möglich. Das gesetzliche Rücktrittsrecht verfällt drei Jahre nach Vertragsabschluss. |
Aufhebungsvertrag widerrufen – Frist | Ist im Aufhebungsvertrag ein Widerrufsrecht vereinbart, kann der Arbeitnehmer den Auflösungsvertrag innerhalb der vertraglich genannten Frist widerrufen. Häufig beträgt die Frist ein bis drei Tage. |
Fristen bei einem Aufhebungsvertrag | Länge der Frist für den Aufhebungsvertrag |
Frist für Arbeitsuchendmeldung | Will der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld beziehen, muss er sich drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Erfährt er erst später, dass er seinen Job kurzfristig verliert, so muss er sich innerhalb von drei Tagen nach Zugang seiner Kündigung arbeitsuchend melden. |
Frist für Arbeitslosmeldung | Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss sich der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Erst dann kann er seinen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. |
Anfechtung Aufhebungsvertrag –Klagefrist | Um einen Aufhebungsvertrag wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung anzufechten, haben Arbeitnehmer ab Erkennen der Täuschung in der Regel ein Jahr Zeit. |
Rücktritt vom Aufhebungsvertrag – Frist | Zahlt der Arbeitgeber eine vereinbarte Abfindung nicht, kann der Arbeitnehmer vom Aufhebungsvertrag zurücktreten, insofern im Aufhebungsvertrag das Rücktrittsrecht nicht ausgeschlossen ist oder das Insolvenzfahren über den Arbeitgeber eröffnet wurde. Das Datum für die Fälligkeit der Abfindung sollte im Auflösungsvertrag festgelegt sein oder der Arbeitnehmer kann mit dem Aufhebungsvertrag eine Frist setzen. Bei Nichteinhaltung der Frist, ist der Rücktritt vom Aufhebungsvertrag möglich. Das gesetzliche Rücktrittsrecht verfällt drei Jahre nach Vertragsabschluss. |
Aufhebungsvertrag widerrufen – Frist | Ist im Aufhebungsvertrag ein Widerrufsrecht vereinbart, kann der Arbeitnehmer den Auflösungsvertrag innerhalb der vertraglich genannten Frist widerrufen. Häufig beträgt die Frist ein bis drei Tage. |
Zusätzlich gibt es individuelle Fristen, die je nach Aufhebungsvereinbarung verschieden sind:
- Eine Frist im Aufhebungsvertrag für die Rückgabe von Schlüsseln, Arbeitsmitteln, Geräten, Dienstwagen oder ähnlichem.
- Zudem kann der Auflösungsvertrag eine Frist festlegen, die für die Anwendung der Sprinter- oder Turboklausel gilt.
Gibt es beim Aufhebungsvertrag eine Frist zum Unterschreiben? Für die Unterzeichnung des Auflösungsvertrages gibt es keine gesetzliche Frist. In der Regel räumt der Arbeitgeber, der einen Aufhebungsvertrag anbietet, dem Arbeitnehmer eine Frist als Bedenkzeit ein. Die Bedenkzeit sollte so lange sein, dass der Arbeitnehmer sich von der Arbeitsagentur oder einem Anwalt beraten lassen kann. Zwei Wochen Bedenkzeit gilt als gutes Maß.
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Jetzt kostenlos prüfenGilt für den Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer bevorzugen häufig einen Aufhebungsvertrag, um die Kündigungsfrist zu verkürzen. Grundsätzlich ist man bei einem Auflösungsvertrag nicht daran gebunden, die ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten. Die Vertragspartner können frei wählen, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Mit einer Sprinterklausel im Aufhebungsvertrag ist der Arbeitnehmer besonders flexibel und kann das Arbeitsverhältnis noch eher als zum vereinbarten Zeitpunkt auflösen.
Ein Aufhebungsvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist hat nicht nur Vorteile. Gerade im Hinblick auf das Arbeitslosengeld kann es ratsam sein, die Kündigungsfrist zu beachten. Dies ist vor allem für Arbeitnehmer relevant, die Arbeitslosengeld beziehen wollen. Denn wird die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, droht eine Sperre beim Arbeitslosengeld für in der Regel zwölf Wochen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Agentur für Arbeit bei einem Aufhebungsvertrag ohne Frist aber mit Abfindung bis zu 60 Prozent der Entschädigungszahlung auf das Arbeitslosengeld anrechnet.
Fazit: Hat der Arbeitnehmer noch keinen neuen Job gefunden, sollte er sich auf jeden Fall dazu entscheiden, einen Aufhebungsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist abzuschließen. Nur so riskiert er keine ALG-Sperrfrist, keine Verkürzung der Gesamtbezugsdauer des Arbeitslosengeldes sowie auch keine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld.
Aufhebungsvertrag: Frist einhalten in Ausbildung, Probezeit oder im öffentlichen Dienst
Auch bei einem Aufhebungsvertrag in der Ausbildung oder als Azubi ist keine Frist einzuhalten, wenn es um den Beendigungszeitpunkt des Ausbildungsverhältnisses geht. Grundsätzlich kann mittels Aufhebungsvertrag auch die Probezeit ohne Kündigungsfrist beendet werden. Da aber die Probezeit höchstens sechs Monate dauert und während dieser jederzeit ohne Angabe von Gründen ordentlich gekündigt werden darf, besteht normalerweise keine Notwendigkeit, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.
Auch beim Aufhebungsvertrag für TVöD-Angestellte (öffentlicher Dienst) müssen Fristen den Beendigungszeitpunkt des Dienstverhältnisses betreffend nicht eingehalten werden. Der Arbeitgeber kann auch hier frei entscheiden, welchen seiner Angestellten er einen Auflösungsvertrag anbietet. Bei einer Kündigung kann er das nicht so einfach festlegen, sondern muss etwa die Sozialauswahl beachten.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis ohne eine Frist, die eingehalten werden muss. Es ist nicht nötig, sich an gesetzliche oder vertragliche Kündigungsfristen zu halten.
- Ein Aufhebungsvertrag ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist führt zu Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld, weshalb Arbeitnehmer, die Arbeitslosengeld beziehen wollen, die Kündigungsfrist mit dem Auflösungsvertrag einhalten sollten.
- Der Arbeitnehmer muss im Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertrag Fristen einhalten, wenn er sich arbeitsuchend oder arbeitslos meldet oder wenn er den unterschriebenen Auflösungsvertrag anfechten will.
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