Um sich nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag erfolgversprechend bewerben zu können, braucht es ein sehr gutes Arbeitszeugnis. Um das zu gewährleisten, sollte der Arbeitnehmer den Inhalt des Zeugnisses im Aufhebungsvertrag regeln. Besonders wichtig ist es, die richtige Schlussformulierung für das Arbeitszeugnis bereits im Aufhebungsvertrag festzuhalten.
- Bekommt man bei einem Aufhebungsvertrag ein Arbeitszeugnis?
- Regelung zur Arbeitszeugnis-Formulierung in Aufhebungsvertrag aufnehmen
- Welche Schlussformel sollte im Arbeitszeugnis bei einem Aufhebungsvertrag stehen?
- Zeugnis nach Aufhebungsvertrag in der Ausbildung
Bekommt man bei einem Aufhebungsvertrag ein Arbeitszeugnis?
Es spielt keine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag endet – Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Ein Arbeitszeugnis dokumentiert die Dauer und die Art der Beschäftigung und gibt Auskunft über Aufgabengebiete, die Leistung und das Sozialverhalten des Arbeitnehmers.
Der gesetzliche Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nach einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung ist in der Gewerbeordnung geregelt (§ 109 GewO). Im Zeugnis geschilderte Fakten müssen der Wahrheit entsprechen und wohlwollend formuliert sein. Zu unterscheiden sind das einfache Arbeitszeugnis und das qualifizierte Arbeitszeugnis. Während das einfache Arbeitszeugnis lediglich sachliche Informationen über die Art und Dauer der Anstellung beinhaltet, liefert das qualifizierte Arbeitszeugnis zusätzlich Informationen zum Sozialverhalten und den individuellen Leistungen des Arbeitnehmers.
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Jetzt kostenlos prüfenRegelung zur Arbeitszeugnis-Formulierung in Aufhebungsvertrag aufnehmen
Arbeitnehmer sollten darauf bestehen, im Aufhebungsvertrag eine detaillierte Regelung zum Arbeitszeugnis aufzunehmen. So lässt sich vermeiden, dass es zu Auseinandersetzungen über den Inhalt des Zeugnisses kommt. Arbeitnehmer sind auf der sicheren Seite, wenn Sie den genauen Wortlaut des Arbeitszeugnisses im Aufhebungsvertrag festlegen.
Insofern zwischen dem Abschluss des Aufhebungsvertrages und dem Ende des Arbeitsverhältnisses ein längerer Zeitraum liegt, macht es Sinn, ein Zwischenzeugnis anzufordern. Das Zwischenzeugnis sollte durch eine Schlussformel ergänzt und dem Aufhebungsvertrag als Anlage beigefügt werden. Eine Beendigungsklausel im Aufhebungsvertrag kann festlegen, dass das Arbeitszeugnis inhaltlich dem als Anlage beigefügten Zwischenzeugnis entsprechen soll. Der Arbeitnehmer sollte auf jeden Fall daran denken, das Zeugnis im Aufhebungsvertrag mit einer Schlussformel zu versehen.
Arbeitnehmer können ihr Arbeitszeugnis bei einem Aufhebungsvertrag mit Schlussformel auch selbst formulieren und dieses als Entwurf vereinbaren. Auf diese Weise kann der Arbeitnehmer auch sicherstellen, dass sein Arbeitgeber sein Bedauern über das Ausscheiden des Arbeitnehmers ausdrückt. Darauf hat man normalerweise keinen einklagbaren Anspruch und auch Änderungswünsche am Arbeitszeugnis sind im Nachhinein kaum mehr durchzusetzen, weshalb es nicht ausreicht, lediglich ein „wohlwollendes Zeugnis nach dem Aufhebungsvertrag“ zu vereinbaren.
Tipp: Arbeitnehmer können sich vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages anwaltlich beraten lassen. Ein Arbeitsrechtsanwalt kann einschätzen, welche Formulierungen im Arbeitszeugnis ein positives Licht auf den Arbeitnehmer werfen und kann dabei helfen, das Zeugnis bereits im Aufhebungsvertrag zu regeln.
Welche Schlussformel sollte im Arbeitszeugnis bei einem Aufhebungsvertrag stehen?
Das Arbeitszeugnis sollte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses mittels Aufhebungsvertrag eine geeignete Beendigungsformel enthalten. Insbesondere die Schlussformel im Arbeitszeugnis ist beim Aufhebungsvertrag von großer Bedeutung, denn sie zeigt, ob ein Arbeitsverhältnis tatsächlich einvernehmlich geendet hat oder ob die Trennung vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausging.
Der angegebene Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mittels Aufhebungsvertrag sollte im Arbeitszeugnis eindeutig formuliert sein. Dem potenziellen neuen Arbeitgeber muss klar sein, was zum Ende des Arbeitsverhältnisses geführt hat. An dieser Stelle ist es besser, etwas ausführlicher im Arbeitszeugnis Auskunft zu geben. Selbst zunächst unverfänglich klingende Formulierungen im Zeugnis wie „im gegenseitigen Einvernehmen“ können negative Konsequenzen für Bewerber haben.
Die folgende Tabelle zeigt Beispiele für ungeeignete Schlussformeln im Zeugnis bei einem Aufhebungsvertrag sowie Verbesserungsvorschläge:
Ungünstige Arbeitszeugnis-Schlussformel bei Aufhebungsvertrag | Aufhebungsvertrag und Zeugnis-Schlussformel: Verbesserungsmöglichkeiten |
„Frau A. verlässt unser Unternehmen, da ab dem 1.12.2021 Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden.“ | Zu unpräzise; im Arbeitszeugnis nach dem Aufhebungsvertrag sollten betriebsbedingte Gründe deutlicher formuliert sein: „Der Arbeitsplatz von Frau A. fällt aufgrund anstehender Umstrukturierungsmaßnahmen weg und kann nicht neu besetzt werden. Es ist uns leider nicht möglich, ihr eine gleichwertige Stellung in unserem Unternehmen anzubieten. Im beiderseitigem Einverständnis haben sich beide Vertragsparteien darauf geeignet, dass ein Auflösungsvertrag die beste Lösung darstellt.“ |
„Herr B. verlässt uns auf eigenen Wunsch.“ | Nach einem Aufhebungsvertrag ist im Arbeitszeugnis „auf eigenen Wunsch“ in der Schlussformulierung nur sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig kündigt oder den Aufhebungsvertrag vorschlägt, um nahtlos ein neues Arbeitsverhältnis anzutreten. Wird der Arbeitnehmer mit Ablauf des Aufhebungsvertrages arbeitslos, ist dieser Schlusssatz denkbar ungeeignet. |
„Wir haben uns einvernehmlich getrennt.“ | Diese Zeugnis-Schlussformel im Aufhebungsvertrag deutet auf Spannungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hin und sollte vermieden werden. |
„Das Arbeitsverhältnis endet durch einvernehmliche Trennung zum 1.12.2021.“ | Dieser Schlusssatz lässt durchblicken, dass der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber ausging. Er kommt also einer Arbeitgeberkündigung gleich. |
„Das Arbeitsverhältnis endet im guten Einvernehmen.“ | Die Schlussformulierung erweckt den Eindruck, dass der Auflösungsvertrag vom Arbeitgeber veranlasst wurde. „Im guten“ ist zudem eine klare Stufe schlechter als das häufig verwendete „im besten“. Eine bessere Schlussformulierung: „Das Arbeitsverhältnis endet im besten beiderseitigen Einvernehmen zum 1.12.2021.“ |
„Die Trennung erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen.“ | Die Formulierung „Trennung“ deutet an, dass die Initiative vom Arbeitgeber ausging. Vor allem ein im Arbeitszeugnis stehendes „gegenseitiges Einvernehmen“ weist auf eine Arbeitgeberkündigung hin. |
Ungünstige Arbeitszeugnis-Schlussformel bei Aufhebungsvertrag | Aufhebungsvertrag und Zeugnis-Schlussformel: Verbesserungsmöglichkeiten |
„Frau A. verlässt unser Unternehmen, da ab dem 1.12.2021 Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden.“ | Zu unpräzise; im Arbeitszeugnis nach dem Aufhebungsvertrag sollten betriebsbedingte Gründe deutlicher formuliert sein: „Der Arbeitsplatz von Frau A. fällt aufgrund anstehender Umstrukturierungsmaßnahmen weg und kann nicht neu besetzt werden. Es ist uns leider nicht möglich, ihr eine gleichwertige Stellung in unserem Unternehmen anzubieten. Im beiderseitigem Einverständnis haben sich beide Vertragsparteien darauf geeignet, dass ein Auflösungsvertrag die beste Lösung darstellt.“ |
„Herr B. verlässt uns auf eigenen Wunsch.“ | Nach einem Aufhebungsvertrag ist im Arbeitszeugnis „auf eigenen Wunsch“ in der Schlussformulierung nur sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig kündigt oder den Aufhebungsvertrag vorschlägt, um nahtlos ein neues Arbeitsverhältnis anzutreten. Wird der Arbeitnehmer mit Ablauf des Aufhebungsvertrages arbeitslos, ist dieser Schlusssatz denkbar ungeeignet. |
„Wir haben uns einvernehmlich getrennt.“ | Diese Zeugnis-Schlussformel im Aufhebungsvertrag deutet auf Spannungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hin und sollte vermieden werden. |
„Das Arbeitsverhältnis endet durch einvernehmliche Trennung zum 1.12.2021.“ | Dieser Schlusssatz lässt durchblicken, dass der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber ausging. Er kommt also einer Arbeitgeberkündigung gleich. |
„Das Arbeitsverhältnis endet im guten Einvernehmen.“ | Die Schlussformulierung erweckt den Eindruck, dass der Auflösungsvertrag vom Arbeitgeber veranlasst wurde. „Im guten“ ist zudem eine klare Stufe schlechter als das häufig verwendete „im besten“. Eine bessere Schlussformulierung: „Das Arbeitsverhältnis endet im besten beiderseitigen Einvernehmen zum 1.12.2021.“ |
„Die Trennung erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen.“ | Die Formulierung „Trennung“ deutet an, dass die Initiative vom Arbeitgeber ausging. Vor allem ein im Arbeitszeugnis stehendes „gegenseitiges Einvernehmen“ weist auf eine Arbeitgeberkündigung hin. |
Zeugnis nach Aufhebungsvertrag in der Ausbildung
Ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung ist oft die einfachste Möglichkeit, um den Ausbildungsbetrieb zu wechseln. Auszubildende haben auch bei Abbruch oder vorzeitiger Beendigung der Berufsausbildung ein Recht auf ein Ausbildungszeugnis. Auch hier spielen Formulierungen – insbesondere im Schlusssatz – eine wichtige Rolle. Ein wohlwollendes Arbeitszeugnis steigert gerade nach einem Ausbildungsabbruch die Chancen bei Neubewerbungen.
Ging die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses beziehungsweise die Initiative für einen Aufhebungsvertrag vom Auszubildenden aus, eignen sich folgende Formulierungen für das Arbeitszeugnis:
- „Frau C. verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch, um eine andere Ausbildung aufzunehmen.“
- „Herr D. hat erkannt, dass seine Begabungsschwerpunkte auf einem anderen Gebiet zu finden sind und sich deshalb dazu entschieden, eine neue Ausbildung zu beginnen.“
- „Frau E. verlässt uns auf eigenen Wunsch, um die begonnene Ausbildung in einem anderen Betrieb fortzusetzen.“
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