Will ein Azubi den Ausbildungsbetrieb wechseln, kann ein Aufhebungsvertrag von Vorteil sein. Zudem ist eine Aufhebung vom Ausbildungsvertrag oder Lehrvertrag in der Regel unkomplizierter als eine Kündigung. Welche Anforderungen ein in der Ausbildung geschlossener Auflösungsvertrag erfüllen muss, damit er wirksam ist, lesen Sie hier.
- Ist ein Aufhebungsvertrag für Auszubildende möglich?
- Aufhebungsvertrag in der Ausbildung: Vor- und Nachteile
- Kann man einen Aufhebungsvertrag in der Ausbildung wegen Betriebswechsel schließen?
- Ausbildungsvertrag aufheben: Besondere Voraussetzungen
Ist ein Aufhebungsvertrag für Auszubildende möglich?
Nach der Probezeit kann ein Auszubildender nur dann seine Ausbildung kündigen, wenn er die Berufsausbildung ganz aufgeben will oder eine andere Ausbildung machen will. Das heißt, will der Azubi die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen, kann er nicht einfach kündigen. Ein Auszubildender ist nur dann zur Kündigung berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses unzumutbar ist, etwa bei Mobbing, sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder ausbleibender Bezahlung.
Während eine Kündigung also gut begründet sein muss, wird ein Auflösungsvertrag zwischen Azubi und Arbeitgeber einvernehmlich geschlossen und bedarf keines Kündigungsgrundes. Außerhalb der Probezeit bietet sich demnach ein Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag in der Ausbildung an, um den Ausbildungsplatz unkompliziert zu wechseln. Ein Aufhebungsvertrag in der Probezeit ist in Ausbildungsverhältnissen unüblich.
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Als Alternative zur Kündigung ist ein Aufhebungsvertrag für Auszubildende möglich. Um ein Arbeitsverhältnis zeitnah zu beenden und Kündigungsfristen zu umgehen, können Arbeitgeber und Auszubildende einen Auflösungsvertrag schließen. Vorteile, die ein Aufhebungsvertrag für einen Azubi haben kann, sind:
- Der Beendigungszeitpunkt für das Ausbildungsverhältnis ist frei wählbar, denn beim Aufhebungsvertrag in der Ausbildung ist keine Frist einzuhalten.
- Es müssen keine Kündigungsgründe angegeben werden.
- Es bedarf keiner Anhörung des Betriebsrates im Vorfeld.
- Unter Umständen hat der Auszubildende Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung.
Azubis erhalten nur äußerst selten eine Abfindung, wenn ihnen vor Ausbildungsende gekündigt wird. Bietet ihr Arbeitgeber ihnen allerdings an, per Aufhebungsvertrag auszuscheiden, sind sie in einer guten Verhandlungsposition, um eine Abfindung und ein sehr gutes Arbeitszeugnis für sich herauszuholen.
Ein Aufhebungsvertrag für Auszubildende hat nicht nur Vorteile, denn ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung beeinflusst das Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu zwölf Wochen verhängen. Der Grund dafür ist, dass der Auszubildende, der den Aufhebungsvertrag unterschreibt, selbst dazu beiträgt, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Hat der Azubi bereits eine neue Stelle gefunden und kann unmittelbar in ein neues Arbeitsverhältnis einsteigen, ist er natürlich nicht auf das Arbeitslosengeld angewiesen.
Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann auch umgangen werden, wenn ein wichtiger Grund für den Aufhebungsvertrag beim Lehrling vorliegt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Aufhebungsvertrag in der Ausbildung wegen Krankheit geschlossen wurde beziehungsweise eine personenbedingte Kündigung oder eine fristlose Kündigung gedroht hätte.
Achtung: Beim Aufhebungsvertrag greift weder der allgemeine noch der besondere Kündigungsschutz (etwa für Schwerbehinderte oder Schwangere). Auch ist es nicht möglich, den Betriebsrat hinzuzuziehen.
Kann man einen Aufhebungsvertrag in der Ausbildung wegen Betriebswechsel schließen?
Ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung ist für Betriebswechsel häufig die einzige Option, da Kündigungen nach der Probezeit nicht ohne Weiteres möglich sind. Im Idealfall hat der Lehrling beim Abschluss des Auflösungsvertrages bereits eine neue Stelle in Aussicht und muss keine Arbeitslosengeldsperre befürchten.
In manchen Fällen wird ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung durch den Arbeitgeber angeboten, wenn die fristlose Kündigung sicher wirksam wäre. In diesem Fall sollte der Azubi das Angebot annehmen und einen Aufhebungsvertrag schließen, da er so die Rahmenbedingungen für sein Ausscheiden aus dem Unternehmen selbst bestimmen kann und im Hinblick auf die Fortführung seiner Ausbildung in einem anderen Betrieb bessere Chancen hat. Eine fristlose Kündigung würde Lücken im Lebenslauf hinterlassen und lässt sich häufig oft auch nur schwer potenziellen neuen Arbeitgebern gegenüber erklären.
Nach Beendigung der alten Ausbildung mittels Aufhebungsvertrag und nach Abschluss eines neuen Ausbildungsvertrages muss der Auszubildende noch folgendes tun:
- Den neuen Ausbildungsvertrag an die entsprechende Kammer schicken.
- Die Berufsschule über den Betriebswechsel informieren.
- Die Krankenkasse über die neue Ausbildungssituation informieren.
Aufhebungsvertrag in der Ausbildung – Chef unterschreibt nicht? Azubis können jederzeit um einen Aufhebungsvertrag bitten, haben aber keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber dem Vertrag zustimmt. Lehnt der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag ab, bleibt während der Ausbildung außerhalb der Probezeit nur die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich.
Ausbildungsvertrag aufheben: Besondere Voraussetzungen
Damit ein Aufhebungsvertrag während der Ausbildung rechtswirksam ist, müssen diese Anforderungen erfüllt sein:
- Schriftform: Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich vorliegen, um wirksam zu sein. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Azubi müssen den Aufhebungsvertrag eigenhändig unterschrieben haben.
- Bedenkzeit: Schlägt der Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag vor, muss dem Auszubildenden nach dem Erstgespräch eine Bedenkzeit gewährt werden, damit der Auflösungsvertrag später Bestand hat.
- Minderjährige Azubis: Ist der Auszubildende noch minderjährig, müssen alle gesetzlichen Vertreter (meistens die Elternteile mit Sorgerecht) den Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Ausbildungszeugnis nach Aufhebungsvertrag: Der Azubi hat ein Anspruch auf ein Zeugnis auch nach einem Aufhebungsvertrag in der Ausbildung. Es ist unerheblich, ob die Berufsausbildung abgebrochen wurde oder ob lediglich der Ausbildungsbetrieb gewechselt wird.
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