Werkstudenten sind Vollzeit in einem Studium immatrikuliert und üben zusätzlich eine Beschäftigung aus, die Bezug zum Studium hat. Welche Arbeitszeiten und welche rechtlichen Vorschriften für diese Art von Nebenjob gelten, haben wir in unserem Artikel zusammengefasst.
- Arbeitszeit als Werkstudent: Rechtliche Rahmenbedingungen
- Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?
- Überstunden als Werkstudent
Arbeitszeit als Werkstudent: Rechtliche Rahmenbedingungen
Um neben dem Studium als Werkstudent arbeiten zu dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Studierende muss während der Beschäftigung als Werkstudent an einer Hochschule oder in einer fachlichen Ausbildung in Vollzeit immatrikuliert sein.
- Ein Werkstudent darf seinen Hochschulabschluss noch nicht haben.
- Der Studierende darf sich nicht über dem 25. Fachsemester befinden.
- Legt ein Student ein Urlaubssemester ein, absolviert er ein Teilzeitstudium oder ein duales Studium, hat er keinen Anspruch auf einen Job als Werkstudent.
- Grundsätzlich muss sich ein Werkstudent an die maximale Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche halten.
Werkstudenten sind von sämtlichen Abgaben an die Pflege-, Sozial- und Arbeitslosengeldversicherung befreit. Wer beim Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze, wie sie auch für Minijobs gilt, von 450 Euro überschreitet, und bis zu 850 Euro monatlich verdient, muss zusätzlich einen verminderten Beitrag an die Rentenversicherung leisten. Um seine Krankenversicherung muss sich der Student stets selbst kümmern.
Arbeitsrechtlich gesehen, zählen Werkstudenten in der der Regel zu den Beschäftigten in Teilzeit. Zwischen Arbeitgeber und Student regelt ein Werkstudentenvertrag etwa die Arbeitszeit, die Vergütung, den Beginn und das Ende des Arbeitsverhältnisses und den Urlaubsanspruch.
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Um zu gewährleisten, dass dem Studierenden noch genügend Zeit bleibt, um seinem Studium nachgehen zu können, darf ein Werkstudent eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden nicht überschreiten. Zu dieser 20-Stunden-Regelung gibt es allerdings Ausnahmen, die zulassen, dass man als Werkstudent mehr als 20 Stunden arbeiten darf:
- Werkstudent-Arbeitszeit und vorlesungsfreie Zeit: Die auf 20 Stunden begrenzte wöchentliche Arbeitszeit darf der Werkstudent in den Semesterferien überschreiten. Der Werkstudent kann die Arbeitszeit während der Semesterferien sogar auf Vollzeit mit 40 Stunden pro Woche ausdehnen.
- Wochenend- oder Nachtarbeit als Werkstudent: Wenn es sich überwiegend um Arbeit am Abend, Nachtarbeit oder Wochenendarbeit handelt, darf ein Werkstudent die Stundenanzahl von 20 ebenfalls überschreiten. So ist es auch möglich, im Studium mehr als 20 Stunden zu arbeiten, auch wenn keine Semesterferien sind.
In beiden Fällen gilt die 26-Wochen-Regelung. Studierende behalten ihren Status als Werkstudent, wenn sie im Laufe eines Zeitjahres insgesamt maximal 26 Wochen beziehungsweise 182 Kalendertage mehr als 20 Stunden wöchentlich gearbeitet haben. Andernfalls gilt der Studierende nicht mehr als Werkstudent und muss wie alle anderen Arbeitnehmer auch sämtliche Beiträge an die Versicherungen zahlen. Als Werkstudent ist man nicht verpflichtet, seine Arbeitszeit während der Bachelorarbeit oder Masterarbeit zu reduzieren.
Eine Regelung darüber, dass ein Werkstudent eine monatliche Arbeitszeit von maximal 80 Stunden einhalten muss, gibt es nicht. Ein Monat besteht nicht exakt aus vier Wochen, sondern rein rechnerisch aus rund 4,3 Wochen. Bei einer 20-Stunden-Woche ergibt dies eine monatliche Arbeitszeit von 86 oder 87 Stunden.
Wie viele Stunden muss ein Werkstudent mindestens arbeiten? Ist im Arbeitsvertrag keine feste oder Mindestwochenstundenzahl festgelegt, gelten normalerweise die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelten zehn Stunden pro Woche als Mindestvereinbarung.
Überstunden als Werkstudent
Auch bei der Arbeit als Werkstudent können Überstunden anfallen. Der Arbeitgeber ist dann gemäß Arbeitsrecht verpflichtet, gesetzliche Regelungen bezüglich des Umgangs mit angeordneten Überstunden einzuhalten. Hat ein Werkstudent zusätzliche Arbeitsstunden geleistet, kann er sich die Überstunden auszahlen lassen oder durch Freizeit ausgleichen. Lässt sich ein Werkstudent die Überstunden auszahlen, muss er im Auge behalten, dass er seinen Steuerfreibetrag nicht überschreitet. Beim Freizeitausgleich werden angeordnete Überstunden durch Freizeit abgebaut.
Die Vereinbarungen, die Arbeitgeber und Werkstudenten in puncto Überstunden miteinander treffen, sind normalerweise im Arbeits- oder Tarifvertrag nachzulesen. Dort steht dann auch, ob Überstunden finanziell oder mit Freizeit abgegolten werden. Wichtig ist, dass Überstundenregelungen nur dann in Kraft treten, wenn der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet hat. Leistet ein Werkstudent freiwillig Überstunden, besteht arbeitsrechtlich keine Regelung.
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