Ruhepausen während der Arbeitszeit stehen jedem Arbeitnehmer laut Arbeitszeitrecht zu. Sie dienen der Regeneration und sollen die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten erhalten. Wir fassen zusammen, was eine Ruhepause ausmacht und welche Mindestlänge Pausen haben müssen. Zudem erfahren Sie, wann Pausen zu vergüten sind.
- Was gilt als Ruhepause oder Arbeitspause?
- Welche Pausenzeiten sind gesetzlich vorgeschrieben?
- Überblick: Gesetzliche Pausenzeiten-Tabelle
- Sind in 8 Stunden Arbeitszeit Pausen inklusive? – Gesetzliche Pausenzeiten und Vergütung
- Arbeitszeitgesetz und Pausen: Ausnahmen zur gesetzlichen Pausenregelung
- Jugendarbeitsschutzgesetz: Pausen für unter 18-Jährige
Was gilt als Ruhepause oder Arbeitspause?
Die Arbeitszeit wird durch Arbeitspausen beziehungsweise Ruhepausen unterbrochen. Sie dienen der Erholung und der Gesundheit von Arbeitnehmern. Durch die Einhaltung regelmäßiger Pausen soll die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sichergestellt werden, weshalb Pausenregelungen auch im Sinne des Arbeitgebers sein dürften.
Fälschlicherweise wird oft angenommen, das Arbeitsschutzgesetz regele Pausen, doch das ist nicht der Fall: Arbeitszeit und Pausenzeiten regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Der Gesetzgeber macht dort allerdings keine näheren Angaben darüber, wie genau eine Arbeitspause zu definieren ist und was Arbeitnehmer in einer solchen Pausen machen dürfen und was nicht. Das Arbeitszeitgesetz gibt lediglich die Rahmenbedingungen für gesetzliche Pausen vor.
Ein wichtiger Punkt, der eine Ruhepause definiert, ist, dass die Unterbrechung der Arbeitszeit nicht kürzer als 15 Minuten sein darf. Andernfalls handelt es sich um keine Ruhepause, sondern um Arbeitszeit.
Ruhepause vs. Ruhezeit: Gesetzliche Ruhepausen sind Arbeitsunterbrechungen während der normalen Arbeitszeit. Ruhezeit meint die Pausen zwischen zwei Schichten beziehungsweise dem Arbeitsende an einem Tag und dem Arbeitsbeginn am darauffolgenden Tag.
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Die Pausenregelung im Arbeitszeitgesetz besagt, nach wie vielen Stunden Arbeitszeit der Arbeitnehmer eine Ruhepause einlegen muss (§ 4 ArbZG):
- Bei 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit muss die gesetzliche Pause mindestens 30 Minuten lang sein.
- Gesetzliche Pausenzeiten ab 9 Stunden Arbeit liegen bei mindestens 45 Minuten.
Gesetzlich geregelte Pausen sind lediglich Mindestvorgaben. Daher ist es dem Arbeitgeber vorbehalten, seinen Mitarbeitern längere Pausenzeiten vorzuschreiben. Beim Festlegen von Pausenzeiten muss der Arbeitgeber jedoch auch die maximale Arbeitszeit sowie Ruhezeiten zwischen Arbeitstagen im Auge behalten.
Ruhepausen gemäß Arbeitszeitgesetz müssen die Arbeit unterbrechen, weshalb eine Pause am Ende der Arbeitszeit, um früher gehen zu können, unzulässig ist. Auch eine Pause am Anfang der Arbeitszeit, um später kommen zu können, ist nicht erlaubt. Weiterhin dürfen Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Wann Pause bei 8 Stunden Arbeitszeit einlegen? Der Arbeitnehmer muss spätestens nach 6 Stunden eine 30-minütige Pause einlegen. Alternativ kann er zum Beispiel auch nach 3 Stunden und nach 6 Stunden jeweils 15 Minuten pausieren.
Überblick: Gesetzliche Pausenzeiten-Tabelle
Arbeitszeitgesetz: Gesetzliche Pausen bei… | Vorgeschriebene Pausenzeiten (Mindestvorgaben) |
mehr als 6 Stunden Arbeitszeit | 30 Minuten |
7 Stunden Arbeitszeit | 30 Minuten |
8 Stunden Arbeitszeit | 30 Minuten |
mehr als 9 Stunden Arbeitszeit | 45 Minuten |
10 Stunden Arbeitszeit | 45 Minuten |
Arbeitszeitgesetz: Gesetzliche Pausen bei… | Vorgeschriebene Pausenzeiten (Mindestvorgaben) |
mehr als 6 Stunden Arbeitszeit | 30 Minuten |
7 Stunden Arbeitszeit | 30 Minuten |
8 Stunden Arbeitszeit | 30 Minuten |
mehr als 9 Stunden Arbeitszeit | 45 Minuten |
10 Stunden Arbeitszeit | 45 Minuten |
Sind in 8 Stunden Arbeitszeit Pausen inklusive? – Gesetzliche Pausenzeiten und Vergütung
Pausenzeiten gehören per Gesetz grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Das bedeutet, bei einer Arbeitszeit von acht Stunden ist der Arbeitnehmer inklusive gesetzlich vorgeschriebener Pause 8,5 Stunden im Betrieb anwesend. Im Normalfall wird die Arbeitszeit von acht Stunden vergütet, Pausenzeiten nicht. Letztlich bleibt es aber dem Arbeitgeber überlassen, ob er gesetzliche Pausenzeiten bezahlt.
Gemäß Arbeitszeitgesetz müssen Pausen durch den Arbeitgeber im Vorhinein festgelegt sein. Dabei es reicht aus, wenn der Arbeitgeber einen bestimmten Zeitraum vorgibt, in dem eine Pause genommen werden soll (zum Beispiel: zwischen 12 und 14 Uhr Mittagspause). Vor allem in Unternehmen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen (etwa Gleitzeit) werden häufig Zeitfenster vorgegeben, in denen etwa die Mittagspause sein soll.
Macht der Arbeitgeber Vorgaben zu Pausen, zu denen er nicht berechtigt ist, muss er die Pausenzeit als Arbeitszeit vergüten. Das kann dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber spontan eine Pause anordnet, aber nicht im Vorhinein klarstellt, wie lang die Pause sein soll. Beschäftigte können die Pause dann nicht zur Erholung nutzen, da sie jederzeit mit der Wiederaufnahme der Arbeit rechnen müssen. Eine spontane Anordnung einer Ruhepause ist also zulässig, allerdings muss diese mindestens 15 Minuten andauern und die Arbeitnehmenden müssen von Vornherein über die Dauer der Pause in Kenntnis gesetzt worden sein.
Unvorhergesehene Unterbrechungen der Arbeit (Zwangspausen), etwa aus organisatorischen oder technischen Gründen, bezeichnet man als Betriebspause. Diese Pausen werden vergütet, denn der Arbeitnehmende muss sich während der Arbeitsunterbrechung für die Fortsetzung der Arbeit bereithalten. Kurzpausen bei Schicht- und Nachtarbeit gelten in der Regel ebenfalls als Arbeitszeit und müssen vergütet werden.
Hinweis: Beim Bereitschaftsdienst handelt es sich um Arbeitszeit, die zu vergüten ist. Anderes gilt für die Rufbereitschaft, die nicht als Arbeitszeit zu werten ist.
Arbeitszeitgesetz und Pausen: Ausnahmen zur gesetzlichen Pausenregelung
In bestimmten Berufsfeldern, beispielsweise Krankenhäuser oder Gaststätten, können aufgrund von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen gesetzlich vorgeschriebene Pausen nicht eingehalten werden. Gemäß Arbeitszeitgesetz sind die Tarifvertragsparteien berechtigt, die gesetzliche Pausenregelung zu umgehen und andere Ruhepausen und Ruhezeiten zu vereinbaren (§ 7 ArbZG). So ist es etwa im Schichtbetrieb auch möglich, am Ende jeder vollen Stunde fünfminütige Kurzpausen anzuordnen, obwohl der Gesetzgeber Pausenlängen von mindestens 15 Minuten verlangt. Sind die Ruhepausen kürzer als vom Arbeitszeitgesetz vorgegeben, müssen entsprechend Pausen eingelegt werden, um einen Ausgleich zu schaffen.
Das Arbeitszeitgesetz nennt weiterhin unterschiedliche Personengruppen, bei denen die gesetzliche Pausenregelung keine Anwendung findet (§ 18 ArbZG). Dazu zählen etwa:
- Chefärzte,
- leitende Angestellte,
- Leiter öffentlicher Dienststellen und deren Vertreter,
- Angestellte des Öffentlichen Dienstes, die im Rahmen von Personalentscheidungen selbstständig Entscheidungen treffen dürfen,
- Personen unter 18 Jahren.
Jugendarbeitsschutzgesetz: Pausen für unter 18-Jährige
Rechtliche Pausenzeiten für erwachsene und minderjährige Arbeitnehmer unterscheiden sich. So macht das Jugendarbeitsschutzgesetz bezüglich Pausen andere Vorgaben als das Arbeitszeitgesetz. Pausen für Jugendliche müssen mit einer angemessenen Dauer im Vorhinein festgelegt werden (§ 11 JArbSchG).
Diese Pausenzeiten gelten gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz für jugendliche Beschäftigte unter 18 Jahren:
- maximal unterbrechungsfreie Arbeitszeit: 4,5 Stunden
- bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einzulegen
- bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit muss die Pause mindestens 60 Minuten lang sein
- Pausen dürfen nicht kürzer als 15 Minuten sein
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