Altersteilzeit: Wie funktioniert das Modell zur Arbeitszeitverkürzung vor der Rente?

Viele Arbeitnehmer wollen ihren Lebensabend nicht mit Arbeiten verbringen. Eine Altersteilzeitvereinbarung kann einen gleitenden Übergang in die Rente ermöglichen – mit geringen finanziellen Einbußen. Lesen Sie, wer Altersteilzeit beantragen kann, welche Altersteilzeitmodelle und Fallen bei der Altersteilzeit es gibt, vor die sich Arbeitnehmer in Acht nehmen sollten.

  1. Was ist Altersteilzeit?
  2. Voraussetzungen: Wer kann Altersteilzeit ab wann beantragen?
  3. Kann man einen Antrag auf Altersteilzeit stellen?
  4. Kann ich mit 60 in Altersteilzeit gehen? – Dauer der Altersteilzeit
  5. Altersteilzeitmodelle: Wie läuft eine Altersteilzeit ab?
  6. Regelungen für Altersteilzeit – Öffentlicher Dienst
  7. Altersteilzeit: Vor- und Nachteile
  8. Einkommen während der Altersteilzeit berechnen
  9. Hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit?
  10. Früher in Rente gehen: Optionen für Arbeitnehmer

Was ist Altersteilzeit?

Altersteilzeitvereinbarung

Eine andere Form der Teilzeitarbeit ist neben der Teilzeit in Elternzeit oder der Brückenteilzeit die Altersteilzeit (ATZ). Altersteilzeit beschreibt in Deutschland und Österreich ein Modell zur Arbeitszeitverkürzung vor der Rente. Sie soll einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen, indem die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit halbiert wird. Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf und zahlt zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung. Für Arbeitnehmer ist Altersteilzeit mit dem 55. Lebensjahr möglich.

Im Prinzip handelt es sich bei der Altersteilzeit um eine Teilzeitbeschäftigung, die durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt ist. Da kein rechtlicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht, kann diese nur gewährt werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich freiwillig darauf einigen. Die wichtigsten Altersteilzeit-Voraussetzungen sind im Altersteilzeitgesetz geregelt. Dennoch haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, viele Aspekte individuell zu vereinbaren. Auch in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen können Regelungen zur Altersteilzeit enthalten sein.

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Voraussetzungen: Wer kann Altersteilzeit ab wann beantragen?

Diese Voraussetzungen müssen Arbeitnehmer erfüllen, damit eine Altersteilzeitvereinbarung für sie überhaupt in Frage kommt:

  • Der Arbeitnehmer muss älter als 55 Jahre sein oder das 55. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage beziehungsweise drei Jahre sozialversicherungspflichtig in Voll- oder Teilzeit beschäftigt gewesen sein. Dabei werden Zeiten, in denen der Arbeitnehmer Arbeitslosen- oder Krankengeld erhalten hat, mitberücksichtigt.
  • Der Beschäftigte muss mehr als 450 Euro im Monat verdienen beziehungsweise darf keinem Minijob nachgehen.
  • Der Arbeitnehmer muss mit seinem Arbeitgeber eine Vereinbarung über eine Arbeitszeitreduzierung auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit schließen. Diese Vereinbarung muss wenigstens die Zeit umfassen, ab der eine Altersrente frühestens beansprucht werden kann.
Altersteilzeit und Arbeitszeit

Selbst wenn ein Arbeitnehmer alle diese Voraussetzungen erfüllt, hat er kein Recht auf Altersteilzeit. Es handelt sich immer um eine freiwillige Vereinbarung, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen wird und der beide Parteien zustimmen müssen.

Etwas anderes gilt für Altersteilzeit im öffentlichen Dienst, wenn Altersteilzeit im TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer Altersteilzeit zu gewähren – mit einer Einschränkung: Der Arbeitgeber muss nur fünf Prozent seiner Angestellten in Altersteilzeit schicken.

Auch der Arbeitgeber muss Voraussetzungen für die Altersteilzeit erfüllen. So muss er dafür sorgen, dass der frei gewordene Arbeitsplatz wieder besetzt wird. Weiterhin verpflichtet sich der Arbeitgeber, für den Arbeitnehmer mit Altersteilzeitbeschäftigung zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Kann man einen Antrag auf Altersteilzeit stellen?

Altersteilzeitvertag

Da eine Altersteilzeitvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis erfolgt, kann der Arbeitnehmer nicht einseitig einen Antrag auf Altersteilzeit stellen. Zunächst muss er in Erfahrung bringen,

  • ob sein Arbeitgeber Altersteilzeit unterstützt.
  • ob es schon eine Altersteilzeit-Regelung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung gibt.
  • welches der Altersteilzeit-Modelle für ihn in Frage kommt.
  • wie lange die Altersteilzeit maximal laufen darf und wann er in Rente gehen kann.

Nachdem diese Punkte geklärt sind, kann der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Altersteilzeitvertrag ausarbeiten. Hierfür gibt es keinen offiziellen Antrag, aber zahlreiche Muster im Internet.

Achtung: Spätestens sechs Wochen nach Beginn der Altersteilzeitbeschäftigung muss der Arbeitnehmer die Rentenversicherung darüber in Kenntnis setzen, dass er einen Altersteilzeitvertrag geschlossen hat.

Kann ich mit 60 in Altersteilzeit gehen? – Dauer der Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz sieht für die Dauer der Altersteilzeit eine gesetzliche Regelung vor:

  • Die Mindestdauer für die Altersteilzeit liegt bei drei Jahren. Arbeitnehmer müssen also nicht schon ab dem 55. Lebensjahr in Altersteilzeit gehen, sie können zum Beispiel auch erst mit 60 Jahren eine Altersteilzeitvereinbarung schließen.
  • Mit dem Beginn der Rente muss die Altersteilzeitvereinbarung enden.
  • Sie kann höchstens zehn Jahre andauern, denn Altersteilzeit kann mit 55 Jahren beantragt werden und endet spätestens mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres.

Hinweis: Arbeitnehmer sollten sich, bevor sie Altersteilzeit beantragen, am besten bei der Rentenkasse darüber informieren, ab wann sie einen Anspruch auf Rente haben.

Altersteilzeitmodelle: Wie läuft eine Altersteilzeit ab?

Altersteilzeitmodell Blockmodell

Die Verteilung der Arbeitszeit während der Altersteilzeit ist flexibel. Wichtig ist, dass die Arbeitszeit im Durchschnitt halbiert wird. Außerdem ist das Arbeitsentgelt für die gesamte Dauer der Altersteilzeit weiterzuzahlen. Im Großen und Ganzen lassen sich drei Altersteilzeitmodelle unterscheiden: Das Gleichverteilungs- oder Gleichverteilermodell, das Blockmodell und ein mit dem Arbeitgeber zu vereinbarendes individuelles Modell.

Gleichverteilungsmodell oder „echte Altersteilzeit“

Das Gleichverteilungsmodell wird häufig auch als „echte Altersteilzeit“ bezeichnet, da es dem Grundgedanken der schrittweisen Arbeitsentlastung im Alter bis zum Renteneintritt entspricht. Bei diesem Altersteilzeitmodell werden die wöchentlichen Arbeitsstunden über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeitbeschäftigung halbiert. Das bedeutet, hat ein Arbeitnehmer zuvor 40 Stunden pro Woche gearbeitet, liegt die maximale Arbeitszeit in Altersteilzeit bei durchschnittlich 20 Stunden wöchentlich. Wie genau die Arbeitsstunden über die Woche verteilt sind, regelt der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber.

Altersteilzeitvereinbarung mit Blockmodell

Mit dem Blockmodell wird kein gleitender Übergang in die Rente geschaffen, sondern es kommt zu einem verfrühten Ruhestand. Bei diesem Modell, für das sich besonders viele Arbeitnehmer entscheiden, gliedert sich die Altersteilzeit in zwei Phasen:

  1. Arbeitsphase: In der ersten Hälfte (aktive Altersteilzeit) arbeitet der Arbeitnehmer weiterhin in Vollzeit, erhält jedoch bereits das reduzierte Gehalt (das um die Aufstockungsbeiträge erhöhte Teilzeitentgelt).
  2. Freistellungsphase: In der zweiten Hälfte beziehungsweise der passiven Altersteilzeit stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Arbeit frei, wobei der Arbeitnehmer weiterhin sein Teilzeitgehalt bezieht.

Beim Blockmodell besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in der Freistellungsphase aufgrund einer Insolvenz nicht mehr bezahlen kann. Aufgrund dessen ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Wertguthaben bei Altersteilzeit abzusichern, insofern es das dreifache Arbeitsentgelt überschreitet, was im Blockmodell regelmäßig der Fall ist. Der Arbeitgeber muss alle sechs Monate seine Maßnahmen zur Insolvenzsicherung etwa durch Wertpapiere, dringliche Sicherheiten oder eine Bankbürgschaft schriftlich nachweisen. Wie genau die Insolvenzsicherung zu erfolgen hat, legt das Altersteilzeitgesetz nicht fest. Einige Arbeitgeber richten dafür ein eigenes Depot ein.

Individuelles Altersteilzeitmodell

Beim individuellen Modell können Arbeitgeber und Arbeitnehmer individualisierte Absprachen treffen. Das bedeutet, die Verteilung der Arbeitszeit kann eigens angepasst werden. So ist zum Beispiel eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit oder der Arbeitstage möglich. Hier können auch Block- und Gleichverteilungsmodell miteinander kombiniert werden.

Altersteilzeit und Urlaubsanspruch: In der Freistellungsphase des Blockmodells hat der Arbeitnehmer keinen Urlaubsanspruch, da keine Arbeitspflicht besteht. Der Urlaubsanspruch richtet sich ansonsten nach dem gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche und von 20 Werktagen bei einer Fünf-Tage-Woche.

Regelungen für Altersteilzeit – Öffentlicher Dienst

Der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit (TVATZ) regelt die Möglichkeiten der Altersteilzeitbeschäftigung für Angestellte des öffentlichen Dienstes. Für den öffentlichen Dienst gilt, dass Beschäftigte ab Vollendung des 55. Lebensjahres in Altersteilzeit gehen können, wenn ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist. Mit Vollendung des 60. Lebensjahres besteht ein tarifvertraglicher Anspruch auf Altersteilzeit. Nur wenn dringende betriebliche oder dienstliche Gründe vorliegen, darf der Arbeitgeber die Altersteilzeitvereinbarung ablehnen.

Für die Altersteilzeit im öffentlichen Dienst stehen dem Beschäftigten zwei Modelle der Arbeitszeitverteilung zur Auswahl:

  • FALTER-Modell oder Teilzeitmodell: Ältere Beschäftigte können mit einer Teilzeitbeschäftigung schrittweise in den Ruhestand gehen. So können Beschäftigte auch nach dem Renteneintrittsalter noch am Berufsleben teilnehmen. Das Gehalt richtet sich zum einen nach den Vereinbarungen im Tarifvertrag und zum anderen nach einer Teilrente (Teilzeitrente) der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Blockmodell: Der Beschäftigte beginnt mit einer Arbeitsphase, die schließlich von einer Freistellungsphase der gleichen Dauer abgelöst wird. Während der Freistellungsphase zahlt der Arbeitgeber eine Altersteilzeitvergütung und Aufstockungsbeträge.

Altersteilzeit – öffentlicher Dienst und Rente mit 63: Vorzeitig in Rente ab dem 63. Lebensjahr können die Beschäftigten gehen, die mindestens 35 Versicherungsjahre vorzuweisen haben oder bis 1951 geboren wurden und aufgrund von Altersteilzeit vorzeitig in den Ruhestand gehen.

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Altersteilzeit: Vor- und Nachteile

Die meisten Arbeitnehmer (2007 waren es 90 Prozent) wählen als Altersteilzeitmodell das Blockmodell, obwohl dieses insgesamt mehr Risiken birgt als das Gleichverteilungs- oder Teilzeitmodell. Die Tabelle fasst die Vorteile und die Nachteile einer Altersteilzeitvereinbarung auf Arbeitnehmerseite zusammen:

Vorteile der AltersteilzeitvereinbarungNachteile der Altersteilzeitvereinbarung
– deutliche Reduzierung der Arbeitsbelastung vor der Rente (zumindest beim Gleichverteilungs- oder Teilzeitmodell)
– der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sein Fachwissen an Nachfolger weiterzugeben
– gleitender Übergang in den Ruhestand (beim Teilzeit- oder Gleichverteilungsmodell)
– früher mehr Freizeit aufgrund der Freistellungsphase beim Blockmodell
– halbe Arbeitszeit, aber nicht halber Lohn, denn der Arbeitgeber unterstützt Altersteilzeit finanziell durch eine Aufstockung
– kein schrittweiser oder sanfter Übergang in die Altersrente beim Blockmodell
– geringeres Einkommen trotz Vollzeitarbeit (Blockmodell)
– niedrigere Rentenansprüche
– Jahressonderzahlungen können entfallen
– Risiko bei nicht ordnungsgemäßer Insolvenzsicherung (Blockmodell)
– deutlich geringeres Krankengeld, da die Aufstockung nicht berücksichtigt wird
Vorteile der AltersteilzeitvereinbarungNachteile der Altersteilzeitvereinbarung
– deutliche Reduzierung der Arbeitsbelastung vor der Rente (zumindest beim Gleichverteilungs- oder Teilzeitmodell)
– Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sein Fachwissen an Nachfolger weiterzugeben
– gleitender Übergang in den Ruhestand (beim Teilzeit- oder Gleichverteilungsmodell)
– früher mehr Freizeit aufgrund der Freistellungsphase beim Blockmodell
– halbe Arbeitszeit, aber nicht halber Lohn, denn der Arbeitgeber unterstützt Altersteilzeit finanziell durch eine Aufstockung
– kein schrittweiser oder sanfter Übergang in die Altersrente beim Blockmodell
– geringeres Einkommen trotz Vollzeitarbeit (Blockmodell)
– niedrigere Rentenansprüche
– Jahressonderzahlungen können entfallen
– Risiko bei nicht ordnungsgemäßer Insolvenzsicherung (Blockmodell)
– deutlich geringeres Krankengeld, da die Aufstockung nicht berücksichtigt wird

Einkommen während der Altersteilzeit berechnen

Einkommen in Altersteilzeit berechnen

Während der Altersteilzeit arbeitet ein Arbeitnehmer zwar nur halb so viel wie vorher, doch sein Gehalt wird nicht um die Hälfte reduziert. Der Grund: Der Arbeitgeber stockt sein Regelarbeitsentgelt auf.

Regelarbeitsentgelt

Das Regelarbeitsentgelt meint den sozialversicherungspflichtigen Lohn eines Arbeitnehmers. Dazu kommen unter Umständen noch weitere Bestandteile wie vermögenswirksame Leistungen oder Zuschläge für Sonntags- oder Feiertagsarbeit. Überstundenvergütungen und Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gehören nicht zum Regelarbeitsentgelt. In der Altersteilzeit wird neben der Arbeitszeit auch das Regelarbeitsentgelt des Arbeitnehmers halbiert – hinzu kommt aber der Aufstockungsbetrag durch den Arbeitgeber.

Hinweis: Das während der Altersteilzeit bezogene halbe Gehalt unterliegt der normalen Sozialversicherungspflicht.

Aufstockungsbetrag

Der Arbeitgeber verpflichtet sich gemäß Altersteilzeitgesetz mit der Altersteilzeitvereinbarung dazu, das Regelarbeitsentgelt des Arbeitnehmers um mindestens 20 Prozent des Brutto-Betrags aufzustocken (§ 3 Abs. 1 AltTZG). Der 20-prozentige arbeitgeberseitige Aufstockungsbetrag für das Altersteilzeit-Gehalt ist steuer- und sozialversicherungsfrei, sodass der Arbeitnehmer trotz halbierter Arbeitszeit weiterhin 70 Prozent seines einstigen Netto-Gehalts verdient.

Der Aufstockungsbetrag kann unter Umständen auch höher ausfallen, darf aber nicht höher als das Netto-Vollzeitgehalt des Arbeitnehmers sein. Zudem wird der Aufstockungsbetrag durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer mit einem besonders hohen Einkommen nicht 20 Prozent ihres Gehalts als Aufstockung erhalten, sondern 20 Prozent der maximalen Beitragsbemessungsgrenze.

Zu beachten ist, dass die Aufstockung bei Altersteilzeit dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das heißt, die Aufstockungsbeträge machen sich bei der Ermittlung des individuellen jährlichen Steuersatzes erhöhend bemerkbar und das reduzierte Gehalt wird mit einem etwas höheren Steuersatz als normal besteuert. Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeitvereinbarung getroffen haben, sind daher verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Achtung: Sofern die Altersteilzeit im Tarifvertrag geregelt ist, ist es möglich, dass neben der gesetzlichen Aufstockung noch eine tarifliche Aufstockung dazukommt. Dies ist oft bei Arbeitnehmers aus der Metall- und Chemieindustrie der Fall.

Altersteilzeit und Rente: Rentenversicherungsbeiträge

Altersteilzeit Auswirkungen auf Rente

Für den Arbeitnehmer hat die Altersteilzeit eine Auswirkung auf die Rente, denn er muss Renteneinbußen hinnehmen, die sich aber in Grenzen halten, da der Arbeitgeber die Rentenversicherungsbeiträge der Beschäftigten aufstocken muss. Der Arbeitgeber trägt weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge auf Basis von 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts beziehungsweise insgesamt höchstens 90 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. So haben Arbeitnehmer trotz Arbeitszeitreduzierung nur geringe Einbußen bei späteren Rentenzahlungen zu erwarten.

Jahre, die der Arbeitnehmer in Altersteilzeit gearbeitet hat, zählen als ganz normale beitragspflichtige Beschäftigungszeiten und damit vollständig zu den 45 Versicherungsjahren, die für eine abschlagsfreie Rente vorzuweisen sind. Das gilt auch für die Zeit, in der der Arbeitnehmer beim Blockmodell von der Arbeit freigestellt ist.

Beispiel: Altersteilzeit-Berechnung der Rentenversicherung für ein Kalenderjahr

Brutto-Jahresgehalt vor Altersteilzeitvereinbarung30.000 Euro
Brutto-Jahresgehalt nach Altersteilzeitvereinbarung (halbes Regelarbeitsentgelt)15.000 Euro
Rentenversicherungsbeitrag 18,6 % (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 9,3 % des Brutto-Gehalts an die gesetzliche Rentenversicherung)2.790 Euro
zusätzlicher Rentenversicherungsbeitrag durch den Arbeitgeber von 80 % von 2.790 Euro2.232 Euro
dem Arbeitnehmer gutgeschriebene Rentenversicherungsbeiträge5.022 Euro
entsprechendes Brutto-Jahresgehalt mit Altersteilzeitvereinbarung27.000 Euro
Brutto-Jahresgehalt vor Altersteilzeitvereinbarung30.000 Euro
Brutto-Jahresgehalt nach Altersteilzeitvereinbarung (halbes Regelarbeitsentgelt)15.000 Euro
Rentenversicherungsbeitrag 18,6 % (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 9,3 % des Brutto-Gehalts an die gesetzliche Rentenversicherung)2.790 Euro
zusätzlicher Rentenversicherungsbeitrag durch den Arbeitgeber von 80 % von 2.790 Euro2.232 Euro
dem Arbeitnehmer gutgeschriebene Rentenversicherungsbeiträge5.022 Euro
entsprechendes Brutto-Jahresgehalt mit Altersteilzeitvereinbarung27.000 Euro

Um als Arbeitnehmer eine grobe Orientierung zu erhalten, wie hoch das Einkommen während der Altersteilzeit ausfällt und mit welchen Einbußen er zu rechnen hat, finden sich im Internet unterschiedliche Altersteilzeitrechner (mit Aufstockung) sowie auch Altersteilzeitrechner für Beiträge in die deutsche Rentenversicherung.

Als Faustregel gilt: Ein Jahr Altersteilzeit ist für die spätere Rente etwa zehn Prozent weniger wert als ein Jahr Vollzeitarbeit oder der vorherigen Arbeitszeit.

Hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit?

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet zum Ende der Altersteilzeitbeschäftigung Altersrente zu beantragen. Sie können die Zeit bis zum Rentenbeginn auch mit Ersparnissen überbrücken oder unter Umständen Arbeitslosengeld I beantragen. Dafür müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten zwei Jahre mindesten ein Jahr lang Beiträge zur Arbeitslosengeldversicherung gezahlt haben, was bei Personen mit Altersteilzeitbeschäftigung der Fall gewesen sein sollte.
  • Man muss arbeitslos sein. Das bedeutet, der Arbeitnehmer muss sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Die Meldung kann bereits drei Monate vor Ende der Altersteilzeitbeschäftigung erfolgen. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss der Arbeitnehmer sich persönlich arbeitslos melden.
  • Auch eine Arbeitsuchendmeldung muss bei der Arbeitsagentur erfolgen, und zwar sobald bekannt ist, wann das Arbeitsverhältnis endet beziehungsweise spätestens drei Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit oder dem Ende der Altersteilzeitvereinbarung.
Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit

Wie lange Arbeitslosengeld im Anschluss an eine Altersteilzeit gezahlt wird, hängt davon ab, wie alt der Arbeitnehmer bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit ist. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer, deren Altersteilzeitbeschäftigung endet, älter als 58 Jahre. Hat der Arbeitnehmer zuvor mindestens vier Jahre lang in die Arbeitslosengeldversicherung gezahlt, besteht ein Arbeitslosengeldanspruch für 24 Monate.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt von der Höhe der Beiträge zur Arbeitslosengeldversicherung ab, die der Arbeitnehmer zuvor eingezahlt hat. Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach Ende der Altersteilzeitbeschäftigung ist nicht das Netto-Gehalt, das der Arbeitnehmer zuvor überwiesen bekommen hat, relevant, sondern ein geringerer Betrag. Beim Blockmodell hat der Arbeitnehmer nämlich nur Anspruch auf 50 Prozent des verdienten Brutto-Gehalts. Auf dieser Grundlage werden auch die Arbeitslosengeldversicherungsbeiträge berechnet. Der arbeitgeberseitige Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit wird bei der Berechnung der Beiträge zur Arbeitslosengeldversicherung nicht berücksichtigt.

Beispiel zur Berechnung der Arbeitslosengeldhöhe im Anschluss an die Altersteilzeitbeschäftigung:

monatliches Netto-Arbeitsentgelt vor der Altersteilzeitvereinbarung3.000 Euro
monatliches Netto-Arbeitsentgelt während der Altersteilzeitvereinbarung (beitragspflichtig in der Arbeitslosengeldversicherung)1.500 Euro
monatliche Aufstockung durch den Arbeitgeber (nicht beitragspflichtig in der Arbeitslosengeldversicherung)900 Euro
monatliches Netto-Arbeitsentgelt während der Altersteilzeitvereinbarung inklusive Aufstockung2.400 Euro
Netto-Arbeitslosengeldanspruch nach Ende der Altersteilzeitvereinbarung (60 % von 1.500 Euro)900 Euro
monatliches Netto-Arbeitsentgelt vor der Altersteilzeitvereinbarung3.000 Euro
monatliches Netto-Arbeitsentgelt während der Altersteilzeitvereinbarung (beitragspflichtig in der Arbeitslosengeldversicherung)1.500 Euro
monatliche Aufstockung durch den Arbeitgeber (nicht beitragspflichtig in der Arbeitslosengeldversicherung)900 Euro
monatliches Netto-Arbeitsentgelt während der Altersteilzeitvereinbarung inklusive Aufstockung2.400 Euro
Netto-Arbeitslosengeldanspruch nach Ende der Altersteilzeitvereinbarung (60 % von 1.500 Euro)900 Euro

Früher in Rente gehen: Optionen für Arbeitnehmer

Vorruhestandsregelungen

Altersteilzeit ist nur ein Modell für einen schrittweisen Übergang zur Rente. Es gibt noch andere Optionen, früher in Rente beziehungsweise in den Vorruhestand zu gehen, ohne (große) finanzielle Einbußen hinzunehmen. Zu diesen anderen Optionen gehören etwa Vorruhestandsregelungen oder ein Lebensarbeitszeitkonto.

Trifft ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine Vorruhestandsvereinbarung, muss er in der Regel mit geringen Renteneinbußen rechnen. Es handelt sich um eine spezielle Vereinbarung, bei der der Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung einer Vorruhestandsregelung aufgelöst wird. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer bis zur Auszahlung der gesetzlichen Rente anstelle des Gehalts ein Vorruhestandsgeld zu zahlen. Dieses liegt bei mindestens 65 Prozent des letzten Bruttogehalts.

Arbeitnehmer, die in den Vorruhestand gehen, müssen mit Abschlägen bei der gesetzlichen Rente rechnen. Wer aber mehr als 45 Jahre Rentenversicherungszeit vorzuweisen hat, kann etwa zwei Jahre früher in Rente gehen – ohne finanzielle Einbußen. Wer also vor 1953 geboren wurde und mindestens 45 Beitragsjahre vorzuweisen hat, kann von der Vorruhestandsregelung mit 63 Jahren profitieren und Altersrente abschlagsfrei erhalten.

Mit der Vorruhestandsregelung bei Personalabbau schicken Unternehmen ältere Mitarbeiter in den Vorruhestand. Oft werden dabei Aufhebungsverträge geschlossen, in denen vereinbart wird, dass der Arbeitnehmer mindestens 65 Prozent seines letzten Gehalts als Vorruhestandsgeld erhält.

Beim Lebensarbeitszeitkonto richtet der Arbeitgeber ein Zeitkonto ein, auf dem zum Beispiel Überstunden, Arbeitgeberzuschüsse, Urlaubstage oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld des Arbeitnehmers angespart werden. Von dem Guthaben kann schließlich die Freistellung und der Vorruhestand bei entsprechendem Gehalt finanziert werden.

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