Arbeitszeit im Minijob: So viele Stunden müssen geringfügig Beschäftigte arbeiten

Nicht nur für Vollzeitarbeitnehmer, sondern auch im Nebenjob als Aushilfe ist die Arbeitszeit von Bedeutung. Je nach Mindestlohn dürfen Minijobber eine bestimmte Stundenanzahl im Monat nicht überschreiten. Wir erklären, wie viele Stunden 450-Euro-Jobber monatlich arbeiten dürfen und was sie bei der Einteilung ihrer Arbeitszeiten beachten müssen.

  1. Was ist ein Minijob?
  2. Wie viele Stunden muss man für 450 Euro arbeiten?
  3. Verteilung der Arbeitszeit beim Minijob
  4. Minijob und flexible Arbeitszeit?
  5. Arbeitszeiterfassung: Ist ein Stundenzettel im 450-Euro-Job Pflicht?

Was ist ein Minijob?

Minijobs, deren Rechtsgrundlage das Vierte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) bilden, sind geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungen. Es lassen sich grundsätzlich zwei Arten von Minijobs unterscheiden:

  • Geringfügige Beschäftigung oder 450-Euro-Job: Der Monatslohn darf 450 Euro nicht übersteigen. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der Arbeitstage pro Monat sind dabei unerheblich.
  • Kurzfristiger Minijob: Der Arbeitseinsatz darf im Laufe eines Kalenderjahres drei Monate oder 40 Tage nicht überschreiten. Der Monatslohn kann schwanken.
Wie viele Stunden muss man im Minijob arbeiten?

Weiterhin ist zwischen Minijobber im gewerblichen Bereich und im privaten Haushalt zu unterscheiden. Bei einer haushaltsnahen Tätigkeit (etwa Kochen, Putzen, Gartenarbeit oder Einkaufen gehen) zahlt der Arbeitgeber nur geringe Abgaben und hat Steuervorteile. Gewerbliche Arbeitgeber zahlen höhere Abgaben für den 450-Euro-Jobber.

Minijobber erwerben bei Ausübung eines 450-Euro-Jobs Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung, denn sie leisten einen geringen Eigenbeitrag. Allerdings handelt es sich beim Minijob um keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sodass Minijobber nicht automatisch kranken- und pflegeversichert sind. Geringfügig Beschäftigte führen zudem keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung ab, weshalb sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Geringfügig Beschäftigte haben die gleichen Rechte wie Vollzeitarbeitnehmer. Das heißt, für sie besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Urlaub. Beim Arbeits- oder Wegeunfall besteht zusätzlich ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem genießen Minijobber Kündigungsschutz, wenn sie seit mindestens sechs Monaten in einem Unternehmen, das kein Kleinbetrieb ist, beschäftigt sind.

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Wie viele Stunden muss man für 450 Euro arbeiten?

Minijob-Stunden

Die Arbeitszeit beim 450-Euro-Job ergibt sich aus dem Stundenlohn. Die Stundenanzahl im Minijob hängt vom Stundenlohn ab. Wichtig ist, dass der monatliche Lohn die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro regelmäßig nicht überschreitet. Geringfügig Beschäftigte (auch Werkstudenten) haben Anspruch auf den hierzulande geltenden gesetzlichen Mindestlohn. Dieser liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 9,82 Euro und steigt ab dem 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Für Minijobber heißt das:

  • Von Januar bis Juni 2022 dürfen im Minijob 45 Stunden pro Monat nicht überschritten werden (450 Euro / 9,82 Euro = 45,82 Stunden).
  • Ab Juli 2022 sinken im Minijob die Monatsstunden auf 43, da sich der gesetzliche Mindestlohn erhöht.

Als Untergrenze beim Stundenlohn gilt für geringfügig und kurzfristige Beschäftigungen immer der gesetzliche Mindestlohn, der halbjährlich oder jährlich ansteigt. Auch ein Anstieg der Geringfügigkeitsgrenze über die 450 Euro hinaus ist möglich. Die Tabelle verdeutlicht den Zusammenhang zwischen Stundenlohn und den zulässigen monatlichen Minijob-Arbeitsstunden:

Stundenlohnmaximal erlaubte monatliche Stundenzahl im 450-Euro-Job
9,82 Euro (Mindestlohn vom 1.1. bis 30.6.2022)45,82 Stunden pro Monat
9,90 Euro45,45 Stunden pro Monat
10 Euro45 Stunden pro Monat
10,45 Euro (Mindestlohn ab 1.7.2022) 43,06 Stunden pro Monat
11 Euro40,9 Stunden pro Monat
12 Euro (geplanter Mindestlohn ab Oktober 2022)37,5 Stunden pro Monat
Stundenlohnmaximal erlaubte monatliche Stundenzahl im 450-Euro-Job
9,82 Euro (Mindestlohn vom 1.1. bis 30.6.2022)45,82 Stunden pro Monat
9,90 Euro45,45 Stunden pro Monat
10 Euro45 Stunden pro Monat
10,45 Euro (Mindestlohn ab 1.7.2022) 43,06 Stunden pro Monat
11 Euro40,9 Stunden pro Monat
12 Euro (geplanter Mindestlohn ab Oktober 2022)37,5 Stunden pro Monat

Hinweis: Arbeitnehmer dürfen so viele Minijobs ausüben, wie sie wollen, sofern sie insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienen.

Verteilung der Arbeitszeit beim Minijob

Seit Januar 2013 gibt es keine feste Arbeitszeitregelung für Minijobber mehr; diese Regelung sah zunächst vor, dass im Minijob die wöchentliche Arbeitszeit bei maximal 15 Stunden liegen darf. Heute gilt für die geringfügige Beschäftigung, die Arbeitszeit kann beliebig verteilt werden. Die Zahl der Einsätze oder die wöchentliche Arbeitszeit spielt im Minijob keine Rolle – der Stundenlohn ist ausschlaggebend. Dennoch müssen sich auch geringfügig Beschäftigte an die Vorgaben zu maximalen Arbeitszeiten aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) halten. Dazu gehören etwa:

  • maximale Stunden im Minijob pro Tag: acht Stunden
  • Pausenzeiten: spätestens nach sechs Stunden Arbeit ist eine 30-minütige Pause einzulegen
  • Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen

Bei kurzfristigen Minijobs darf die Verdienstgrenze von 450 Euro teilweise überschritten werden. Zu beachten ist dabei, dass der Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres dem Minijob nicht mehr als insgesamt 70 Arbeitstage oder nicht länger als drei Monaten nachgehen darf.

Wie viele Stunden muss man bei einem Minijob mindestens arbeiten? Um auf einen Monatsverdienst von 450 Euro zu kommen, muss ein geringfügig Beschäftigter bei einem derzeitigen gesetzlichen Mindeststundenlohn von 9,82 Euro pro Monat 45 Stunden arbeiten. Ist sein Stundenlohn höher, muss er weniger Arbeitszeit investieren.

Minijob und flexible Arbeitszeit?

Flexible Arbeitszeiten im 450-Euro-Job

Es gibt sowohl Minijobs mit regelmäßigen als auch mit unregelmäßigen Arbeitszeiten. Mithilfe von Arbeitszeitkonten oder Gleitzeitregelungen können Arbeitgeber ihren Personaleinsatz flexibel planen und gleichzeitig die Verdienstgrenzen ihrer 450-Euro-Jobber im Auge behalten. Nutzt der Arbeitgeber flexible Arbeitszeitregelungen, muss er dafür sorgen, dass dem Minijobber neben dem Aufbau auch der Abbau von Zeitguthaben ermöglicht wird.

Soll ein geringfügig Beschäftigter flexiblen Arbeitszeiten nachgehen, muss der Arbeitgeber mit dem Beschäftigten ein festes monatliches Gehalt vereinbaren und dabei die Verdienstgrenze von 5.400 Euro jährlich berücksichtigen. Die je nach Höhe des Stundenlohns jährlich abzuleistenden Arbeitsstunden kann der Minijobber dann flexibel auf die einzelnen Monate verteilen. Minijobber können bis zu drei Monate sogar ganz von der Arbeitsleistung befreit werden.

Kein Minijob besteht, wenn die Arbeitszeit erheblich schwankt. Das bedeutet, beschäftigt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nur wenige Monate im Jahr in Vollzeit, das restliche Jahr aber so wenig, dass seine Gesamtstundenzahl einem Jahresgesamtverdienst von 5.400 Euro entspricht, liegt eine erhebliche Schwankung vor und der Arbeitnehmer hat keinen Minijob.

Schließen Arbeitgeber und Minijobber einen Arbeitsvertrag auf Stundenbasis kann der Arbeitgeber im 450-Euro-Job die Arbeitszeit flexibel gestalten. Diese gesetzlichen Bestimmungen muss ein Minijob auf Stundenbasis erfüllen:

  • Arbeitgeber und geringfügig Beschäftigter können für den Minijob eine Arbeitszeit pro Woche oder pro Tag festlegen.
  • Treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dahingehend keine Vereinbarung, muss der 450-Euro-Jobber laut Gesetz mindestens zehn Stunden in der Woche mit jeweils mindestens drei zusammenhängenden Stunden beschäftigt werden. Beim Arbeitsvertrag auf Stundenbasis sind also im Minijob zehn Mindeststunden wöchentlich abzuleisten. Dabei gilt eine dreistündige zusammenhängende Mindestarbeitszeit für den Minijob.

Arbeitszeiterfassung: Ist ein Stundenzettel im 450-Euro-Job Pflicht?

Arbeitszeiterfassung Minijob

Seit der Einführung des Mindestlohns ist es Pflicht, im Minijob die Arbeitszeit zu dokumentieren. Für die Zukunft ist abzusehen, dass eine vollständige Arbeitszeiterfassung (inklusive Arbeitszeiten, Mehrarbeit und Pausen) für alle Arbeitgeber verpflichtend wird.

Gewerbliche Arbeitgeber sind gemäß Mindestlohngesetz zur detaillierten Stundenerfassung im Minijob verpflichtet (§ 17 MiLoG). Dies dient zur Prüfung der Einhaltung des Mindestlohns durch Hauptzollämter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie der Rentenversicherungs-Prüfdienste. Für geringfügige Beschäftigte in Privathaushalten und bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen muss kein Stundennachweis im Minijob erbracht werden.

Laut Paragraf 17 im Mindestlohngesetz müssen Arbeitgeber folgendes beachten:

  • Die Minijob-Zeiterfassung muss Arbeitsbeginn, Arbeitsende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit umfassen.
  • Die Arbeitsleistung ist spätestens sieben Kalendertage nach dem Tag der Arbeitsleistung zu dokumentieren.
  • Die Stundenaufzeichnung für den Minijob muss der Arbeitgeber mindestens zwei Jahre lang aufbewahren.

Achtung: Es ist nicht ausreichend, die Minijob-Stunden pro Woche oder pro Monat im Arbeitsvertrag zu regeln. Arbeitgeber müssen die tatsächliche Arbeitszeit dokumentieren.

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