Um die Sicherheit auf deutschen Straßen zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die Arbeitszeiten für Lkw-Fahrer besonders ausführlich geregelt. Die Fahrer sollen ausgeruht und nicht übermüdet ihre langen Strecken auf den Bundesstraßen und Autobahnen meistern können. Wir haben die für Berufskraftfahrer einzuhaltenden Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten verständlich zusammengefasst.
- Wen betreffen Lenk- und Ruhezeiten? – Gesetzliche Regelungen
- Lkw-Fahrer: Lenkzeit ist nicht gleich Arbeitszeit
- Wie lange darf ein Lkw-Fahrer fahren? – Tägliche und wöchentliche Lenk- und Arbeitszeiten
- Lenkzeitunterbrechungen: Pausenzeiten für Lkw-Fahrer
- Gesetzliche Ruhezeiten für Berufskraftfahrer
- Regelungen zur Schichtzeit für Lkw-Fahrer
- Arbeitszeit, Lenkzeit und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer – Tabelle
- Was passiert, wenn Fahrer die gesetzlichen Ruhe- und Lenkzeiten für Lkw nicht einhalten?
Wen betreffen Lenk- und Ruhezeiten? – Gesetzliche Regelungen
Für Lkw-Fahrer und andere Berufskraftfahrer sind unterschiedliche Gesetze und Verordnungen relevant, wie zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Fahrpersonalgesetz (FPersG), die Fahrpersonalverordnung (FPersV) und die EU-Verordnung 561/2006. Dort finden sich unter anderem Regelungen zu den Ruhe- und Lenkzeiten sowie den Arbeitszeiten von Berufskraftfahrern.
Lenk- und Ruhezeiten betreffen alle Fahrzeuge, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen und mehr aufweisen, wie etwa Lkw. Auch Kraftfahrzeuge, mit denen mehr als acht Personen (plus Fahrer) befördert werden können, müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben zu Lenk- und Ruhezeiten halten. Unter anderem für Wohnmobile, Busse, deren Linienstrecke 50 Kilometer nicht überschreitet, oder Kfz mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 40 Kilometer pro Stunde gelten die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten nicht.
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Jetzt kostenlos prüfenLkw-Fahrer: Lenkzeit ist nicht gleich Arbeitszeit
Gesetzlich geregelt werden die Lenkzeiten für Lkw-Fahrer durch das Fahrpersonalgesetz. Unter Lenkzeit ist die Dauer der Lenktätigkeit zu verstehen. Damit ist die Zeit gemeint, in der ein Lkw-Fahrer tatsächlich mit seinem Fahrzeug unterwegs ist. Auch Standzeiten, verursacht durch das Stehen an Ampeln oder Bahnübergängen, gehören zur Lenkzeit.
Die Lenkzeit ist allerdings nur ein Bestandteil der Arbeitszeit, dem Zeitraum zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende (§ 21a ArbZG). Ruhepausen und Ruhezeiten zählen nicht als Lenk- oder Arbeitszeit. Neben der Lenkzeit gehören zur Arbeitszeit für Lkw-Fahrer noch:
- Be- und Entladezeiten sowie das Bewachen von Be- und Entladungen
- Wartungs- und Reinigungsarbeiten
- Zeit, die für behördliche oder gesetzliche Formalitäten in Anspruch genommen wird
- Wartezeiten
Ist Bereitschaftszeit Arbeitszeit für Lkw-Fahrer? Bereitschaftszeit im Lkw oder außerhalb des Lkw sowie Lenkzeitunterbrechungen (Ruhepausen oder Ruhezeiten) zählen nicht als Arbeitszeit.
Wie lange darf ein Lkw-Fahrer fahren? – Tägliche und wöchentliche Lenk- und Arbeitszeiten
Die maximale Lenkzeit für Lkw-Fahrer beträgt laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG) neun Stunden, wobei die Lenkzeit zweimal pro Woche auf zehn Stunden erhöht werden darf. Die tägliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer schließt die Lenkzeit mit ein und darf maximal zehn Stunden umfassen, wenn der Fahrer innerhalb von sechs Kalendermonaten durchschnittlich nicht länger als acht Stunden am Tag arbeitet. Bei neun Stunden Lenkzeit darf der Lkw-Fahrer nicht mehr als eine Stunde zusätzlich andere Arbeiten verrichten.
Die wöchentliche Lenkzeit für Lkw-Fahrer darf 56 Stunden grundsätzlich nicht überschreiten. Die Arbeitszeit für Lkw-Fahrer liegt normalerweise bei 48 Stunden pro Woche. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Lkw-Fahrer liegt laut Arbeitszeitgesetz bei 60 Stunden, wenn die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der vorangegangenen vier Monate bei 48 Stunden lag. Weiterhin gilt, dass die Lenkzeit innerhalb einer Doppelwoche nicht mehr als 90 Stunden betragen darf.
Lenkzeitunterbrechungen: Pausenzeiten für Lkw-Fahrer
Mit Lenkzeitunterbrechung oder Fahrtunterbrechung ist die Zeit gemeint, in der der Lkw-Fahrer nicht hinter dem Steuer sitzt und auch keine anderweitigen Fahrertätigkeiten ausübt, die in die Arbeitszeit eines Kraftfahrers gehören. Fahrtunterbrechungen sind demnach Lkw-Pausenzeiten, in denen sich der Fahrer erholen kann. Verbringt der Lkw-Fahrer Zeit auf dem Beifahrersitz seines Fahrzeugs, zählt auch das als Fahrtunterbrechung.
Fahrtunterbrechungen werden für Berufskraftfahrer laut Fahrpersonalgesetz (FPersG) folgendermaßen geregelt:
- Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden sind Lkw-Fahrer dazu verpflichtet, eine Fahrtunterbrechung einzulegen.
- Die Fahrtunterbrechung sollte 45 Minuten umfassen.
- Es ist möglich, die Lenkzeitunterbrechung in zwei Abschnitte aufzuteilen. Die erste Ruhepause muss dann mindestens 15 Minuten betragen, die zweite mindestens 30 Minuten.
- Nach dem Ende der insgesamt 45-minütigen Lenkzeitunterbrechung beginnt eine neue Lenkzeit von 4,5 Stunden.
Was die Pausenzeiten angeht, spielt auch das Arbeitszeitgesetz für Lkw-Fahrer eine Rolle. Dort ist festgelegt, dass nach einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einzuhalten ist. Für Berufskraftfahrer bedeutet das konkret, dass sie, bevor sie ihre Lenkzeit von 4,5 Stunden antreten, maximal 1,5 Stunden mit anderen Arbeiten beschäftigt gewesen sein dürfen. Haben sie vor Antritt der Lenkzeit zum Beispiel bereits zwei Stunden gearbeitet, müssen sie die Lenkzeit bereits nach vier Stunden für eine Ruhepause von 30 Minuten unterbrechen. Nach neun Stunden Arbeiten inklusive Lenkzeit ist gemäß Arbeitszeitgesetz durch den Berufskraftfahrer eine 45-minütige Ruhepause einzulegen.
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Jetzt kostenlos prüfenGesetzliche Ruhezeiten für Berufskraftfahrer
Wie auch für Arbeitnehmer Ruhezeiten zwischen zwei Schichten oder zwei Arbeitstagen einzuhalten sind, gibt es für Lkw-Fahrer gemäß Fahrpersonalgesetz (FPersG) fest vorgeschriebene Ruhezeiten:
- Tägliche Ruhezeit Lkw: Der Zeitraum, der weder Lenk- noch Arbeitszeit ist, gilt als Ruhezeit. Sie steht dem Lkw-Fahrer zur freien Verfügung. Gesetzlich vorgeschrieben ist für Lkw-Fahrer eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden innerhalb von 24 Stunden. Es besteht aber die Möglichkeit, die tägliche Ruhezeit von elf Stunden in zwei Blöcke aufzuteilen. Bei Aufteilung der Ruhezeit, verlängert sie sich auf zwölf Stunden. Der erste Block muss drei Stunden lang sein, der zweite Block neun Stunden. Eine andere Aufteilung ist gesetzlich nicht möglich.
- Wochenruhezeit (Wochenendruhezeit) Lkw: Die wöchentliche Ruhezeit für Lkw-Fahrer liegt bei mindestens 45 zusammenhängenden Stunden. Die 45 Stunden Ruhezeit müssen nicht unbedingt auf einen Samstag und Sonntag fallen, sondern können auch unter der Woche sein.
Es gibt auch Ausnahmen die Ruhezeiten für Lkw-Fahrer betreffend:
- Verkürzte tägliche Ruhezeiten: Im Ausnahmefall ist eine Verkürzung der täglichen Ruhezeit von elf auf neun Stunden möglich. Diese Verkürzung ist maximal dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten möglich. Die Zeit muss dann nicht nachgeholt werden.
- Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit: Eine Verkürzung der Wochenruhezeit ist möglich. Wenn der Fahrer in der ersten Woche die 45 Stunden eingehalten hat, kann er die Wochenruhezeit in der zweiten Woche auf mindestens 24 Stunden verkürzen. In der dritten Woche müssen es wieder 45 Stunden Mindestruhezeit sein. Die ausstehenden 21 Stunden aus der zweiten Woche müssen innerhalb der kommenden drei Wochen (Woche 4 bis 6) nachgeholt werden, wobei die nachgeholte Wochenruhezeit direkt im Anschluss an eine tägliche Ruhezeit erfolgen muss.
Achtung: Während der täglichen oder der Wochenruhezeit dürfen Lkw-Fahrer nur im Fahrzeug verbleiben, wenn dieses über eine Schlafkabine verfügt. Andernfalls müssen sie ihre Ruhezeit an einem geeigneten Ort verbringen. Bei Verstößen drohen dem Lkw-Fahrer und dem Unternehmen Bußgelder.
Regelungen zur Schichtzeit für Lkw-Fahrer
Schichtzeit und Lenkzeit sind nicht dasselbe für Berufskraftfahrer, denn die Schicht beginnt mit dem Erscheinen des Fahrers am Arbeitsplatz. Dort kann zunächst eine Besprechung stattfinden oder der Lkw muss erst beladen werden. Die Lkw-Schichtzeit entspricht demnach der Arbeitszeit des Fahrers. Das Arbeitszeitgesetz regelt für Kraftfahrer demnach die Arbeitszeit.
Die Schichtzeit liegt wie auch die gesetzliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer zwischen dem Arbeitsbeginn und dem Ende der Arbeit. Eine Schicht für Lkw-Fahrer setzt sich also zusammen aus der Arbeitszeit, der Lenkzeit und den Fahrtunterbrechungen.
Im Hinblick auf die tägliche Ruhezeit für Lkw-Fahrer von elf Stunden bleibt bei einem 24-Stunden-Zyklus eine Lkw-Schichtzeit von 13 Stunden übrig. Bei einer Verkürzung der Ruhezeit auf neun Stunden, umfasst die Schicht für den Lkw-Fahrer dann maximal 15 Stunden.
Arbeitszeit, Lenkzeit und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer – Tabelle
Die folgende Tabelle schafft einen Überblick über die Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Lenkzeiten für Lkw-Fahrer sowie über die Ausnahmen zu den gesetzlichen Arbeitszeitregelungen:
Zeitabschnitt am Arbeitstag | Lkw-Fahrer: Gesetzliche Arbeitszeit | Ausnahmen |
tägliche Lenkzeit Lkw | 9 Stunden | 2x wöchentlich auf 10 Stunden verlängerbar |
maximale Arbeitszeit für Lkw-Fahrer pro Tag | 10 Stunden | |
wöchentliche Lenkzeit Lkw | maximal 56 Stunden | 90 Stunden in einer Doppelwoche |
Lkw-Fahrer: maximale Arbeitszeit pro Woche | 48 Stunden | auf 60 Stunden erweiterbar, wenn der Durchschnitt der letzten 4 Monate bei 48 Stunden lag |
maximale Lenkzeit am Stück vor Fahrtunterbrechung | nach 4,5 Stunden Lenkzeit 45 Minuten Pause | Pause kann in 15- und 30-Minuten-Blöcke aufgeteilt werden |
tägliche Ruhezeit Lkw | 11 Stunden | 3x pro Woche auf 9 Stunden reduzierbar |
Wochenruhezeit Lkw | 45 Stunden | 24 Stunden, wenn fehlende 21 Stunden innerhalb von 3 Wochen nachgeholt werden |
tägliche Lkw-Schichtzeit | 13 Stunden | auf 15 Stunden erweiterbar bei reduzierter Ruhezeit |
Zeitabschnitt am Arbeitstag | Lkw-Fahrer: Gesetzliche Arbeitszeit | Ausnahmen |
tägliche Lenkzeit Lkw | 9 Stunden | 2x wöchentlich auf 10 Stunden verlängerbar |
maximale Arbeitszeit für Lkw-Fahrer pro Tag | 10 Stunden | |
wöchentliche Lenkzeit Lkw | maximal 56 Stunden | 90 Stunden in einer Doppelwoche |
Lkw-Fahrer: maximale Arbeitszeit pro Woche | 48 Stunden | auf 60 Stunden erweiterbar, wenn der Durchschnitt der letzten 4 Monate bei 48 Stunden lag |
maximale Lenkzeit am Stück vor Fahrtunterbrechung | nach 4,5 Stunden Lenkzeit 45 Minuten Pause | Pause kann in 15- und 30-Minuten-Blöcke aufgeteilt werden |
tägliche Ruhezeit Lkw | 11 Stunden | 3x pro Woche auf 9 Stunden reduzierbar |
Wochenruhezeit Lkw | 45 Stunden | 24 Stunden, wenn fehlende 21 Stunden innerhalb von 3 Wochen nachgeholt werden |
tägliche Lkw-Schichtzeit | 13 Stunden | auf 15 Stunden erweiterbar bei reduzierter Ruhezeit |
Was passiert, wenn Fahrer die gesetzlichen Ruhe- und Lenkzeiten für Lkw nicht einhalten?
Verstoßen Berufskraftfahrer gegen die gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Lenk- und Ruhezeiten, müssen sie und ihr Arbeitgeber mit teils hohen Geldbußen rechnen. Wird beispielsweise die tägliche Lenkzeit um 10 Minuten überschritten, muss der Lkw-Fahrer ein Bußgeld von 30 Euro zahlen. Doch wurde die Lenkzeit um mehr als 2 Stunden überschritten, kostet das dem Lkw-Fahrer bereits 60 Euro und dem Unternehmen 180 Euro Bußgeld. Wurde der Fahrer zum Beispiel dabei erwischt, die Wochenruhezeit im Lkw verbracht zu haben, drohen ihm 500 Euro und dem Arbeitgeber 1.500 Euro Bußgeld. Auch die Unterschreitung der täglichen Ruhezeit und die Verkürzung der Lenkzeitunterbrechung zieht Bußgelder nach sich.
Seit Mai 2006 neu zugelassene Lkw müssen mit digitalen Kontrollgeräten ausgestattet sein, sodass das Bundesamt für Güterverkehr und die Polizei die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern überwachen können. Berufskraftfahrer sind grundsätzlich zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet, ab dem Moment, wo sie den Lkw fahren. Bei Nichtvorhandensein eines digitalen Kontrollgeräts können das etwa handschriftliche Aufzeichnungen, Schaublätter, Ausdrucke oder eine Fahrerkarte sein, in denen die Daten des aktuellen Tages und der letzten 28 Tage dokumentiert sind.
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