Nach einer Kündigung kann ein Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einreichen und auf Wiedersteinstellung klagen. Wir haben für Sie zusammengefasst was der Wiedereinstellungsanspruch beinhaltet und welcher Unterschied zwischen Wiedereinstellung und Weiterbeschäftigung besteht.
- Was passiert nach einer gewonnenen Kündigungsschutzklage?
- Gibt es einen Wiedereinstellungsanspruch bei einer Kündigungsschutzklage?
- Unterschied zwischen Wiedereinstellung und Weiterbeschäftigung
Was passiert nach einer gewonnenen Kündigungsschutzklage?
Das Ziel einer Kündigungsschutzklage ist die Wiedereinstellung oder Wiedereinsetzung. Ein gewonnener Kündigungsschutzprozess führt also zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses: Das Arbeitsverhältnis, das zuvor bestanden hat, wird erneut in Kraft gesetzt. Für die Wiedereinsetzung nach der Kündigungsschutzklage ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem wieder einzustellenden Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber erforderlich.
Stellt das zuständige Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung des Arbeitgebers fest, bekommt der Arbeitnehmer weiterhin seinen Arbeitslohn. Wenn der Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses von der Arbeit freigestellt war, gilt der Kündigungsschutz rückwirkend für diesen Zeitraum. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss den in dieser Zeit nicht gezahlten Arbeitslohn nachzahlen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Arbeitsgericht nach einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses festsetzt. Dazu kommt es, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so stark beeinträchtigt wurde, dass für den Arbeitnehmer nach der Kündigungsschutzklage eine Wiedereinstellung unzumutbar ist.
Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer kein Recht auf eine Abfindung nach einer Kündigungsschutzklage. Das Arbeitsgericht kann den Arbeitgeber allerdings zur Zahlung einer Abfindung verurteilen. Bei einer erfolgreichen Klage auf Wiedereinstellung ist eine Abfindung für den Arbeitnehmer ausgeschlossen.
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Reicht ein Arbeitnehmer nach seiner Kündigung Klage auf Wiedereinstellung ein, verlangt er vom Arbeitgeber das rechtliche Einverständnis zum Abschluss eines Arbeitsvertrages. Dabei kann der Arbeitgeber dem Vertragsangebot des Arbeitnehmers zustimmen oder der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer ein Vertragsangebot unterbreiten. Der Arbeitnehmer muss dem Vertragsangebot erst zustimmen, bevor der Arbeitsvertrag in Kraft gesetzt wird.
Ist die Kündigungsschutzklage erfolgreich, stellt das Gericht fest, dass die Kündigung unwirksam war und dass das Arbeitsverhältnis somit niemals unterbrochen war. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Annahmeverzugslohn, Weiterbeschäftigung und zukünftige Lohnzahlung.
Wiedereinstellung trotz wirksamer Kündigung? In der Regel führt eine wirksame Kündigung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. In Ausnahmefällen hat der Arbeitnehmer aber bei einer Kündigungsschutzklage einen Wiedereinstellungsanspruch. Das hängt maßgeblich davon ab, welche Kündigungsgründe vorgelegen haben und wann der Grund für die Kündigung wegfällt.
Trotz gesetzlichem Kündigungsschutz sind Arbeitnehmer nicht vor ordentlichen betriebsbedingten Kündigungen geschützt. Wenn innerhalb der Kündigungsfrist aber die Grundlage für die Kündigung wegfällt – eine bestimmte Unternehmerentscheidung –, hat der betriebsbedingt entlassene Arbeitnehmer einen Anspruch auf Wiedereinstellung.
Unterschied zwischen Wiedereinstellung und Weiterbeschäftigung
Mit Weiterbeschäftigung ist die vorläufige oder vorübergehende Beschäftigung des Arbeitnehmers in der Zeit des Kündigungsschutzprozesses gemeint. In dieser Zeit ist unklar, ob das Arbeitsverhältnis nach der Kündigung durch den Arbeitgeber noch besteht oder nicht beziehungsweise ob die Kündigung wirksam oder unwirksam ist.
Ein Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung ist typischer Bestandteil einer Kündigungsschutzklage. Er soll verhindern, dass ein Arbeitnehmer den Bezug zu seinem Job verliert, da es unter Umständen Jahre dauern kann, bis Gerichte über eine Kündigung rechtskräftig entschieden haben.
Während der Anspruch auf Weiterbeschäftigung nur bis zum Ende des Kündigungsschutzprozesses besteht, sind Ansprüche auf Wiedereinstellung zeitlich unbegrenzt was die Beschäftigung und die Lohnzahlung angeht. Hat ein Arbeitnehmer einen Wiedereinstellungsanspruch, ist der Arbeitgeber zum Abschluss eines Arbeitsvertrags verpflichtet – Lohnfortzahlung und Beschäftigung allein reichen nicht aus. Bei der Weiterbeschäftigung hingegen schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kein neues Arbeitsverhältnis; dort geht es lediglich um die vorübergehende Beschäftigung und den Arbeitslohn.
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