Arbeitnehmer können gegen eine mündliche oder schriftliche Abmahnung Widerspruch einlegen, wenn sie die Abmahnung als ungerecht empfinden. Wir haben für Sie zusammengestellt, wie Sie einer Abmahnung widersprechen können und was es dabei zu beachten gibt.
- Wie kann man gegen eine Abmahnung Widerspruch einlegen?
- Wie schreibt man einen Widerspruch gegen eine Abmahnung?
- Abmahnung anfechten: Welche Frist ist einzuhalten?
Wie kann man gegen eine Abmahnung Widerspruch einlegen?
Arbeitnehmer haben im Prinzip drei Möglichkeiten, um gegen eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Abmahnung Widerspruch einzulegen:
- Abmahnung anfechten mittels Gegendarstellung: Um zu Unrecht ausgesprochene Vorwürfe aus der Abmahnung richtig zu stellen oder zu erklären, hat jeder Arbeitnehmer ein Recht darauf, Widerspruch gegen eine Abmahnung einzulegen beziehungsweise eine Gegendarstellung zu verfassen. Im Gegendarstellungsschreiben kann der Arbeitnehmer versuchen, den Arbeitgeber zur Rücknahme der Abmahnung zu bewegen und um Entfernung dieser aus seiner Personalakte bitten.
- Klage einreichen: Weigert sich der Arbeitgeber, die Abmahnung aus der Personalakte zu löschen, können Arbeitnehmer Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Sie können dann verlangen, dass der Arbeitgeber die ungerechtfertigte Verwarnung aus den Personalunterlagen nimmt.
- Abmahnung widersprechen durch Betriebsrat: Gemäß Betriebsverfassungsgesetz hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich beim Betriebsrat zu beschweren, wenn er eine zu Unrecht erteilte Abmahnung erhalten hat (§ 84 BetrVG). Der Betriebsrat prüft die Abmahnung und wendet sich an den Arbeitgeber, um die Beschwerde zu klären.
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Jetzt kostenlos prüfenIst die Abmahnung ungerechtfertigt und die Vorwürfe darin besonders schwerwiegend, kann es für den Arbeitnehmer ratsam sein, einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann einschätzen, ob ein Widerspruch gegen die Abmahnung sinnvoll ist.
Zusammen mit dem Anwalt kann eine geeignete Argumentationsstruktur für die Gegendarstellung erarbeitet werden. Diese kann helfen, den Arbeitgeber zur Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu bewegen. Will der Arbeitgeber den Widerspruch gegen die Abmahnung nicht akzeptieren, kann ein Anwalt helfen, den Anspruch auf Entfernung aus den Personalakten gerichtlich durchzusetzen.
Wie schreibt man einen Widerspruch gegen eine Abmahnung?
Will ein Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung im Arbeitsrecht Widerspruch einlegen, um die Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte zu erreichen, muss sich das Widerspruchsschreiben spezifisch auf die ungerechtfertigte Abmahnung beziehen. Inhaltlich kann der Widerspruch gegen die Abmahnung folgendermaßen gegliedert sein:
- vollständiger Name und Anschrift des Arbeitnehmers
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Ort und Datum des Widerspruchsschreibens
- Überschrift (etwa „Widerspruch gegen die Abmahnung vom …“ oder „Gegendarstellung zur Abmahnung vom …“)
- Schilderung des in der Abmahnung genannten Vorgangs mit Zeitangaben
- ausführliche Darstellung der eigenen Sicht auf die Dinge
- Aufforderung an den Arbeitgeber, die unberechtigte Abmahnung aus den Personalunterlagen zu löschen
- Bitte um Mitteilung einer zeitnahen Entscheidung
- Unterschrift des Arbeitnehmers
Tipp: Um die Argumentation gegen den Vorwurf aus der Abmahnung zu untermauern, können Arbeitnehmer zuvor Beweise sammeln, wie etwa entlastende Aussagen von Kollegen.
Abmahnung anfechten: Welche Frist ist einzuhalten?
Um einer Abmahnung zu widersprechen, ist keine Frist vorgesehen. Das heißt, der Arbeitnehmer muss nicht unbedingt zeitnah nach Erhalt seiner ungerechtfertigten Abmahnung gegen diese vorgehen. Es ist möglich, auch lange nach Ausspruch der Abmahnung Widerspruch einzulegen oder eine Gegendarstellung zu verfassen.
Selbst aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag können sich zum Anfechten einer Abmahnung keine Ausschlussfristen ergeben. Dies ist damit zu begründen, dass eine zu Unrecht erteilte Abmahnung das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt. So lange der Arbeitgeber an der Berechtigung der Abmahnung festhält, wird auch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt. Und so lange hat der Arbeitnehmer das Recht, der Abmahnung zu widersprechen.
Abmahnung unterschrieben – trotzdem anfechten? Auch wenn der Arbeitnehmer die Abmahnung bei Erhalt unterschrieben haben sollte, ist ein Widerspruch gegen die Abmahnung jederzeit möglich.
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