Ein Streitwert ist der in einem Geldbetrag ausgedrückte Wert eines Rechtsstreits. Mithilfe des Streitwerts berechnen sich die bei einer Klage anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. In unserem Artikel erfahren Sie, welche Höhe der Streitwert hat, wenn der Gegenstand der Klage eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist und welche Kosten auf den Arbeitnehmer bei einer Klage wegen einer Abmahnung zukommen.
- Bedeutung des Streitwerts im Arbeitsrecht
- Wie berechnet sich der Streitwert bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht?
- Der Streitwert für mehrere Abmahnungen im Arbeitsrecht
- Gegenstandswert im Arbeitsrecht bei einer Abmahnung
- Klage gegen Abmahnung: Was kostet ein Gerichtsprozess?
Bedeutung des Streitwerts im Arbeitsrecht
Um für Verfahren im Arbeitsrecht die Höhe des Streitwertes festlegen zu können, wurde der Streitwertkatalog ins Leben gerufen. Anhand des Katalogs lässt sich mit Tabellen zu den Gerichts- und Anwaltskosten die Bemessung der Streitwerte vereinheitlichen. Bei Klagen spielt der Streitwert eine wichtige Rolle, denn er bildet die Grundlage für die Berechnung der Gebühren für den Gerichtsprozess und den Rechtsanwalt.
In einem Großteil der Fälle gleicht der Streitwert der Höhe der Summe, um die es in einer Klage geht. Geht es im Streit etwa um ein 3.000 Euro teures TV-Gerät, liegt auch der Streitwert bei 3.000 Euro. Bei abstrakten Klagegegenständen, wie eine Kündigung, eine Abfindung oder eine Abmahnung, die sich nicht durch Geldsummen ausdrücken lassen, wird der Streitwert je nach Gegenstand der Klage ermittelt. Die Streitwertfestsetzung erfolgt dann im Streitwertkatalog für Arbeitsrecht anhand einzelner Brutto-Monatsgehälter der Arbeitnehmer.
Hinweis: Der Streitwertkatalog gibt nur Vorschläge zur Streitwertfestsetzung; er ist nicht rechtlich verbindlich. Jedes Gericht muss Streitwerte letztendlich selbst festsetzen.
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Jetzt kostenlos prüfenWie berechnet sich der Streitwert bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht?
Ist der Gegenstand der Klage eine Abmahnung, beträgt der Streitwert im Arbeitsrecht regelmäßig einen Brutto-Monatslohn des betreffenden Arbeitnehmers. Dabei spielt keine Rolle,
- welcher Art die in der Abmahnung enthaltenen Vorwürfe sind,
- wie viele Vorwürfe in der Abmahnung gerügt werden und
- welches Ziel die Klage verfolgt.
Klageziele im Zusammenhang mit einer Abmahnung können beispielsweise sein:
- die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte des Arbeitnehmers
- die Rücknahme der Abmahnung
- die Feststellung der Unwirksamkeit der Abmahnung
Beispiel: Reicht ein Arbeitnehmer, der brutto 2.500 Euro pro Monat verdient, Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein, weil er eine ihm erteilte Abmahnung als ungerechtfertigt erachtet, liegt der Streitwert für die Abmahnung im Arbeitsrecht bei 2.500 Euro.
Der Streitwert für mehrere Abmahnungen im Arbeitsrecht
Mehrere Abmahnungen in einem gerichtlichen Verfahren wirken sich grundsätzlich streitwerterhöhend aus. Werden im Verfahren mehrere Abmahnungen angegriffen, muss jede einzeln bewertet werden. Dabei darf der Streitwert ein Vierteljahresverdienst (drei Brutto-Monatsgehälter) aber nicht überschreiten. Dies gilt für mehrere arbeitsrechtliche Abmahnungen:
- Folgen mehrere Abmahnungen relativ kurz aufeinander, ist die erste Abmahnung mit einem Brutto-Monatsverdienst zu bewerten. Der Streitwert erhöht sich mit jeder weiteren Abmahnung um ein Drittel des Monatsverdiensts.
- Eine Ausnahme besteht, wenn zwischen den einzelnen Abmahnungen ein enger zeitlicher, wirtschaftlicher und tatsächlicher Sachzusammenhang besteht. Das kann der Fall sein, wenn drei Abmahnungen denselben Wortlaut haben und dieselbe Pflichtverletzung abmahnen. Die Folgeabmahnungen lassen sich dann mit weniger als jeweils ein Drittel des Monatsverdiensts bewerten.
Beispiel: Reicht ein Arbeitnehmer, der 1.500 Euro brutto verdient, eine Klage gegen drei ihm erteilte Abmahnungen, in denen unterschiedliche Pflichtverletzungen abgemahnt werden, ein, beträgt der Streitwert 2.500 Euro (1.500 + (2 x 500 Euro)).
Der Streitwert bei Abmahnung und Kündigung im Arbeitsrecht kann addiert werden. Für die Abmahnung gilt ein Streitwert von einem Monatsverdienst. Beim Streit um eine Kündigung wird in der Regel maximal ein Streitwert von drei Brutto-Monatsgehältern festgelegt.
Gegenstandswert im Arbeitsrecht bei einer Abmahnung
Die Begriffe Streitwert und Gegenstandswert werden häufig synonym verwendet, aber eigentlich meint der Gegenstandswert den Wert eines außergerichtlichen Rechtsstreits (beispielsweise ein Briefwechsel), während man in laufenden Gerichtsverfahren vom Streitwert spricht.
Beide Begriffe meinen im Prinzip dasselbe: Es handelt sich um einen Schätzwert, der zur Berechnung der Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dient. Im Arbeitsrecht macht es für die Höhe der Anwaltskosten keinen Unterschied, ob es um die Berechnung des Streit- oder Gegenstandswertes geht. Der Gegenstandswert einer Abmahnung im Arbeitsrecht liegt außergerichtlich ebenfalls bei einem Brutto-Monatsverdienst und bei mehreren Abmahnungen bei maximal einem Vierteljahresgehalt.
Klage gegen Abmahnung: Was kostet ein Gerichtsprozess?
Der ermittelte Streitwert dient als Basis zur Ermittlung von Gerichts- und Anwaltskosten. Die Prozesskosten ergeben sich aus den Tabellen im Gerichtskostengesetz (GKG). Je höher der Streitwert, desto höher auch die Gerichtsgebühr. Endet der Prozess mit einem Urteil, fällt die Gebühr, die sich aus dem GKG ergibt, zweimal an.
Höher als die Gerichtskosten sind in der Regel die Kosten für die Beauftragung eines Anwalts. Rechtsanwälte können auf Basis der gesetzlichen Gebühren aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder auf Basis einer Honorarvereinbarung tätig werden. Im gerichtlichen Verfahren dürfen die durch das RVG vorgegebenen Gebühren nicht unterschritten werden. Je nach Höhe des Streitwerts fallen bestimmte Anwaltskosten an, die sich meist aus einer Verfahrensgebühr und einer Terminsgebühr sowie einer Auslagenpauschale für Post- und Telefonkosten zusammensetzt. Auch hier gilt: Je höher der Streitwert, desto höher fallen auch die Rechtsanwaltskosten aus.
Beispiel: Gerichts- und Anwaltsgebühren einer Abmahnung im Arbeitsrecht
Wenn der Arbeitnehmer, der Klage gegen eine Abmahnung erhebt, 2.000 Euro brutto verdient, liegt der Streitwert für die Abmahnung bei 2.000 Euro.
Die Gerichtskosten liegen bei einem Streitwert von 2.000 Euro laut GKG bei 98,00 Euro.
Die Anwaltsgebühren betragen bei einem Streitwert von 2.000 Euro gemäß RVG 166,00 Euro. Im Falle einer Abmahnung kann der Anwalt eine 2,5 Geschäftsgebühr verlangen, wenn der Prozess mit einem Urteil endet:
2,5 x 166,00 € = 415,00 €
Dazu addieren sich noch 20,00 Euro Auslagenpauschale und 19 Prozent Mehrwertsteuer: 517,65 €
Im Rechenbeispiel betragen die Kosten für den Prozess 98,00 Euro und für den Rechtsanwalt 517,65 Euro.
Wer trägt die Kosten bei einer Klage?
- Die Gerichtsgebühr trägt die Partei, die den Prozess verliert.
- Bei einem Vergleich in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht fallen keine Gerichtskosten an.
- Gewinnen die Parteien den Prozess teilweise, müssen sie auch die Gerichtskosten teilweise tragen.
- Erhebt ein Arbeitnehmer selbst Klage, ohne einen Anwalt hinzuzuziehen, muss er unter Umständen nur die Gerichtskosten, aber keine Anwaltskosten tragen.
- Die Anwaltskosten muss jede Partei im Arbeitsrecht selbst tragen. Dabei spielt es keine Rolle, wie der Prozess letztendlich ausgeht.
- In zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht zahlt der Verlierer des Prozesses sowohl die Gerichts- als auch die Rechtsanwaltsgebühren.
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