Wird ein Angestelltenverhältnis gekündigt, folgt darauf in manchen Fällen ein sogenannter Abwicklungsvertrag. Warum beim Abwicklungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen kann, lesen Sie hier.
- Gibt es nach dem Abwicklungsvertrag eine Sperrzeit?
- Abwicklungsvertrag: Sperrzeit vermeiden
- Bekomme ich Arbeitslosengeld trotz Abwicklungsvertrag?
Gibt es nach dem Abwicklungsvertrag eine Sperrzeit?
Abwicklungsvertrag und Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sind zwei Themen, mit denen sich gekündigte Angestellte auskennen sollten. Eine Sperrzeit droht nämlich beispielsweise dann, wenn der Angestellte im Abwicklungsvertrag unterschreibt, dass er die Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung akzeptiert. In diesem Fall hat er sich sozusagen aktiv daran beteiligt, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Ein Grund für die Arbeitsagentur, bei geschlossenem Abwicklungsvertrag eventuell eine Sperrzeit zu verhängen.
Wichtig: Beim Abwicklungsvertrag muss die Schriftform nicht unbedingt eingehalten werden. Dennoch ist es sehr sinnvoll, sich die Bedingungen der Kündigung schriftlich geben zu lassen. Ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ist empfehlenswert.
Abwicklungsvertrag: Sperrzeit vermeiden
Ein Abwicklungsvertrag ohne Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kann möglich sein, wenn es einen sogenannten wichtigen Grund für den Abwicklungsvertrag nach Kündigung gab. Solche Gründe können vorliegen, wenn:
- das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat,
- die Kündigung rechtmäßig war und nicht aus einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers entstand, sondern Gründe wie Stellenabbau oder Krankheit vorliegen,
- die Bezahlung mindestens 20 Prozent unter dem Tariflohn oder der ortsüblichen Bezahlung lag,
- der Arbeitnehmer unter schwerer psychischer Belastung litt, gemobbt wurde oder Opfer sexueller Belästigung wurde.
Dabei ist wichtig zu wissen: Gekündigte Angestellte müssen die Existenz einer dieser Gründe beweisen, um bei einem Abwicklungsvertrag die Sperrzeit vermeiden zu können. Hier ist es ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren, um bei einem Abwicklungsvertrag eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit zu verhindern.
Gut zu wissen: Was ist eine Sperrzeit nach Abwicklungsvertrag? Die Arbeitsagentur kann unter gewissen Umständen eine Sperrzeit bei Zahlung des Arbeitslosengeldes verhängen. Diese Sperrzeit kann bis zu zwölf Wochen andauern. In dieser Zeit erhalten Betroffene kein Arbeitslosengeld. Die Sperrzeit verkürzt damit die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes.
Bekomme ich Arbeitslosengeld trotz Abwicklungsvertrag?
Das hängt von oben genannten Gründen ab. Lassen sich diese Gründe nachweisen, gibt es eine Chance, bei einem Abwicklungsvertrag um die Sperrzeit herumzukommen. Hier sollte man aber unbedingt mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Rücksprache halten, um sich abzusichern. Tritt der Fall ein, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, kann man bei einem Abwicklungsvertrag eine Sperrzeit in der Regel nur dann vermeiden, wenn:
- die fristgemäße Kündigung ordnungsgemäß erfolgt ist,
- die Kündigung rechtmäßig war,
- der gekündigte Angestellte durch den Abwicklungsvertrag objektiven Nachteilen einer Kündigung entgeht – beispielsweise, wenn er eine Abfindung ausgezahlt bekommt.
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