Kündigt ein Arbeitgeber seinem Angestellten, kann es sein, dass beide Parteien einen Abwicklungsvertrag abschließen. Was die Inhalte eines solchen Abwicklungsvertrags nach Kündigung sein können und ob dort auch eine Abfindung enthalten sein kann, lesen Sie hier.
- Kündigung mit Abwicklungsvertrag: Was steht drin?
- Bekomme ich bei einem Abwicklungsvertrag eine Abfindung?
- Abwicklungsvereinbarung nach Kündigung: Wozu überhaupt?
Kündigung mit Abwicklungsvertrag: Was steht drin?
Ein Abwicklungsvertrag nach einer Kündigung regelt, unter welchen Bedingungen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vonstattengeht. Er löst das Arbeitsverhältnis nicht auf, sondern klärt nur die Einzelheiten der Kündigung, die bereits ausgesprochen wurde. Ein Abwicklungsvertrag kann auch dann abgeschlossen werden, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft. In der Regel ist es aber so, dass einem Abwicklungsvertrag eine Kündigung vorangegangen ist. Die gängigsten Vereinbarungen sind dann:
- dass der Arbeitnehmer erklärt, die Kündigung als wirksam anzusehen und keine Kündigungsschutzklage erheben wird.
- dass sich der Arbeitgeber verpflichtet, dem gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen.
Können Sie erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorgehen?
Machen Sie den kostenfreien und unverbindlichen Kündigungs-Check!
Jetzt kostenlos prüfenBekomme ich bei einem Abwicklungsvertrag eine Abfindung?
Ja, ein Abwicklungsvertrag nach Kündigung kann eine Abfindungsregelung enthalten – immerhin sind die Inhalte im Abwicklungsvertrag Verhandlungssache und sowohl vom Arbeitgeber als auch von Arbeitnehmer gemeinschaftlich festgelegt worden; ganz im Gegensatz zur Kündigung, die eine sogenannte einseitige rechtsgestaltende Erklärung ist. Je nach Verhandlungsposition und -geschickt kann aber auch ein Abwicklungsvertrag ohne Abfindung entstehen. Das ist teilweise der Fall, wenn ein Abwicklungsvertrag nach fristloser Kündigung mit guter Begründung geschlossen wird.
Möglich ist aber neben einer Abfindung auch, dass im Abwicklungsvertrag eine Freistellung des Arbeitnehmers für einen längeren Zeitraum bei fortlaufender Bezahlung vereinbart wird. Bei der Verhandlung der Bedingungen sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Abwicklungsvereinbarung nach Kündigung: Wozu überhaupt?
Man könnte meinen, dass ein Arbeitgeber seinem Angestellten einfach kündigen kann, ohne mit ihm noch in detaillierte Verhandlungen über bestimmte Bedingungen gehen zu müssen. In der Regel muss er das auch nicht – allerdings macht eine Abwicklungsvereinbarung nach Kündigung häufig für den Arbeitgeber Sinn. Größter Vorteil: Der Arbeitgeber kann den Angestellten im Abwicklungsvertrag unterschreiben lassen, dass dieser auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Die meisten Arbeitgeber möchten sich diesen langen, teuren und aufwändigen Rechtsstreit ersparen und regeln lieber im Abwicklungsvertrag, dass sie im Gegenzug zu einer Abfindungszahlung bereit sind. So kommen sie um die hohen Hürden, die es bei einer rechtswirksamen Kündigung gibt, herum.
Tipp für alle Arbeitnehmer: Auch wenn der Abwicklungsvertrag nach Kündigung eine Abfindung enthält und diese auf den ersten Blick sehr attraktiv zu sein scheint, sollte man sich immer vor dem Unterschreiben mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht austauschen. Ein Abwicklungsvertrag kann viele Fallstricke enthalten, die man auf den ersten Blick oder als Laie nicht erkennen kann.
Können Sie erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorgehen?
Machen Sie den kostenfreien und unverbindlichen Kündigungs-Check!
Jetzt kostenlos prüfen