Wer nach einer Kündigung eine Abfindung erhält, kann sich freuen. Denn der Arbeitgeber ist nicht per Gesetz verpflichtet, sie auszuzahlen. Was die Freude häufig allerdings trübt, ist die Tatsache, dass eine Abfindung versteuert werden muss. Damit es nicht ganz so hart für den Arbeitnehmer kommt, gibt es die sogenannte Fünftelregel. Was das ist? Das lesen Sie hier.
- Abfindung: Fünftelregelung sorgt für Steuererleichterung
- Wie funktioniert die Fünftelregelung bei einer Abfindung?
- Abfindung und Fünftelregelung: Wann ist sie anwendbar?
- Muss man die Fünftelregelung beantragen?
Abfindung: Fünftelregelung sorgt für Steuererleichterung
Abfindungen werden steuerlich betrachtet als sogenannte außerordentliche Einkünfte behandelt. Das sind Zahlungen, die ein Arbeitnehmer meist über mehrere Jahre hinweg erwirtschaftet, aber in einem bestimmten Steuerjahr als Gesamtsumme ausgezahlt bekommt. Solche außerordentlichen Einkünfte sind beispielsweise Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Betrieben oder eben auch Abfindungen. Der Nachteil solcher Einmalzahlungen: Sie erhöhen den eigenen Steuersatz für das betreffende Jahr enorm. Denn je höher das Einkommen ist, desto höher fällt der Steuersatz aus. Um das zu vermeiden und Arbeitnehmer im Fall einer Abfindung keine zu hohe Steuerlast aufzubürden, lässt sich die im § 34 EStG (Einkommensteuergesetz) benannte Fünftel-Regelung auf eine Abfindung anwenden.
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Das Prinzip der Fünftelregelung: Die einmalig gezahlte, in der Regel recht hohe Abfindung wird steuerlich so behandelt, als hätte der Arbeitnehmer das Geld gleichmäßig über fünf Jahre erwirtschaftet. Die Berechnung der Fünftelregelung Schritt für Schritt erklärt:
- Die Höhe der Abfindung wird durch fünf dividiert. Dieser Betrag wird zum Jahresgehalt dazugerechnet. Für diesem Gesamtbetrag muss dann die Steuerlast ermittelt werden.
- Nun wird die Lohnsteuer berechnet, die ohne die Abfindung fällig wäre. Dieser Betrag wird von der Lohnsteuer des Jahresbruttogehalts abgezogen.
- Die Differenz wird mit fünf multipliziert – so erhält man die Höhe der Steuer, die für die Abfindung gezahlt werden muss.
Abfindung und Fünftelregelung: Wann ist sie anwendbar?
Bei einer Abfindung kann die Fünftelregelung nur unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden. Wichtig ist, dass es zu einer sogenannten Zusammenballung von Einkünften kommt und diese Gesamtsumme zum selben Zeitpunkt ausgezahlt wird. Die Abfindung plus die weiteren Einnahmen müssen höher sein als der bis Jahresende wegfallende Arbeitslohn. Wurde die Abfindung hingegen schon in mehreren Teilbeträgen oder auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgezahlt, lässt sich die Abfindung nicht mit der 5tel-Regelung versteuern.
Gut zu wissen: Ist die Fünftelregelung möglich bei Abfindungsauszahlung im Folgejahr? Wird die Abfindung erst im Folgejahr ausgezahlt, kann die Fünftelregelung üblicherweise nicht berücksichtigt werden, wenn in diesem Folgejahr nur noch geringe Einkünfte erzielt werden. Denn dann übersteigen die Jahreseinnahmen im Jahr der Abfindungszahlung die Einnahmen nicht, die der Arbeitnehmer bei Fortführung seines Arbeitsverhältnisses erwirtschaftet hätte.
Muss man die Fünftelregelung beantragen?
Nein, Arbeitnehmer müssen die Fünftelregelung nicht beantragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie bei einer Abfindung anzuwenden, wenn der Angestellte dadurch einen Steuervorteil erhält. Ob dies auch wirklich geschieht, lässt sich auf der Gehaltsabrechnung überprüfen. Keine Sorge, wenn der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht berücksichtigt hat: Dann besteht die Möglichkeit, sie über die Einkommensteuererklärung nachträglich zu beantragen. So erhält man die Steuerdifferenz zurück.
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