Möchte ein Arbeitgeber einem Angestellten kündigen, bietet er ihm häufig einen Aufhebungsvertrag an. Dieser Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen beiden Parteien, mit dem das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Angestellte umgehen damit die Kündigung und verzichten freiwillig auf ihren Arbeitsplatz. Ob es bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung gibt, lesen Sie hier.
- Bekommt man bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung?
- Wieviel Abfindung steht mir bei einem Aufhebungsvertrag zu?
- Aufhebungsvertrag ohne Abfindung – Gibt es das?
- Gibt es eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag wegen Krankheit?
- Aufhebungsvertrag bei Schwerbehinderung: Abfindung anders geregelt?
- Abfindung bei Aufhebungsvertrag wegen Rente möglich?
Bekommt man bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung?
Das kommt auf den Arbeitgeber an. Gesetzlich verpflichtet ist er nicht, eine Abfindung bei Aufhebungsvertrag zu zahlen. Allerdings sind Arbeitgeber bei Aufhebungsverträgen häufig zur Zahlung einer Abfindung bereit. Aber natürlich haben auch die Arbeitgeber etwas davon – zum Beispiel können sie mit Hilfe eine Aufhebungsvertrags beziehungsweise Auflösungsvertrags die Kündigungsfrist abkürzen; das geht ohne einen solchen Vertrag nicht. Außerdem sparen sie sich eine Menge Arbeit und Hürden. Denn: Eine Kündigung ist an strenge Voraussetzungen gebunden und birgt immer die Gefahr, dass der Angestellte dagegen klagt.
Angestellte sollten unbedingt wissen: Bei einem Aufhebungsvertrag verlieren sie ihren Kündigungsschutz. Das heißt, sie können sich dann nicht mehr dagegen wehren, dass sie ihren Arbeitsplatz verloren haben. Damit ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung tatsächlich eine Win-Win-Situation wird, sollten gekündigte Mitarbeiter ihren Aufhebungsvertrag am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, um die Konditionen des Auflösungsvertrags einschätzen zu können und um nicht unwissentlich übervorteilt zu werden.
Aufhebungsvertrag anfechten: Auch wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde, können Angestellte diesen innerhalb bestimmter Fristen noch anfechten; zum Beispiel dann, wenn sie ihrem ehemaligen Arbeitgeber arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung vorwerfen. Um das zu vermeiden, sollten Betroffene den Aufhebungsvertrag vor Unterschrift unbedingt von einem Fachanwalt prüfen und sich vom Arbeitgeber nicht zur Unterschrift drängen lassen.
Wieviel Abfindung steht mir bei einem Aufhebungsvertrag zu?
Anspruch auf eine bestimmte Höhe der Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag haben gekündigte Arbeitnehmer nicht. Daher lässt sich nicht sagen, wie hoch die minimale oder maximale Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag ausfallen kann. Es gibt aber eine grobe Faustregel: Es ist üblich, bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung in Höhe von einem halben oder einem vollen Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr auszuzahlen. Um eine höhere Abfindung zu erhalten, bedarf es in der Regel gutes Verhandlungsgeschick. Es ist ratsam, sich mit einem Fachanwalt zu beraten.
Können Sie erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorgehen?
Machen Sie den kostenfreien und unverbindlichen Kündigungs-Check!
Jetzt kostenlos prüfenAufhebungsvertrag ohne Abfindung – Gibt es das?
Es gibt auch Aufhebungsverträge, in denen keine Abfindung vereinbart wird. In der Regel liegt dann eine der folgenden Situationen vor:
- Der gekündigte Angestellte hat den Aufhebungsvertrag selbst vorgeschlagen – beispielsweise, weil er einen anderen Job annehmen möchte. Da der Arbeitgeber sich in diesem Fall gar nicht vom Angestellten lösen wollte, wird er ihm vermutlich auch keine Abfindung anbieten. Eine Abfindung bei Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer ist daher eher unwahrscheinlich.
- Der Arbeitgeber sieht keine Hürden darin, dem Angestellten zu kündigen und hat dementsprechend keine Angst vor einem kostspieligen und langwierigen Gerichtsprozess.
Gibt es eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag wegen Krankheit?
Es kann sein, dass Arbeitgeber von sich aus einen Aufhebungsvertrag wegen Krankheit anbieten. Anspruch auf Abfindung bei einem solchen Aufhebungsvertrag gibt es aber nicht, sondern ist Verhandlungssache. Arbeitnehmer sollten also standhaft bleiben und eine Abfindung einfordern – denn nur in diesem Fall ist ein Aufhebungsvertrag wegen Krankheit auch attraktiv für sie; das Angestelltenverhältnis würde ja ansonsten bestehen bleiben. Der Arbeitgeber müsste dann kündigen – aber häufig lässt sich vor Gericht dann doch eine Abfindung trotz Aufhebungsvertrag wegen Krankheit aushandeln.
Achtung bei Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag mit Abfindung: Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung kann auch erhebliche Nachteile bergen. So kann es bei der Zahlung von Arbeitslosengeld oder Krankengeld zu einer Sperrzeit kommen.
Aufhebungsvertrag bei Schwerbehinderung: Abfindung anders geregelt?
Auch im Aufhebungsvertrag bei Schwerbehinderung darf natürlich eine Abfindung geregelt sein. Schwerbehinderte Menschen sollten aber wissen, dass sie mit einem Aufhebungsvertrag ihr Recht auf besonderen Kündigungsschutz abgeben. Beim besonderen Kündigungsschutz muss ein sogenanntes Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt durchgeführt werden – eine weitere Hürde für den Arbeitgeber, einen schwerbehinderten Menschen zu entlassen.
Abfindung bei Aufhebungsvertrag wegen Rente möglich?
Viele Arbeitnehmer glauben, ihr Angestelltenverhältnis endet mit Eintritt in die Rente automatisch. Das ist aber nur dann der Fall, wenn im Arbeitsvertrag eine entsprechend wirksame Befristung enthalten ist. Eine solche Klausel könnte beispielsweise so lauten: „Das Arbeitsverhältnis endet automatisch, wenn der Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht hat.“ Ist eine solche Klausel nicht im Arbeitsvertrag zu finden, läuft das Arbeitsverhältnis rechtlich weiter – auch wenn das Rentenalter erreicht ist. Möchte der Arbeitgeber den Mitarbeiter dennoch aus Rentengründen entlassen, sollten Betroffene von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, ob sie Aussicht auf eine erfolgreiche Klage und damit vielleicht auf eine Abfindung haben.
Können Sie erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorgehen?
Machen Sie den kostenfreien und unverbindlichen Kündigungs-Check!
Jetzt kostenlos prüfen