Sie fragen sich, wie viel Abfindung steht mir zu? Wir erklären Ihnen, mit welcher Faustformel Sie Ihre Regelabfindung einfach selbst berechnen können und wie hoch Ihre Netto-Abfindung ausfallen wird. Zudem können Sie die Höhe Ihrer Abfindung auch mit unserem kostenlosen Online-Abfindungsrechner ermitteln.
- Abfindung, wie berechnen?: Faustformel zur Abfindungsberechnung
- Abfindungsrechner: Abfindung online berechnen
- Lebensalter des Gekündigten: Wie berechnet sich die Höhe der Abfindung?
- Berechnung der Abfindung in Netto
Abfindung, wie berechnen?: Faustformel zur Abfindungsberechnung
Um Abfindungen zu berechnen spielen vor allem vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich verschiedene Aspekte eine Rolle:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit (Wie lange hat ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen gearbeitet?)
- Folgen für den Arbeitnehmer durch den Verlust des Arbeitsplatzes
- Wirksamkeit der Kündigung
- Verhandlungsgeschick der Vertragspartner beziehungsweise deren Anwälte
Um zunächst einen Richtwert für die Abfindung zu erhalten, wird zur Berechnung einer Abfindung diese Formel empfohlen:
Wurde man im Laufe eines Jahres gekündigt, wird ab sechs Monaten auf ein Jahr aufgerundet. Beispiel: War ein Arbeitnehmer 5 Jahre und 7 Monate in einem Betrieb beschäftigt, kann er zur Berechnung der Abfindung für die Betriebszugehörigkeitsdauer den Faktor 6 in die Formel einsetzen. Arbeitnehmer, die weniger als sechs Monate in einem Unternehmen angestellt waren, haben keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Der Faktor 0,5 in der Formel für die Abfindung bedeutet, dass ein halber Brutto-Monatslohn pro Beschäftigungsjahr in die Berechnung eingeht. Dieser Faktor für die Regelabfindung dient allerdings nur der Orientierung und ist als Richtwert zu betrachten. Ein Anspruch auf die mit der Faustformel berechnete Abfindungssumme besteht nicht grundsätzlich; die Summe hängt oft von der einvernehmlichen Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.
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Jetzt kostenlos prüfenAbfindungsrechner: Abfindung online berechnen
Mit unserem Abfindungsrechner können Arbeitnehmer ihre potenzielle Abfindung berechnen – kostenlos und online. Um die durchschnittliche Abfindungssumme zu berechnen, müssen lediglich die Beschäftigungsjahre des Arbeitnehmers und die Höhe des Brutto-Monatsgehalts angegeben werden.
Der Abfindungsrechner berechnet die sogenannte Regelabfindung. Dabei suggeriert der Begriff Regelabfindung etwas Falsches, eine wirkliche „Regel“ gibt es nicht. Die Regelabfindung dient dem Fachanwalt für Arbeitsrecht als Untergrenze, unter welche die Höhe der Abfindung nicht fallen sollte. Die „Regelabfindung“ beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Oft werden statt Abfindungen auf Basis von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr auch Abfindungen mit einem Faktor von 1,0 oder sogar 1,5 ausgehandelt. Selbst ein Faktor von 2,5 wurde von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herrn Wünsche, bereits erreicht.
Lebensalter des Gekündigten: Wie berechnet sich die Höhe der Abfindung?
Bei der Abfindungsberechnung wird manchmal das Lebensalter des gekündigten Arbeitnehmers berücksichtigt. Dann ändert sich der Faktor 0,5 auf 0,75 oder 1,0 für die Abfindung in der Formel oben. Mit Erhöhung des Faktors steigt auch die Höhe der Abfindung.
Nach Paragraf 10 im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) funktioniert die Berechnung von Abfindungen noch einmal anders. Gemäß KSchG beläuft sich eine Abfindung auf maximal zwölf Monatsgehälter. Allerdings weist der Gesetzgeber explizit auch auf das Lebensalter des Gekündigten hin, das beim Abfindung berechnen in der Formel neben der Betriebszugehörigkeit zu berücksichtigen ist. So heißt es:
- Hat der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und hat er mindestens 15 Jahre im Betrieb gearbeitet, ist ein Betrag von bis zu 15 Monatsverdiensten festzusetzen.
- Hat er das 55. Lebensjahr vollendet und hat er mindestens 20 Jahre im Betrieb gearbeitet, ist ein Betrag von bis zu 18 Monatsverdiensten festzusetzen.
Berechnung der Abfindung in Netto
Für die Berechnung der Abfindung ist regelmäßig das Brutto-Monatsgehalt eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen, denn auf Grundlage des Netto-Lohns lässt sich die durchschnittliche Abfindung nicht berechnen. Will jemand die Abfindung in Netto berechnen, meint er in der Regel die Berechnung der Abfindung nach Abzug der Steuern.
Sozialversicherungsbeiträge müssen Arbeitnehmer bei einer Abfindung nicht zahlen, dennoch muss die Abfindungssumme versteuert werden. Die Einmalzahlung ist dann normalerweise mit der Fünftelregelung zu besteuern. Dabei wird die Abfindung in fünf Teilbeträge unterteilt und dann über fünf Jahre hinweg ausgezahlt. Auf diese Weise senkt sich die Steuerlast. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Fünftelregelung anzuwenden, wenn sich so ein Steuervorteil für den gekündigten Arbeitnehmer ergibt.
Die Berechnung der Netto-Abfindung nach Abzug der Steuern unter Anwendung der Fünftelregelung funktioniert so:
- Abfindungssumme durch 5 teilen
- Ergebnis zum Jahreseinkommen addieren
- Einkommenssteuer des neu berechneten Jahreseinkommens ermitteln
- Einkommenssteuer des Jahreseinkommens ohne Abfindung ermitteln
- Differenz der beiden Steuerhöhen mit 5 multiplizieren
Als Ergebnis erhält man die Höhe der Steuer, die für die Abfindung zu zahlen ist. Subtrahiert man diesen Steuerbetrag von der ursprünglichen Abfindung, erhält man die Abfindung in Netto.
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