Wenn Sie in Berlin einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht suchen, sind Sie VON RUEDEN am S-Bahnhof Potsdamer Platz an der richtigen Adresse. Ein erfahrenes Team aus Rechtsanwälten rund um Strafverteidiger Johannes von Rüden berät, informiert und verteidigt Sie in sämtlichen Angelegenheiten im Bereich Strafrecht. Als spezialisierter Rechtsanwalt im Strafrecht unterstützt RA von Rüden Sie und gibt Ihnen kostbare Tipps zur richtigen Verhaltensweise bei Durchsuchungen oder Festnahmen. Darüber hinaus können auch Informationen für Angehörige eingeholt werden, deren Verwandter oder Freund sich in Untersuchungshaft befindet. Schauen Sie sich dazu auf unseren Themenseiten um oder vereinbaren Sie gleich jetzt einen kostenfreien Rückruf.
Als Strafverteidiger in ganz Berlin und Umland für Sie da Rechtsanwalt Johannes von Rüden ist ausschließlich auf das Rechtsgebiet Strafrecht fokussiert. Als Strafverteidiger vertritt von Rüden Mandanten in sämtlichen Fällen – ganz gleich, welcher Straftatvorwurf vorliegt. Da in kaum einem anderen Rechtsgebiet ohne Anwalt so viel falsch laufen kann, ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, frühzeitig die Unterstützung eines erfahrenen Strafrecht-Anwalts zu nutzen. Dieser tritt als Berater und Strafverteidiger für Ihre Rechte ein und steht Ihnen bei Vorladungen, behördlichen Terminen und Korrespondenzen sowie in Verfahren beiseite.
Es geht um viel: Wer einen Strafverteidiger in Berlin sucht, sucht einen im Strafrecht spezialisierten Anwalt, auf den er sich zu 100 Prozent verlassen kann. Von Rüden bietet erstklassige anwaltliche Beratung und kompetente Vertretung in allen strafrechtlichen Angelegenheiten.
Die wichtigste Regel im Strafrecht: Schweigen Sie!
Lassen Sie sich jetzt von Ihrem Anwalt für Strafrecht in Berlin beraten.
Strafverteidiger von Rüden ist rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Sicher ist Ihnen bekannt, dass Sie im gesamten Strafverfahren das Recht haben, zu schweigen. Machen Sie davon unbedingt Gebrauch, wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft von Ihnen eine Aussage verlangt. Dieses Recht gilt unabhängig von der Schwere der vorgeworfenen Straftat. Und schweigen bedeutet in diesem Kontext tatsächlich gänzlich zu schweigen. Ohne die Rücksprache mit Ihrem Anwalt äußern Sie sich bitte nicht – gar nicht.
Das Recht zu schweigen haben auch Angehörige, also Ehegatten, Lebenspartner, in Lebenspartnerschaft verbundene Personen, Verwandte, verschwägerte Personen sowie Adoptiv- und Pflegeeltern. Diese Personen müssen (und sollten) sich ebenfalls nicht zum Tatvorwurf äußern. Die Angaben zur Person (Name, Anschrift etc.) müssen allerdings gemacht werden.
Unabhängig von der Art der Ihnen vorgeworfenen Straftat können Sie in jeder Phase des Verfahrens einen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen. Das gehört zwingend zum fairen Prozess. Grundsätzlich können Sie sich von einem frei wählbaren Strafverteidiger verteidigen lassen. Als Beschuldigter bestimmen nur Sie, wen Sie als Verteidiger wählen, nicht das Gericht. Sie haben dieses Recht ebenso bei Strafvollstreckungsentscheidungen, in Verfahren zur Sicherungsverwahrung und in Entschädigungsverfahren. Weiter dürfen Sie sich auch bei der Teilnahme an Terminen, Gegenüberstellungen, körperlichen Untersuchungen, der staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Vernehmung sowie bei der Anhörung vor Erlass eines Haftbefehls von Ihrem (selbst gewählten) Strafverteidiger begleiten lassen.
Wichtig: Machen Sie von Ihrem Recht ausnahmslos Gebrauch. Überlassen Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten nichts dem Zufall – dazu steht zu viel auf dem Spiel. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie berechtigterweise beschuldigt sind oder nicht. Nutzen Sie Ihr gutes Recht und beauftragen Sie einen Anwalt, der im Strafrecht bewandert ist.
Es gibt Situationen, in denen ein Anwalt für Strafrecht unverzichtbar ist, um sich nicht um Kopf und Kragen zu reden. Ein Beispiel: Die Polizei steht am frühen Morgen vor Ihrer Wohnung oder Ihren Geschäftsräumen, manchmal in Begleitung eines Drogenspürhundes. Machen Sie die Situation nicht schlimmer, als sie vielleicht ist. In diesen Augenblicken ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte genau kennen und auch wahrnehmen – die Polizei muss sich an gesetzliche Regeln halten. Das gilt, wenn Ihre eigenen Räume durchsucht werden, aber auch bei der Durchsuchung fremder Räume, sei es bei Verwandten, Bekannten oder dem Partner. Auch in diesen Situationen ist es ratsam, sofort einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Wenn Ihnen die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Berlin durch Festnahme die Freiheit entzieht oder Sie aufgrund eines richterlichen Haftbefehls in einem laufenden Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft (U-Haft) geraten, ist die Einschaltung eines auf Strafrecht spezialisierten Anwalts angezeigt. Eine Verhaftung ist nur zulässig, wenn ein dringender Tatverdacht gegen Sie besteht, ein Haftgrund vorliegt und die Untersuchungshaft in einem angemessenen Verhältnis zum Tatvorwurf und zur Straferwartung steht. Als spezialisierter, unnachgiebiger und langjährig erfahrener Berliner Strafverteidiger wird Rechtsanwalt von Rüden diese Voraussetzungen genauestens prüfen. Sofern eine rechtliche Chance besteht (und sei sie noch so gering), wird er alles daran setzen, Ihre Freilassung aus der Untersuchungshaft zu erreichen.
Ein Anwaltfür Strafrecht hat verschiedene Möglichkeiten, den Haftbefehl aufzuheben oder durch mildere - nicht freiheitsentziehende - Maßnahmen zu ersetzen. Und auch wenn Sie noch nicht verhaftet sind, die Strafverfolgungsbehörden aber möglicherweise bereits per Haftbefehl nach Ihnen suchen, ist eine frühzeitige juristische Beratung sinnvoll. Nutzen Sie Ihr Recht und damit Ihre Chance, mit anwaltlicher Hilfe gegen einen Haftbefehl vorzugehen und so im günstigen Fall eine Verhaftung zu verhindern.
Im Strafrecht unterscheidet man verschiedene Teilbereiche, die jeweils besonderes Wissen und Erfahrung erfordern. Für eine optimale Verteidigung muss auch der Rechtsanwalt über entsprechende Kompetenzen verfügen. Wählen Sie Ihren Strafverteidiger daher mit Bedacht.
Sie befinden sich in ernster Lage? Ihnen wird eine Sexualstraftat wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch oder eine Straftat in Zusammenhang mit Kinderpornografie vorgeworfen? Sie wurden wegen einer angeblichen Straftat angezeigt? Bei Vergewaltigung drohen bis zu zehn Jahre Haft, bei sexueller Nötigung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Wenn Sie durch die Staatsanwaltschaft erkennungsdienstlich behandelt werden sollen, Ihre Wohnräume durchsucht und/oder Computer beschlagnahmt wurden, wenden Sie sich an VON RUEDEN. Ein Anruf genügt und Ihr Anwalt für Strafrecht ist für Sie in ganz Berlin und jeder Situation zur Stelle.
Im Tätigkeitsgebiet Betäubungsmittelstrafrecht befasst sich Johannes von Rüden als erfahrener BtMG-Anwalt speziell mit den die Strafvorschriften zu Betäubungsmitteldelikten nach §§ 29, 29a, 30, 30a, 30b BtMG. Das Darknet, der Handel mit Drogen (30a BtMG) sowie die Thematik der nicht geringen Menge sind wiederkehrende Fallkonstellationen, mit denen sich der Berliner Strafrechtler häufig auseinandersetzt.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Strafverteidigung Jugendlicher und Heranwachsender. Für die Strafbarkeit und Verurteilung von Tätern, die zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt waren, gilt das allgemeine Strafrecht nur dann, wenn das Jugendgerichtsgesetz keine spezifischen Regelungen zur Sache enthält. Die Sonderregelungen im Jugendstrafrecht sollen vor allem Wiederholungstaten verhindern.
Hinweis: Erst die Verurteilung zu einer Jugendstrafe erscheint als Eintrag im Strafregister, Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel werden hingegen im Erziehungsregister eingetragen. Johannes von Rüden berät und vertritt als Anwalt für Strafrecht Jugendliche und deren Eltern im Raum Berlin in allen jugendstrafrechtlichen Angelegenheiten.
Als Experten im Wirtschaftsstrafrecht vertreten Strafrechtler von Rüden und sein Team Mandanten in Berlin und bundesweit. Der Begriff Wirtschaftsstrafrecht fasst verschiedene strafrechtlich relevante Handlungen zusammen, die im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit stehen. Hierzu zählen unter anderem Delikte wie Betrug, Korruption, Insolvenz- und Steuerstraftaten sowie das arbeitsrechtliche Strafrecht.
RA von Rueden vertritt als Anwalt für Strafrecht in Berlin Opfer von Straftaten in Nebenklagen. Die Nebenklage ermöglicht Opfern bestimmter Straftaten, sich am Strafverfahren gegen den Beschuldigten zu beteiligen und darauf Einfluss zu nehmen. Nebenklageberechtigte erhalten eigene prozessuale Rechte, die über die Rechte hinausgehen, die jedem Verletzten zustehen. Die Nebenklage verhindert, dass Verletzte in der Hauptverhandlung auf die passive Rolle von Zeugen beschränkt bleiben.
Straftaten im Straßenverkehr wie Fahrerflucht, unterlassene Hilfeleistung, Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer oder illegale Straßenrennen fallen unter das Verkehrsstrafrecht, einem Teilbereich des Strafrechts. Auch hier können harte Strafen wie Geld- und Freiheitsstrafen oder Führerscheinentzug drohen. Ihr Anwalt für Strafrecht berät und verteidigt Sie beim Tatvorwurf schwerwiegender Zuwiderhandlung im Straßenverkehr. Als versierte Strafverteidiger sind von Rüden und Partner berlinweit für Sie im Einsatz.
Als Berliner Experten für Strafrecht konzentrieren sich die Rechtsanwälte von Rüden und Partner auch auf Verfahren von Beschuldigten, die sich in Untersuchungshaft befinden. Die Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe, sondern soll die Durchführbarkeit des Verfahrens gegen den Beschuldigten sicherstellen. Die sogenannte U-Haft ist jedoch nur bei dringendem Tatverdacht zulässig und darf nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe stehen. Der Haftgrund kann in der erhöhten Fluchtwahrscheinlichkeit des Beschuldigten oder in der Abwehr von Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr bestehen. Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin prüft die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft und setzt sich für Ihre Rechte ein.
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030 200 590 77 – 33Notfallrufnummer: 0177 - 80 57 016
Auf eine Vorladung durch die Polizei sollten Sie gar nicht reagieren oder kurz schriftlich mitteilen, dass Sie den Termin nicht wahrnehmen werden. Wenden Sie sich bereits beim ersten Kontakt mit den Berliner Strafverfolgungsbehörden an einen Anwalt für Strafrecht. Bei einer Ladung durch ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft Berlin müssen Sie zur Vernehmung erscheinen. Kontaktieren Sie vorher unbedingt Ihren Rechtsanwalt. Ohne diesen sollten Sie schweigen. Damit verhindern Sie, dass Sie sich um „Kopf und Kragen“ reden. Als Beschuldigte/r haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht und sind lediglich zu Angaben der Person verpflichtet.
In diesem Fall gilt es, Ruhe zu bewahren und zugleich schnell zu handeln: Kontaktieren Sie unverzüglich einen Rechtsanwalt. Dieser wird Ihnen dabei helfen, von Ihrem Recht zur Anwesenheit bei der Durchsuchung Gebrauch zu machen (sofern die Durchsuchung noch nicht stattfand). Wichtig: Auch in dieser Sache ist absolutes Stillschweigen geboten - machen Sie ohne Ihren Strafverteidiger keine Angaben zur Sache.
Eine Verhaftung ist nur bei dringendem Tatverdacht zulässig. Kontaktieren Sie einen Anwalt für Strafrecht. Dieser prüft, ob die Voraussetzungen für die Festnahme tatsächlich gegeben sind.
Grundsätzlich geht das Gesetz davon aus, dass eine Strafverteidigung notwendig ist, wenn der oder die Beschuldigte wegen der Schwere des Tatvorwurfs oder der Besonderheit des Falles eine schwere Strafe zu erwarten hat. Unabhängig davon, empfiehlt sich für Beschuldigte grundsätzlich die rechtliche Beratung durch einen im Strafrecht spezialisierten Anwalt.
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