Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht in Berlin-Mitte? Wir von der Kanzlei VON RUEDEN sind Ihre Rechtsanwälte für Strafrecht am S-Bahnhof Potsdamer Platz. Bei uns finden Sie Informationen zu strafrechtlichen Rechtsgebieten, aber auch Tipps zu Verhaltensweisen bei Durchsuchungen oder Festnahmen. Darüber hinaus haben wir Informationen für Angehörige, deren Verwandter oder Freund sich in Untersuchungshaft befindet. Schauen Sie sich auf unseren Themenseiten gern um!
Wir sind als Strafverteidiger für Sie da! Rechtsanwalt Johannes von Rüden ist ausschließlich auf das Rechtsgebiet Strafrecht fokussiert. Als Strafverteidiger vertreten wir Mandanten auf dem gesamten Gebiet des Strafrechts – ganz gleich, welche Straftat Ihnen vorgeworfen wird. Es gibt wohl kaum ein Rechtsgebiet, in dem ohne Rechtsanwalt so viel falschgemacht werden kann.
Im Strafrecht geht es um viel: Wer einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin sucht, sucht deshalb einen Strafverteidiger, auf den er sich zu 100 Prozent verlassen kann – egal welche Straftat ihm vorgeworfen wird. Unsere Anwälte für Strafrecht in Berlin bieten eine furchtlose, qualifizierte sowie engagierte anwaltliche Beratung im Strafrecht.
Die wichtigste Regel im Strafrecht: Schweigen Sie!
Lassen Sie sich jetzt von uns beraten. Wir sind rund um die Uhr für Sie da!
030 200 590 77 – 33Sicher ist Ihnen bekannt, dass Sie im gesamten Strafverfahren das Recht haben, zu schweigen. Machen Sie davon unbedingt Gebrauch, wenn die Polizei oder die Staatsanwaltschaft von Ihnen eine Aussage verlangt. Dieses Recht gilt unabhängig von der Schwere der vorgeworfenen Straftat. Und schweigen heißt tatsächlich gänzlich schweigen: kein Wort ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt für Strafrecht.
Das Recht zu schweigen haben auch Angehörige, also Ehegatte, Lebenspartner, in Lebenspartnerschaft verbundene Personen, Verwandte, verschwägerte Personen und auch Adoptiv- und Pflegeeltern. Sie müssen kein Wort zum Tatvorwurf sagen. Tun Sie das auch nicht, ohne vorherige Rücksprache mit Ihrem Strafverteidiger. Angaben zu Ihrer Person (Name, Anschrift etc.) müssen Sie als Verdächtigter oder Zeuge jedoch immer machen.
Unabhängig von der Art der Ihnen vorgeworfenen Straftat können in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt für Strafrecht hinzuziehen. Das gehört zwingend zum fairen Verfahren. Grundsätzlich können Sie sich von einem von Ihnen frei gewählten Strafrechtler in Berlin verteidigen zu lassen. Sie als Beschuldigter bestimmen, wen Sie als Verteidiger wählen, nicht das Gericht. Sie haben das Recht, sich auch bei Strafvollstreckungsentscheidungen, im Verfahren zur Sicherungsverwahrung und im Entschädigungsverfahren einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu beauftragen. Das Recht auf einen Strafverteidiger besteht auch bei der Teilnahme an Terminen, der Gegenüberstellung, körperlichen Untersuchungen sowie der staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Vernehmung – und natürlich auch bei der Anhörung vor Erlass eines Haftbefehls.
Es gibt Augenblicke, in denen ist ein Anwalt für Strafrecht unverzichtbar, um sich nicht um Kopf und Kragen zu reden. Die Polizei steht am frühen Morgen vor Ihrer Wohnung oder Ihren Praxis- oder Geschäftsräumen, manchmal in Begleitung eines Drogenspürhundes. Machen Sie die Situation nicht schlimmer, als Sie vielleicht ist. In diesen Augenblicken ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und auch wahrnehmen – die Polizei muss sich an gesetzliche Regeln halten. Das gilt, wenn Ihre eigenen Räume durchsucht werden, aber auch bei der Dursuchung fremder Räume, sei es bei Verwandten, Bekannten oder dem Partner. Auch in diesen Situationen ist es ratsam, sofort einen Rechtsanwalt in Berlin für Strafrecht zu kontaktieren.
Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft Ihnen mittels Festnahme die Freiheit entzieht oder Sie mittels Verhaftung aufgrund einer richterlichen Anordnung im laufenden Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft (U-Haft) kommen, ist die Einschaltung eines Anwalts für Strafrecht in Berlin angezeigt. Denn: Die Verhaftung ist nur zulässig, wenn gegen Sie ein dringender Tatverdacht besteht, ein Haftgrund vorliegt und die Untersuchungshaft zu der Ihnen vorgeworfenen Straftat und der zu erwartenden Strafe im Verhältnis steht. Diese Vorrausetzungen kann der Anwalt für Strafrecht überprüfen.
Dem Strafrechtler stehen dann verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, den Haftbefehl aufzuheben oder durch mildere – nicht freiheitsentziehende Maßnahmen zu ersetzen. Und auch wenn Sie bisher nicht verhaftet wurden, aber mit Haftbefehl gesucht werden, ist frühzeitige Hilfe vom Strafverteidiger sinnvoll, um gegen einen Haftbefehl vorzugehen und einer Verhaftung bestenfalls zuvorzukommen.
Im Strafrecht unterscheidet man verschiedene Teilbereiche, die jeweils besonderes Wissen und Erfahrung benötigen. Zur optimalen Verteidigung muss auch Ihr Anwalt für Strafrecht aus Berlin über entsprechende Kompetenzen verfügen.
Sie befinden sich in ernster Lage? Ihnen wird eine Sexualstraft wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch oder Straftaten in Zusammenhang mit Kinderpornografie vorgeworfen? Sie wurden wegen einer angeblichen Sexualstraftat angezeigt? Bei Vergewaltigung drohen bis zu zehn Jahre Haft, bei sexueller Nötigung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Sie sollen durch die Staatsanwaltschaft erkennungsdienstlich behandelt werden? Sie wurden angezeigt und Ihre Wohnräume durchsucht und Computer sowie Datenträger beschlagnahmt? Wenden Sie sich auch bei diesen Delikten an uns. Ein Anruf genügt und unsere Anwälte für Strafrecht verteidigen Sie!
Im Tätigkeitsgebiet des Betäubungsmittelstrafrecht beschäftigen uns insbesondere die Strafvorschriften zu Betäubungsmitteldelikten §§ 29, 29a, 30, 30a, 30b Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das Darknet, Handel treiben mit Drogen (30a BtMG) sowie die Thematik der nicht geringen Menge Betäubungsmittel sind wiederkehrende Fallkonstellationen, mit denen wir uns als Anwälte für Strafrecht auseinandersetzen.
Ein besonderer Schwerpunkt bildet die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden als Rechtsanwälte für Jugendstrafrecht. Für die Strafbarkeit und die Verurteilung von Straftätern, die zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt waren, gilt das allgemeine Straf- und Strafprozessrecht nur, soweit nicht das Jugendgerichtsgesetz enthält. Die Anwendung des Jugendstrafrechts soll vor allem erneuten Straftaten des Jugendlichen entgegenwirken. Im Strafregister werden nur Verurteilungen zu Jugendstrafe vermerkt; Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel werden im Erziehungsregister eingetragen. Wie beraten und vertreten Jugendliche und ihre Eltern bei Vorwürfen und Gerichtsprozessen als Strafrechtler in Berlin für Jugendstrafrecht.
Als Strafverteidiger für Wirtschaftsstrafrecht in Berlin vertreten wir unsere Mandanten – Unternehmen in Deutschland. Das Wirtschaftsstrafrecht fasst strafrechtlich relevante Taten zusammen, die im Rahmen von unternehmerischen Tätigkeiten begangen worden sein sollen. Dazu zählen unter anderem Delikte wie Betrug, Untreue, Korruption, Diebstahl geistigen Eigentums, Insolvenz- und Steuerdelikte sowie das Arbeitsstrafrecht. Auch hier bieten wir Ihnen als Anwälte für Strafrecht Beratung an.
Als Rechtsanwälte im Strafrecht vertreten wir unsere Mandanten als Opferanwalt beziehungsweise Vertreter der Nebenklage, wenn sie Opfer von Straftaten geworden sind. Durch das Auftreten als Nebenkläger erhalten unsere Mandanten die Möglichkeit, sich als Opfer bestimmter Straftaten am Strafverfahren gegen den Beschuldigten zu beteiligen und auf dieses Einfluss nehmen. Als Nebenkläger erhalten Sie eigene prozessuale Rechte, die über die hinausgehen, die jedem Verletzten zustehen. Mit der Nebenklage soll vermieden werden, dass der Verletzte in der Hauptverhandlung auf die passive Funktion des Zeugen reduziert wird.
Straftaten im Straßenverkehr wie Fahrerflucht, unterlassene Hilfeleistung, Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer oder illegale Straßenrennen fallen unter das Verkehrsstrafrecht, einem Teilbereich des Strafrechts. Auch hier können harte Strafen wie Geld- und Freiheitsstrafen oder Führerscheinentzug drohen. Unsere Anwälte für Verkehrsstrafrecht in Berlin beraten und verteidigen Sie, wenn Ihnen eine schwerwiegende Zuwiderhandlung im Straßenverkehr – sprich ein Vergehen laut Verkehrsstrafrecht – vorgeworfen wird.
Wir konzentrieren uns zudem auf Verfahren von Beschuldigten, die sich in Untersuchungshaft befinden. Die Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe, sondern soll sicherstellen, dass das Strafverfahren gegen den Beschuldigten durchgeführt werden kann. Die Untersuchungshaft ist nur zulässig, wenn gegen den Beschuldigten dringender Tatverdacht besteht, ein Haftgrund vorliegt und die Untersuchungshaft zur Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Sanktion nicht außer Verhältnis steht. Der Haftgrund kann in der Flucht des Beschuldigten bestehen oder in der Abwehr von Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr. Wir prüfen, ob eine Untersuchungshaft angemessen ist und setzen uns für die Rechte des Angeschuldigte als Anwalt für Strafrecht aus Berlin-Mitte ein.
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