Betrugsvorwurf bei Corona-Hilfen?
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Wie kommt es zum angeblichen Corona Betrug?
Nachdem die Bundesregierung im Rahmen der Corona-Pandemie angekündigt hatte, für den Mittelstand über die jeweiligen Investitionsbanken Soforthilfen zur Verfügung zu stellen, dauerte es nicht lange, bis auch die ersten Unternehmen die Soforthilfen unberechtigt in Anspruch nahmen. Die zuständigen Ermittlungsbehörden haben bundesweit zehntausende Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Betruges nach § 263 StGB, des Computerbetruges nach § 263a StGB oder des Subventionsbetruges nach § 264 StGB eingeleitet. Beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin wurden seit Mai vergangenen Jahres 177 Verfahren zum Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen geführt, wie die Behörde mitteilte. Bislang stellten die Ermittler eine Gesamtschadenssumme von über 1,5 Millionen Euro fest. Insgesamt werden in Berlin 2.000 Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Subventionsbetruges im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen geführt. Deutschlandweit wird von mehr als 20.000 Verfahren ausgegangen.
Allerdings ist ein derartiges Ermittlungsverfahren nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Die Polizeien und Landeskriminalämter sind verpflichtet, formelle Ermittlungsverfahren einzuleiten, sobald sie nach kriminalistischer Erfahrung von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erlangt haben. Ob das Verhalten tatsächlich den Vorwurf einer Straftat rechtfertigt, wird erst vor Gericht endgültig geklärt.
Corona-Subventionsbetrug – Wirtschaftliche „Notlage“ nicht klar definiert
Voraussetzung für die Beantragung der Soforthilfen war immer eine so genannte „wirtschaftliche Notlage”. Problematisch ist, dass es sich bei dem Begriff um einen relativ unbestimmten Begriff handelt und zum Zeitpunkt der Antragstellung möglicherweise nicht abzusehen war, ob das Unternehmen noch in eine wirtschaftliche Notlage geraten wird. Außerdem mussten die Soforthilfen innerhalb kurzer Zeit beantragt werden, da zu befürchten war, dass diese auch bald wieder vollständig ausgeschöpft sein werden. Insoweit kann von den jeweils zuständigen Personen eine Prognose angestellt worden sein und es schlicht zu einer Fehleinschätzung gekommen sein. Eine derartige Fehleinschätzung rechtfertigt für sich genommen jedoch noch nicht den Vorwurf des vorsätzlichen Betruges. Ein Betrug kann nicht fahrlässig begangen werden.
- § 263a StGB – Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- § 264 StGB – Subventionsbetrug
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind.
Welche Vorteile hat eine Strafverteidigung?
Generell sollten Unternehmer, die als Beschuldigte geführt werden, nicht selbstständig an die Polizei, das Landeskriminalamt oder die Staatsanwaltschaft herantreten und eigene Stellungnahmen abgeben. Ein Strafverteidiger wird zunächst in einem klärenden Gespräch mit dem Mandanten darlegen, wie der formelle und zeitliche Ablauf eines Strafverfahrens ist. Viele sehen sich zum ersten Mal in ihrem Geschäftsleben mit dem Vorwurf strafbaren Verhaltens gegenübergestellt. Sodann wird er sich der jeweiligen Ermittlungsbehörde gegenüber als Strafverteidiger „bestellen” und Akteneinsicht in die Verfahrensakte beantragen.
Sobald die Staatsanwaltschaft über die Gewährung der Akteneinsicht entschieden hat, wird der Verteidiger gemeinsam mit dem Mandanten den Inhalt besprechen. Besonderes Augenmerk liegt dabei immer auf den Abschlussberichten der jeweiligen Ermittlungsbehörden. Aber auch was nicht zur Akte gelangt ist, verdient besonderes Augenmerk. In vielen Fällen haben die Ermittlungsbehörden keine Feststellungen zu den Geschäftszahlen festgestellt oder diese angefordert. In diesen Fällen wird der Verteidiger anregen, dass Nachermittlungen durchgeführt werden. Anschließend wird der Verteidiger eine schriftliche Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft vorbereiten und dieser zur Verfügung stellen. In dieser wird er die Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen des mangelnden Tatverdachts anregen oder alternativ eine Einstellung wegen zu geringer Schuld zur Diskussion stellen.
Auch die Möglichkeiten einer Verfahrenseinstellungen wird der Verteidiger mit dem Mandanten besprechen:
- § 170 StPO – Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
- § 153 StPO – Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
- § 153a StPO – Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen
(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.
Vorteile der Kanzlei VON RUEDEN
Die Kanzlei VON RUEDEN ist seit mehr als 10 Jahren im Bereich des Wirtschaftsrechts tätig. Hierzu gehörten auch mehrere deutschlandweit beachtete Wirtschaftsstrafverfahren. Zu den täglichen Arbeiten unserer Rechtsanwälte gehört das Lesen und Interpretieren von Geschäftszahlen und die richtige Einordnung dieser sowie wirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und einzuordnen. Ein Termin in unserer Kanzlei am Leipziger Platz in Berlin ist nicht zwingend notwendig. Vollmachten und weitere Vereinbarungen können bevorzugt per E-Mail und Post versendet werden. Akteninhalte können über ein Online-Portal zur Verfügung gestellt werden. Auf Wunsch führen wir aber auch sehr gerne Gespräche in unseren oder Ihren Geschäftsräumen durch.
Kostenlose Erstberatung in Sachen Corona-Betrug in Anspruch nehmen
Die Kanzlei VON RUEDEN bietet Beschuldigten von Corona-Betruges kostenlose Erstgespräche an, bei denen geklärt werden kann, welche Möglichkeiten die Betroffenen haben. Nutzen Sie hierzu das Formular zur Kontaktaufnahme.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Die meisten Unternehmen verfügen über eine Rechtsschutzversicherung. Diese decken zum Teil auch die Kosten für eine Strafverteidigung ab, die im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb steht – wie zum Beispiel dem Vorwurf des Computerbetruges. Kommt es jedoch zu einer Verurteilung, kann die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Verteidigung zurückfordern. Die von der Rechtsschutzversicherung gedeckten Kosten sind in der Höhe gedeckelt. Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Betruges im Zusammenhang mit Corona-Sofort-Hilfen sind jedoch oft komplexe Strafverfahren bei denen die Rechtsschutzversicherungen nur die gesetzlich vorgesehen Kosten decken. In vielen Fällen wird es daher auch erforderlich sein, dass der Mandant einen Teil der Rechtsanwaltskosten selbst zahlt. Bei Fragen zu diesem Thema, sprechen Sie uns gern an!