Eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung ist ein Rechtsschutz, den man abschließen kann, wenn der Versicherungsfall schon eingetreten ist. Zu schön, um wahr zu sein? Dank rückwirkendem Rechtsschutz kann diese Möglichkeit tatsächlich bestehen. Wer also zum Beispiel eine Kündigung bekommen hat, kann ohne Wartezeit einen Rechtsschutz genießen, der die Anwalts-, Verwaltungs- und Gerichtskosten deckt.
Das Arbeitsleben ist vielfältig und wechselhaft. Nicht selten können plötzliche Konflikte zwischen Arbeitnehmer und -geber auftreten, die sich nur noch juristisch lösen lassen. Beispiele sind eine vom Angestellten ungewollte Versetzung an einen anderen Standort, eine Abmahnung oder eine drohende Kündigung. Dann ist es ärgerlich, wenn man nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um sich im arbeitsrechtlichen Konflikt durchzusetzen, obwohl man im Recht ist. Denn: Nicht jeder Arbeitnehmer hat einen Arbeitsrechtsschutz. Wir von der Kanzlei VON RUEDEN sorgen zusammen mit unserem Finanzierungspartner dafür, dass Sie Ihre Rechte ohne finanzielles Risiko durchsetzen können – mit einem Sofort-Rechtsschutz bei Kündigung!
In vielen Fällen sollte der Arbeitnehmer gemeinsam mit einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen, wie er seinen Arbeitsplatz sichern kann oder welche alternativen Möglichkeiten laut Kündigungsschutzgesetz bestehen. So bietet sich oft eine Kündigungsschutzklage an. Zunächst soll dabei eine Kündigung abgewendet und die Anstellung erhalten werden. Ist das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch so zerrüttet, dass eine Zusammenarbeit kaum noch möglich ist, wird meist über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung verhandelt. Als Entschädigung für den verlorenen Arbeitsplatz erhält der Arbeitnehmer dann eine angemessen hohe Summe in Form einer Abfindung. Einen ersten Richtwert für eine mögliche Abfindung können Sie mit unserem Abfindungsrechner berechnen.
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Eine Kündigungsschutzklage und das Aushandeln einer angemessenen Abfindung für den Arbeitsplatzverlust ist in der Regel mit einem Anwaltshonorar und gegebenenfalls mit Gerichts- und Verwaltungskosten verbunden. Arbeitnehmer, die keine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht haben, müssten diese Kosten selbst übernehmen. Das schreckt viele Angestellte ab – und sie verzichten fälschlicher Weise darauf, ihre Rechte als Arbeitnehmer durchzusetzen. Für diese Fälle bieten wir einen Rechtsschutz ohne Wartezeit an – sozusagen einen rückwirkenden Rechtsschutz. Zusammen mit unserem Finanzierungspartner ermöglichen wir Arbeitnehmern einen Berufsrechtsschutz auch ohne Arbeitsrechtsschutzversicherung.
Der Sofort-Rechtsschutz, den wir bei Bedarf vermitteln können, greift bei unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Streitfällen. Bei folgenden Maßnahmen im Arbeitsrecht übernimmt der rückwirkende Rechtsschutz die Kosten ganz ohne finanzielles Risiko auf Seiten des Mandanten:
Wichtig zu wissen: Es handelt sich beim vermittelten Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit nicht um eine Versicherung, sondern um eine einmalige Zusammenarbeit während eines Rechtsstreits. Diese Zusammenarbeit endet mit Beilegung der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und -geber – ob außergerichtlich oder vor Gericht. Es besteht keine Vertragsbindung und keine Wartezeit bis zur Übernahme der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Alle Kosten werden von unserem verlässlichen Finanzierungspartner vorfinanziert, sodass er das gesamte finanzielle Risiko während des Rechtsstreits trägt.
Sollte der Arbeitnehmer den Fall verlieren, entstehen für den Mandanten keine Kosten. Gewinnt der Arbeitnehmer den Rechtsstreit, wird der Finanzierungspartner prozentual an der ausgehandelten Abfindung beteiligt – mit nur 9,9 Prozent. Sollten die entstandenen Kosten des Rechtsstreits höher sein als die Abfindung, zahlt der Finanzierungspartner die Differenz. Das bedeutet: Er bekommt das Geld nur im Erfolgsfall. Unser Partner hält den Arbeitnehmer also vom Kostenrisiko frei – dem Mandanten entstehen während der gesamten arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung keine Kosten.
Dank unserem rückwirkenden Arbeitsrechtsschutz bei Kündigung können sich Arbeitnehmer bei unfairer Behandlung am Arbeitsplatz juristisch wehren. Die Mandanten setzen mit unserer Hilfe Ihre Rechte als Arbeitnehmer durch – ohne sich Sorgen über das finanzielle Risiko machen zu müssen.
Folgende Leistungen sind mit unserem Rechtsschutz sofort abgedeckt:
Der rückwirkende Rechtsschutz ohne Wartezeit übernimmt
Der rückwirkende Rechtsschutz ohne Wartezeit übernimmt nicht
Im Arbeitsrecht können wir Ihnen bei Bedarf ein Rundum-Sorglos-Paket anbieten: Unser Finanzierungspartner steht Ihnen mit einem Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit zur Seite – unsere Anwälte bieten Ihnen eine umfassende Beratung und eine konsequente Durchsetzung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer. Gemeinsam haben unsere Anwälte und unser Finanzierungspartner das Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen und den Rechtsstreit zu Ihren Gunsten zu beenden.
Die erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht bei VON RUEDEN vertreten ihre Mandanten kompetent und hartnäckig bei Streitfällen am Arbeitsplatz. Als Arbeitnehmerkanzlei setzen wir uns deutschlandweit für Ihre Rechte ein – ob Kündigungsschutzklage oder Aushandeln einer Abfindung. Wir kennen die gesetzlichen Grundlagen, die Abläufe von Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht und die Strategien der Arbeitgeberseite. Nutzen Sie gern unsere kostenlose Erstberatung für Ihren persönlichen Fall im Arbeitsrecht.
Gleichzeitig bietet unser verlässlicher Finanzierungspartner Angestellten, die nicht rechtsschutzversichert sind, einen rückwirkenden Rechtsschutz im Arbeitsrecht an. Beachten Sie jedoch, dass unser Partner selbst entscheidet, ob er Ihren Fall im Arbeitsrecht annimmt und die Kosten übernimmt. Wir können den Kontakt herstellen, aber keine Garantie für eine Kostenübernahme geben. Das Anfragen eines Rechtsschutzes ohne Wartezeit ist für Sie kostenlos – genauso wie die Prüfung Ihres Falles durch unseren Finanzierungspartner.
Mit einem rückwirkenden Arbeitsrechtsschutz gehen Sie kein Kostenrisiko ein, wenn Sie Ihre Abfindung von uns verhandeln lassen! Füllen Sie jetzt unser Kontaktformular zur Kündigungsschutzklage aus. Wir prüfen kostenlos, wie hoch Ihre Abfindung ausfallen kann, beraten Sie zum rückwirkenden Arbeitsrechtsschutz und vermitteln Ihnen auf Wunsch den Rechtsschutz ohne Wartezeit. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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Sie haben keine Rechtsschutzversicherung und suchen nach einer rückwirkenden Möglichkeit, einen Rechtsschutz im Mietrecht zu erlangen? Sie hatten eine Mieterhöhung in Ihrem Briefkasten? Die Kaution wird nicht zurückgezahlt? Es gibt Streit um Reparaturen und Nebenkosten? Als Mieter haben Sie das Recht, sich dagegen zu wehren! Es gibt tatsächlich die Möglichkeit einer rückwirkenden Rechtsschutzversicherung im Mietrecht. Ein Rechtsschutz ohne Wartezeit im Mietrecht kann in folgenden Fällen die Anwalts- und Prozesskosten decken:
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen der rückwirkende Rechtsschutz im Mietrecht nicht greifen kann. Geht es in Ihrem Rechtsstreit um die folgenden Themen, ist leider kein rückwirkender Rechtsschutz möglich:
Sie haben Fragen dazu? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie gern!