Rückerstattungs-Rechner im Abgasskandal
Unser Rückerstattungs-Rechner berechnet Ihren möglichen Anspruch auf finanzielle Entschädigung im Abgasskandal. Geben Sie einfach den Kaufpreis sowie den aktuellen Kilometerstand und den Kilometerstand bei Kauf Ihres betroffenen Dieselfahrzeugs an.
Rückerstattungs-Rechner
Berechnen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Schadensersatz im Dieselskandal.
Rückerstattungs-Rechner
Berechnen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Schadensersatz im Dieselskandal.
Ihre Ansprüche im Abgasskandal:
Laufleistung | 250.000 KM |
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Kaufpreis | <% kaufpreisNice %> |
Nutzungsentschädigung | <% nutzungsersatz250Nice %> |
Rückerstattung | <% rueckerstattung250Nice %> |
Einmalzahlung
|
<% einmalzahlungNice %> |
Laufleistung | 250.000 KM | 300.000 KM | 400.000 KM |
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Kaufpreis | <% kaufpreisNice %> | <% kaufpreisNice %> | <% kaufpreisNice %> |
Nutzungsentschädigung | <% nutzungsersatz250Nice %> | <% nutzungsersatz300Nice %> | <% nutzungsersatz400Nice %> |
Rückerstattung | <% rueckerstattung250Nice %> | <% rueckerstattung300Nice %> | <% rueckerstattung400Nice %> |
Einmalzahlung
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Für die Berechnung des Schadensersatzes, der betrogenen Dieselfahrern im Abgasskandal zusteht, hat sich eine Faustformel etabliert, die von der Rechtsprechung mehrheitlich angewendet wird. Dabei ergibt sich die Entschädigungssumme aus dem Kaufpreis des Fahrzeugs nach Abzug einer Nutzungsentschädigung. Diese Entschädigung wird für die bereits gefahrenen Kilometer zugunsten des Fahrzeugherstellers berechnet. Die Nutzungsentschädigung fällt aber in der Regel geringer aus als der Wertverlust, den der Diesel im Rahmen des Abgasskandals erleidet. Das gilt insbesondere für Neuwagen.
Grundsätzlich lässt sich sagen: Je weniger Kilometer mit dem Auto zurückgelegt wurden, umso geringer ist die Nutzungsentschädigung und umso größer ist der Schadensersatz, den der Fahrzeughalter bekommt. In sehr vielen Fällen lohnt sich daher die Klage gegen den Autobauer auf Rückerstattung des Kaufpreises. Der Verbraucher erhält dann eine finanzielle Entschädigung und darf das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben. Wie hoch der Schadensersatz im Dieselskandal ausfällt, lässt sich mit unserem Entschädigungs-Rechner ermitteln.
Dieselskandal: Entschädigung berechnen mit dem Rückerstattungs-Rechner
Bei der Berechnung des Schadensersatzes legt die aktuelle Rechtsprechung die geschätzte Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs zugrunde. Je höher die mögliche Laufleistung, umso größer fällt die Rückzahlung für den Verbraucher aus. In den meisten Fällen gehen die Gerichte davon aus, dass ein Fahrzeug um die 250.000 Kilometer fährt, bis es nicht mehr zu gebrauchen ist. Bei besonders hochwertigen Fahrzeugen kann die Gesamtlaufleistung auch bei 300.000 Kilometern liegen. Einige Richter haben sogar bereits eine Laufleistung von 400.000 Kilometern angenommen. Entsprechend hoch ist dann die Entschädigung für den Dieselbesitzer. Die genaue Formel zur Berechnung des Schadensersatzes im Abgasskandal sieht wie folgt aus:
Kaufpreis – (Gefahrene Kilometer ÷ Gesamtlaufleistung x Kaufpreis) = Entschädigung für den Dieselfahrer
Unser Entschädigungs-Rechner zeigt Ihnen nach Eingabe Ihrer individuellen Werte die mögliche Entschädigung an, wie sie von einem Gericht berechnet werden würde. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um eine vorläufige Rechnung handelt und wir nicht garantieren können, dass Sie genau diese Summe erhalten. Die zuständigen Richter könnten ihrer Rechnung beispielsweise eine andere Gesamtlaufleistung zugrunde legen. Die Ergebnisse unseres Rückerstattungs-Rechners im Abgasskandal richten sich nach der aktuellen Rechtsprechung. Sollten sich Formeln oder Faktoren ändern, passen wir unseren Rechner an.
Alternativ zum gerichtlich berechneten Schadensersatz kann der Fahrzeughalter in vielen Fällen auch eine Einmalzahlung erhalten und zudem das Fahrzeug behalten. Wie hoch diese Einmalzahlung ausfällt, lässt sich pauschal nicht sagen. Meist ergibt sich die Summe aus dem Wertverlust des Fahrzeugs, dessen Höhe von einem Gutachter festgesetzt wird. Unserer Erfahrung nach beträgt die Einmalzahlung zwischen 10 bis 25 Prozent des Kaufpreises. In unserer kostenlosen Erstberatung erklären Ihnen unsere Abgasskandal-Experten gern Ihre rechtlichen Möglichkeiten.