Eigenbedarf anmelden?
Mit uns rechtssicher Eigenbedarfskündigung aussprechen!

Wir helfen Ihnen, wirksam Eigenbedarf anzumelden und Ihrem Mieter fristgerecht und rechtssicher zu kündigen!

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Fabian Heyse

Fabian Heyse

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


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  • Die Kanzlei VON RUEDEN besitzt langjährige Expertise in der Vertretung geschädigter Mieter

Eigenbedarfskündigung: Eigenbedarf rechtssicher und wirksam anmelden

Sie möchten Eigenbedarf an Ihrer vermieteten Wohnung oder Ihrem Haus anmelden, um Ihre Immobilie selbst zu nutzen oder Angehörigen zur Verfügung zu stellen? Das ist Ihr gutes Recht! Allerdings sollten Sie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung kennen, damit die Kündigung Ihres Mieters gültig und wirksam ist.

Bei einer Eigenbedarfskündigung sind ganz unterschiedliche Vorgaben zu beachten sind: Zum einen muss geprüft werden, ob Sie tatsächlich Eigenbedarf anmelden können, um die Immobilie selbst zu nutzen oder von nahen Angehörigen oder Personen aus dem eigenen Haushalt beziehen zu lassen. Zum anderen sollte ausgeschlossen werden, dass es sich beim Mieter um einen sogenannten Härtefall handelt, der weiterhin Anspruch auf diese Immobilien erheben kann. Des Weiteren müssen Sie die entsprechende Kündigungsfrist sowie mögliche Sperrfristen berücksichtigen. Doch all diese Anforderungen sind keine unüberwindbaren Hindernisse!

In jedem individuellen Fall sollte gründlich geprüft werden, ob sich eine Eigenbedarfskündigung rechtssicher aussprechen lässt. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN berät und vertritt Vermieter, die eine Eigenbedarfskündigung durchsetzen wollen. Wir kennen die rechtlichen Fallstricke und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche an der Immobilie durchzusetzen. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung für ein unverbindliches Gespräch!

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