Wir helfen Ihnen, wenn Sie von einer Eigenbedarfskündigung betroffen sind und anwaltlichen Rat suchen!
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist für Mieter ein Schock: Sie sollen aus der gemieteten Wohnung ausziehen, weil der Eigentümer die Wohnung selbst nutzen will. Obwohl das sein gutes Recht zu sein scheint, sind nicht alle Eigenbedarfskündigungen wirksam. Der Vermieter muss strenge Bedingungen erfüllen, um dem aktuellen Mieter kündigen zu können. Beispielsweise kann der Wohnungseigentümer nur für einen ganz engen Personenkreis einen Eigenbedarf an der Wohnung anmelden.
Zudem kommt es immer wieder vor, dass Vermieter die vorgegebene Kündigungsfrist nicht einhalten oder das Kündigungsschreiben fehlerhaft und damit ungültig ist. Eine weitere Hürde: Liegt beim Mieter ein sogenannter Härtefall vor, kann ihm das Recht zugesprochen werden, in der Wohnung zu bleiben. In jedem Fall ist es ratsam, nach Erhalt einer Eigenbedarfskündigung einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren, der die Kündigung prüft. Wurde eine Kündigung wegen Eigenbedarf bereits umgesetzt und der Mieter ist aus der Wohnung ausgezogen, kann er Schadensersatz verlangen, sollte sich die Eigenbedarfskündigung im Nachhinein als ungültig herausstellen.
Unser Anwalt Fabian Heyse ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und prüft Eigenbedarfskündigungen auf ihre Rechtmäßigkeit. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch im Mietrecht und lassen Sie sich unverbindlich beraten!
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