CiV

Kunden, die bei der CiV Versicherung AG einen Lebensversicherungsvertrag abschlossen haben, können wohl nicht mit der versprochenen Rendite rechnen. Der historisch niedrige Zinssatz in Deutschland lässt das Versicherungsgeschäft einbrechen. Leidtragender ist auch der Versicherungsnehmer. Viele Kunden der CiV Lebensversicherung AG fragen sich daher, wie sie ihre Lebensversicherung dennoch wirtschaftlich nutzen können. Die Kanzlei VON RUEDEN hilft Ihnen auf diesem Weg.

Die Entwicklung der CiV Lebensversicherung AG

Die CiV Lebensversicherung AG ist ein Unternehmensbereich der TARGOBANK. Sie ist auch unter dem Namen Targo Versicherungen bekannt. Als Partner der TARGOBANK vertreibt die CiV Lebensversicherung AG insbesondere Lebensversicherungen sowie Rentenversicherungen im Privatkundenbereich. Der Sitz der CiV Lebensversicherung AG befindet sich in Hilden in Nordrhein-Westfalen.

Profitieren Sie trotz sinkender Rendite bestmöglich von Ihrer Lebensversicherung

Auffällig hoch ist die Stornoquote der CiV Lebensversicherung AG. Diese gibt an, wieviel Prozent der Kunden ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen. Die Quote liegt bei über 23 Prozent. Fast jeder vierte Kunde kündigt seinen Lebensversicherungsvertrag vorzeitig. Unabhängig davon, aus welchem Grund Sie sich von Ihrem Lebensversicherungsvertrag lösen möchten, ist die Kündigung sehr häufig der wirtschaftlich ungünstigste Weg. Kunden bekommen nur einen Rückkaufswert erstattet. Dieser macht regelmäßig nur einen Bruchteil der eingezahlten Beträge aus. Profitabel ist es hingegen, den Versicherungsnehmer so zu stellen, als hätte er nie von dem Lebensversicherungsvertrag gehört. Dies ermöglicht der Widerspruchsjoker. Der Versicherungsnehmer bekommt seine eingezahlten Beträge plus Nutzungsersatz erstattet.

Wir haben langjährige Erfahrungen mit Verträgen der CiV Lebensversicherung AG

Die von uns geprüften Widerspruchsbelehrungen der CiV Lebensversicherung AG entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Versicherungsnehmer wurden nicht ordnungsgemäß über ihre Rechte belehrt. Dies hat zu Folge, dass die zweiwöchige Widerspruchsfrist nicht zu laufen beginnt. Die Versicherungsnehmer können in diesem Fall zeitlich unbegrenzt von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass die Belehrung zur Erreichung ihres gesetzlichen Zwecks inhaltlich möglichst umfassend, unmissverständlich und aus Sicht der Verbraucher eindeutig sein muss. Das erfordert eine Form der Belehrung, die dem Aufklärungsziel Rechnung trägt und darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (BGH, Urteil vom 29.06.2016 – IV ZR 24/14; BGH, Urteil vom 17.12.2014 – IV ZR 260/11; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2013 – IV ZR 52/12). Die Belehrungen der CiV Lebensversicherung AG genügen diesen formellen Anforderungen nicht. Sie sind vom übrigen Text des Antragsformulars in keiner Weise hervorgehoben. Vielmehr wurde eine Schriftart- und Schriftgröße gewählt, die hinter der Hervorhebung des übrigen Textes sogar noch zurückbleibt.

Wir verhelfen Ihnen zu einem profitablen Ausweg

Die Kanzlei VON RUEDEN ist auf die Durchsetzung von Widersprüchen spezialisiert. Nach unserer Erfahrung ist es gängige Praxis der Versicherungsunternehmen, Widersprüche mit einem pauschalen Hinweis auf die Widerspruchsfrist zurückzuweisen. Lassen Sie sich hiervon nicht unterkriegen! Wir prüfen kostenfrei Ihren Vertrag. Nachdem wir festgestellt haben, ob Sie ein Recht zum Widerspruch haben, berechnen wir für  Ihren konkreten Einzelfall, ob der Widerspruch wirtschaftlich sinnvoll ist und wie Sie Ihr Recht möglichst schnell und sicher umsetzen können.

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