Canada Life

Lebens- und Rentenversicherungsverträge werden meist zu dem Zweck einer rentablen Altersvorsorge abgeschlossen. Doch genau deswegen ist inzwischen eine Vielzahl deutscher Versicherungsnehmer unzufrieden mit ihren abgeschlossenen Verträgen. Das in Deutschland herrschende niedrige Zinsniveau lässt auch in Zukunft keine Hoffnung auf Profite zu, obwohl der jeweilige Versicherungsnehmer stets in die Versicherung investiert. Von diesem „Phänomen“ sind auch Verträge der Canada Life betroffen. So ist es nicht verwunderlich, dass viele Versicherungsnehmer versuchen, sich von ihrem abgeschlossenen Vertrag zu lösen. Die meisten denken hierbei zunächst an eine Kündigung ihres Vertrages.

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Die Entwicklung der ersten kanadischen Lebensversicherung

In Deutschland ist die Canada Life seit Juli 2000 tätig. Doch bereits lange vorher – schon im Jahre 1847 – wurde sie als erste kanadische Lebensversicherung ins Leben gerufen. Seither steigt die Zahl der Versicherungsnehmer und des Marktanteils stetig. Das Versicherungsunternehmen, das unter kanadischer, irischer sowie britischer Aufsicht steht, zählt weltweit inzwischen mehr als 10 Millionen Versicherungsnehmer. Davon sind etwa 320.000 deutsche Kunden. Die Angebote der Canada Life sind zwar besonders für konservativ orientierte Anleger bestens geeignet, das Versicherungsunternehmen hat es sich allerdings auch zum Ziel gesetzt, in den deutschen Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsmarkt frischen Wind zu bringen. Sie steht außerdem für klare Informationsflüsse sowie Transparenz. Auch durch die verschiedenen Agenturen wie beispielsweise Standard & Poors oder Moody’s erhält sie sehr gute Rankings.

Widerspruch oder Kündigung?

Es besteht für Verbraucher zwar grundsätzlich ein Kündigungsrecht der jeweiligen Versicherung, bei einer solchen Kündigung erhalten die Kunden aber lediglich den sogenannten Rückkaufswert zurück. Dieser spiegelt in den meisten Fällen jedoch nur einen Bruchteil der tatsächlich eingezahlten Beiträge wider. Wirtschaftlich lohnt sich eine reguläre Kündigung mithin meist nicht. Ein Widerspruch hingegen zieht eine andere Rechtsfolge nach sich: Erklärt der Kunde den Widerspruch, wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt und der Kunde so gestellt, als hätte er den Vertrag nie unterzeichnet. Sodann werden die eingezahlten Beiträge an den Kunden zurückgezahlt. Die daraus resultierende Summe übersteigt den Rückkaufswert in den meisten Fällen erheblich.

Unzureichende Belehrungen begründen Widerspruchsrecht

In vielen Fällen hat die Canada Life unzureichende Widerspruchsbelehrungen gegenüber ihren Versicherungsnehmern verwendet. Für Widerspruchsbelehrungen gelten in Deutschland festgelegte gesetzliche Anforderungen. Doch unserer Kanzlei liegen Widerspruchsbelehrungen der Canada Life vor, die gerade diesen Anforderungen nicht entsprechen. Dazu gehören beispielsweise die vollumfängliche und abschließende Belehrung über den Widerspruch, dessen Voraussetzungen, Fristen und dessen rechtliche und tatsächliche Folgen. So wurde von der Canada Life in manchen Fällen vor allem gegen die erforderliche äußere Gestaltung verstoßen. Viele Belehrungen über das Recht zum Widerspruch entsprechen nicht den Anforderungen des deutschen Gesetzgebers. Auch der Bundesgerichtshof hat mittlerweile im Rahmen einer Entscheidung bestätigt, dass den betroffenen Versicherungsnehmern auch heute noch ein Widerspruchsrecht zusteht, das sie unabhängig von der ursprünglichen Frist nach wie vor ausüben können.

Profitieren Sie von unserem Angebot einer kostenlosen Erstprüfung

Die erfahrenen Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN bieten Ihnen eine kostenlose Erstprüfung Ihres Versicherungsvertrages an. Nachdem Ihre rechtliche Situation analysiert wurde, erhalten Sie Auskunft darüber, ob Ihre Widerspruchsbelehrung tatsächlich entsprechende Mängel aufweist und nach wie vor ein Widerspruchsrecht besteht, ob sich eine Rückabwicklung wirtschaftlich für Sie lohnt und was die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet.

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