Berlinische Leben
Das Bedürfnis, einen Lebensversicherungsvertrag vorzeitig zu beenden, ist so alt wie die Lebensversicherung selbst. Bei einer vorzeitigen Kündigung muss der Versicherungsnehmer jedoch oft hohe wirtschaftliche Einbußen in Kauf nehmen. Macht der Versicherungsnehmer dagegen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch, kann er mit hohen wirtschaftlichen Gewinnen rechnen. Der Versicherungsnehmer wird so gestellt, als hätte er den Lebensversicherungsvertrag nie abgeschlossen. Auch Kunden der Berlinische Leben könnten vom Widerspruch profitieren.
Die Berlinische Leben
Die Berlinische Leben wurde 1836 als erstes Lebensversicherungsunternehmen in Preußen gegründet. Um 1871 entwickelte sich das Unternehmen zu einem der größten Lebensversicherer in Deutschland. 1922 fusionierte sie mit der Preußischen Lebensversicherungs AG. 1994 wurde die Hamburger Lebensversicherung AG von der Berlinischen Leben übernommen. Die Delta Lloyd N.V. übernahm 1998 wiederum die Berlinische Leben. Seit 2006 firmierte diese unter der Firma Delta Lloyd Lebensversicherung AG. Schließlich hat die Athene Holding den Erwerb der Aktiengesellschaft im Herbst 2015 bekanntgegeben. Seit November 2015 firmiert die Gesellschaft nunmehr als Athene Lebensversicherung. Der Hauptsitz der Gesellschaft befindet sich in Wiesbaden. Das Angebot der Gesellschaft erstreckt sich vor allem auf die Bereiche der Lebens- und Rentenversicherungen.
So profitieren Sie von Ihrer Lebensversicherung
Kunden von Lebensversicherungen bekommen immer weniger Geld. Die niedrigen Zinsen führen zu immer schmaleren Renditen. Betrug der Garantiezins im Jahr 2000 vier Prozent, garantierten deutsche Lebensversicherer Neukunden nunmehr lediglich 0,9 %. Ihre Lebensversicherung kann Ihnen dennoch hohe Rückzahlungen einfahren. Machen Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch und holen Sie sich Ihr Geld zurück.
Unsere Anwälte haben Verträge der Berlinische Leben bereits überprüft
Die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN haben bereits für mehrere Mandanten Verträge der Berlinische Leben bzw. Athene Lebensversicherung umfassend geprüft. In vielen Fällen konnten unsere Mandanten mithilfe ihres Widerspruchsjokers doch noch Verluste vermeiden. Die zweiwöchige Widerspruchsfrist beginnt nicht zu laufen, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Die Widerspruchsbelehrungen sind bereits deshalb fehlerhaft, da sie nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen des § 5 a VVG a.F. gerecht werdenden Weise drucktechnisch hervorgehoben sind. Hierzu ist erforderlich, dass die Belehrungen so präsentiert werden, dass sie den Versicherungsnehmern beim Durchblättern der Unterlagen nicht entgehen können, selbst wenn sie nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit suchen (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2004 – IV ZR 58/03). Die Belehrungen sind weder durch eine andere Farbe, Schriftart oder –größe, noch durch Einrücken, Einrahmen oder in anderer Weise hervorgehoben. Sie sind, ebenso wie alle anderen Informationen auf den Versicherungsscheinen, lediglich durch eine Überschrift gekennzeichnet.
Wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen
Gängige Praxis der Versicherungsunternehmen ist es, Widersprüche ihrer Kunden pauschal mit dem Verweis auf die Widerspruchsfrist abzulehnen. Lassen Sie sich dadurch nicht abspeisen. Die Kanzlei VON RUEDEN prüft kostenfrei, ob Ihnen das Recht zum Widerspruch zusteht. Zudem berechnen wir, welche Vorteile Sie im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs erwarten können.